Bußgeldbescheid - Verwarnungsangebot

1. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
nobss
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid - Verwarnungsangebot

Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
Ich habe am 09.07. einen Bußgeldbescheid bekommen das ich am 28.04. einen Parkverstoß begangen haben soll. Am 12.05. soll ich ein schriftliches Verwarnungsangebot bekommen haben.
1. Stand mein Auto zum angeblichen Zeitpunkt der Tat in einer verschlossenen Garage.
2. Habe ich weder ein Verwarnungsangebot noch etwas anderes bekommen. (Zeugen vorhanden).
Die Post schlampt bei uns dermaßen. Regelmäßig landen Briefe die nicht zu uns gehören in unserem Briefkasten. Der Name steht doch dran und es wohnt ja sonst keiner hier. Es kann nicht ausgeschlossen werden das das besagte Verwarnungsangebot ganz woanders gelandet ist! Auch heute wieder. Kann man so einen Brief als Beweis anführen für die Schlamperei der Post?
Ich habe am 13.07. schriftlich Widerspruch eingelegt.
Darauf kam ein Schreiben zurück, das ich schon mal vor einem Jahr einen Parkverstoß begangen hätte und daher nehme man an das dieser jetz auch richtig ist.

Fakt ist: Ich hatte vor einem Jahr die Garage noch gar nicht.
Mein Auto stand am 28.04. mit Sicherheit in der Garage.
Ich habe weder ein Verwarnungsangebot noch sonstwas bekommen.

Jetzt kommt es zur Verhandlung am Amtsgericht. Mir geht es nicht um die paar Euro Knöllchen, sondern um Gerechtigkeit das so eine Geldmacherei nicht sein darf. Tausende Autofahrer zahlen lieber ihr Knöllchen weil sie den Weg übers Gericht scheuen. Da kommen schon schöne Summen zusammen übers Jahr gesehen.

Hab ich eine Chance das ich vor Gericht Gerechtigkeit bekomme?

gruss

nobss

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)





Zitat:
Habe ich weder ein Verwarnungsangebot noch etwas anderes bekommen
Das musst du auch nicht.
Diese Angebote werden mit normaler Post versendet.
Du hast aber auch keinen Anspruch auf eine Verwarnung, sondern die Behörde kann gleich reinen Kostenpflichtigen Bußgeldbescheid erlassen.
Daher ist es egal ob dies das Verwarngeldangebot erreicht hat.

Wurst du als Fahrer identifiziert und wie hast du deinen Einspruch begründet?


-- Editiert am 01.09.2010 17:12

-- Editiert am 01.09.2010 17:13

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#3
 Von 
nobss
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast da was falsch verstanden. Vor 1 Jahr hatte ich die garage noch nicht, deshalb habe ich da wohl mal irgendwo in der Stadt falsch geparkt bzw. die Höchstparkdauer überschritten.
Jetzt habe ich eine Garage die ich bezahle, warum soll ich dann 20 meter weiter einen Gebührenpflichtigen Parkplatz benutzen?
Mir wird quasi unterstellt weil ich vor 1 Jahr schon mal falsch geparkt habe dann habe ich es nun auch. Das ist es was mir stinkt.

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#4
 Von 
nobss
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde weder als Fahrer identifiziert noch sonstwie.
ich habe meinen Einspruch damit begründet das ich eine gemietete garage habe, die 20 meter von der angeblichen Tatstelle entfernt liegt. Waru soll ich die garage zahlen und dann auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz parken der nur 20 Meter entfernt ist?

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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Alles klar, auf welche beweise stützt sich denn die Behörde?
Die Behörde muß sich sicher sein, das du der Fahrer warst, der das Auto dort geparkt hat, denn sonst hätte das Verfahren eingestellt werden müssen.

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#6
 Von 
nobss
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Beweise haben sie keine. Nur die Aussage von ner Politesse von der Verkehrsüberwachung das ich da geparkt haben soll. Weder Foto noch sonst was.
Ich hab aber zeugen das das auto in der garage stand.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Also sagt die Politesse das Sie dich gesehen hat, wie du das Auto dort abgestellt hast?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nobss
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. sie hat nur das auto da stehen gesehn. mich konnte ja niemand sehn, denn zu dem zeitpunkt der da angegeben war war ich schon 45 Minuten in der arbeit und das auto wie gesagt in der garage.


