Nehmen wir mal an, dass eine Person im Zeitraum des Umzuges geblitzt wird. Die Person meldet sich und sein Fahrzeug gleich um, allerdings wird der Bußgeldbescheid noch auf die alte Anschrift erlassen.
Der Briefträger wirft den Bußgeldbescheid in den nicht mehr beschrifteten Briefkasten ein - trotz Übergabeurkunde.
Im Netz taucht immer wieder der Begriff "Verdachtszustellung" auf. Was genau ist denn die gesetzliche Grundlage dafür? Es geht aktuell nur um diese "Verdachtszustellung", wie ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen muss, ist mir bekannt.
Bußgeldbescheid an eine alte Anschrift zugestellt
25. Februar 2019
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Frage vom 25. Februar 2019 | 15:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid an eine alte Anschrift zugestellt
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#1
Antwort vom 25. Februar 2019 | 17:48
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
zahl einfach das Ding und gut is, immerhin warst du ja wohl zu schnell...
#2
Antwort vom 25. Februar 2019 | 21:00
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 139x hilfreich)
Moin!
Wie schaut es denn aus in puncto Nachsendeantrag? Gab/gibt es einen oder landen diverse Postzustellungen seit dem Umzug womöglich im "unbewohnten Nirgendwo"?
wölfin
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#3
Antwort vom 26. Februar 2019 | 00:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Es geht aktuell nur um diese "Verdachtszustellung",
Was willst Du denn dazu wissen? Natürlich kannst Du gegen so eine Vorstellung vorgehen. Dann erhältst Du anschließend den Bußgeldbescheid an die richtige Adresse.
Postzustellungsurkunden werden übrigens nicht nachgesendet.
Wie hast Du denn eigentlich erfahren, dass der Bußgeldbescheid an der alten Anschrift zugestellt wurde?
#4
Antwort vom 26. Februar 2019 | 15:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Wie schaut es denn aus in puncto Nachsendeantrag? Gab/gibt es einen oder landen diverse Postzustellungen seit dem Umzug womöglich im "unbewohnten Nirgendwo"?
Die die es angeht, haben es mitbekommen, dass die Anschrift sich geändert hat. Der Rest soll im nirgendwo landen.
Zitat:
Was willst Du denn dazu wissen? Natürlich kannst Du gegen so eine Vorstellung vorgehen. Dann erhältst Du anschließend den Bußgeldbescheid an die richtige Adresse.
Von dem Bußgeldbescheid habe ich erfahren, als der GV eine Ladung zur Abgabe der EV an die neue Anschrift geschickt hat.
Ich möchte, dass mir die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird um gegen den Bescheid vorgehen zu können. Genau das verweigert die Behörde mit dem Verweis auf die Zustellurkunde.
#5
Antwort vom 26. Februar 2019 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Ich möchte, dass mir die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird um gegen den Bescheid vorgehen zu können.
Du hältst den Bescheid also auch inhaltlich für unberechtigt?
Zitat:Genau das verweigert die Behörde mit dem Verweis auf die Zustellurkunde.
Dann ist es jetzt an der Zeit einen Anwalt einzuschalten. Auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand solltest Du Anspruch haben.
Zitat:Der Briefträger wirft den Bußgeldbescheid in den nicht mehr beschrifteten Briefkasten ein
Kannst Du denn beweisen, dass der Briefkasten zum Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr beschriftet war?
Beschreibe doch mal die genaueren Umstände unter denen der Briefkasten aufgehängt ist (Einfamilienhaus, Wohnblock, mehrere Nutzer des Briefkastens o.ä.
Warum also geht ein Postbote mutmaßlich davon aus, dass es sich trotz fehlender Beschriftung um den Briefkasten des Adressaten handelt.
#6
Antwort vom 27. Februar 2019 | 11:03
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Auch noch wichtig: Warst du zum Zeitpunkt der Zustellung bereits an der neuen Adresse gemeldet?
#7
Antwort vom 27. Februar 2019 | 13:03
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatAuch noch wichtig: Warst du zum Zeitpunkt der Zustellung bereits an der neuen Adresse gemeldet? :
Davon ist auszugehen.
Zitat...im Zeitraum des Umzuges geblitzt wird. Die Person meldet sich und sein Fahrzeug gleich um. :
Und jetzt?
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