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#9
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Dann kannst du ja der Verhandlung entspannt entgegen sehen.
Vielweicht wär du so nett und teilst hier einmal den Ausgang der Verhandlung hier mit.

Viel Glück.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Darauf kam ein Schreiben zurück, das ich schon mal vor einem Jahr einen Parkverstoß begangen hätte und daher nehme man an das dieser jetz auch richtig ist.
Hast Du damals das angebotene Verwarngeld bezahlt, oder gab es einen Bußgeldbescheid?

quote:
Vielweicht wär du so nett und teilst hier einmal den Ausgang der Verhandlung hier mit.
Diesem Wunsch schließe ich mich gerne an. Würde mich, wenn es soweit ist, auch sehr interessieren zu welcher Entscheidung das Gericht gekommen ist.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Habe ich weder ein Verwarnungsangebot noch etwas anderes bekommen. (Zeugen vorhanden).

Solche Zeugen kannst du dir vor Gericht aber sparen (kostet vermutlich nur dein Geld), denn etwas was nicht passiert ist, kann auch schlecht bis gar nicht bezeugt werden.
Wenn man es genau nimmt, müsste der Zeuge dich (oder wenigstens den Briefkasten) rund um die Uhr beobachtet haben; ziemlich unglaubwürdig.
Und natürlich - wie bereits gesagt - hast du gar keinen Anspruch auf ein Verwarnangebot, also ist dieser Punkt eh erledigt.

quote:
Ich hab aber zeugen das das auto in der garage stand.
Auch das ist imho eher unglaubwürdig, denn von dem Vorwurf hast du ja erst Wochen später durch den Bußgeldbescheid erfahren. Und für eine so weit zurückliegende Zeit soll sich ein Zeuge sicher sein? Nach 2 Monaten weiß ich oft selber nicht mehr genau, wo ich war, aber wer damals neben mir geparkt hat?: Überhaupt keine Ahnung.
Wer ist denn dieser Zeuge?

quote:
Jetzt habe ich eine Garage die ich bezahle, warum soll ich dann 20 meter weiter einen Gebührenpflichtigen Parkplatz benutzen?

Beispielsweise, weil du deinen Garagenschlüssel vergessen hattest und nur eben schnell in die Wohnung gegangen bist, um ihn zu hohlen. Oder weil du noch Einkäufe ausladen wolltest und es vom Parkplatz vor der Tür viel näher ist. Oder weil du dein Auto verliehen hattest und der Kumpel es nicht besser wusste. Oder weil du nur kurz zu Hause warst und dafür die Gragennutzung zu aufwändig war.
Und mir fielen spontan bestimmt noch zig weitere Geschichten ein. Fazit: Nur das du eine Garage hast, beweist nicht im Geringsten, dass du auch darin geparkt hast.
Und praktisch kommt es nicht darauf an warum jemand falsch geparkt hat oder wie unlogisch das war, sondern nur DAS es so war.

quote:
Beweise haben sie keine. Nur die Aussage von ner Politesse
Na wenn das kein Beweis ist? Du hast doch auch nur Zeugen. Oder unterscheidest du nun zwischen deinen und den anderen?

quote:
Mir wird quasi unterstellt weil ich vor 1 Jahr schon mal falsch geparkt habe dann habe ich es nun auch. Das ist es was mir stinkt.
Hier gebe ich dir aber recht, dass ist totaler Quatsch. Denn genauso gut könnte man argumentieren, dass du gerade wegen dem Vorfall damals deine Einstellung geändert hast und dich nur noch im Rahmen der Vorschriften im Straßenverkehr bewegst (das ist ja der eigentliche Sinn von Verwarnungen und Bußgeldern). Und auch die Schlußfolgerung "Einmal Täter, immer Täter" ist grundsätzlich falsch, es muss immer wieder jede einzelne Tat bewiesen werden, wir leben ja nicht mehr im Mittelalter.

Und wie hast du denn nun den Einspruch begründet?

MfG Stefan

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