Hallo, ich hatte am 25.06.2016 einen Unfall mit meinem PKW ( Smart fortwo!!), es kamen keine anderen zu schaden.(ich bin seit dem 10.05.2016 18 Jahre alt). Der Unfall ereignete sich aufgrund von Aquaplaning auf der Autobahn, erlaubt waren 120 ich bin schätzungsweise 95 gefahren eine Zeugin welche in einiger Entfernung hinter mir fuhr sagte ich sei ca. 80 KMh gefahren. Mein Smart drehte sich und ich prallte gegen die Mittelleitplanke. Ich fuhr davor auf der rechten spur und mich überholten noch mehrere Fahrzeuge welche deutlich schneller als ich unterwegs waren. Die Autobahn hatte an der Stelle eine leichte Senkung. Ich bekam am 1.08.2016 die Anhörung zu dem Bußgeldbescheid , welcher noch nicht ausgefüllt ist . Die Zeugen Aussage der Dame hinter mir war der Polizei noch nicht bekannte sie hatte sich privat mit mir in Verbindung gesetzt. Da ich in der Probezeit bin und mich das ganze einen Punkt kostet ist die Frage was ich jetzt machen kann..
Danke und Grüße
Bußgeldbescheid aufgrund eines Unfalles (nicht angepasste Geschwindigkeit)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich verstehe jetzt nicht so ganz das Problem.
Du hast dich wegen Aquaplaning auf der Autobahn gedreht, weil du eben zu schnell warst.
Selbst wenn dort 120 km/h erlaubt sind und du nur 80 km/h gefahren bist, warst du trotzdem zu schnell.
Wenn deine Geschwindigkeit angemessen gewesen wäre, dann hättest du dich nicht gedreht.
ZitatIch verstehe jetzt nicht so ganz das Problem. :
Du hast dich wegen Aquaplaning auf der Autobahn gedreht, weil du eben zu schnell warst.
Selbst wenn dort 120 km/h erlaubt sind und du nur 80 km/h gefahren bist, warst du trotzdem zu schnell.
Wenn deine Geschwindigkeit angemessen gewesen wäre, dann hättest du dich nicht gedreht.
Mein Problem bzw meine Frage ist ob ich da irgendwie wieder heraus komme meinetwegen mit Bußgeld aber ohne Punkt
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ZitatMein Problem bzw meine Frage ist ob ich da irgendwie wieder heraus komme meinetwegen mit Bußgeld aber ohne Punkt :
Nein, da du mit nichtangepasster Geschwindigkeit dein Fahrzeug geführt hast.
Selbst die 80 km/h bei erlaubten 120 km/h waren - wie du ja leider erfahren hast - nicht angepasst genug.
Ich empfehle mich.
Nun, deine Geschwindigkeit war nun einmal nicht den Wetterverhältnissen angepasst, was möchtest du denn dagegen tun?
Im Vorfeld hättest du halt keine Angabe zur gefahrenen Geschwindigkeit machen sollen. Jetzt ist es zu spät. Ich wüsste jetzt nicht was helfen könnte.
ZitatNun, deine Geschwindigkeit war nun einmal nicht den Wetterverhältnissen angepasst, was möchtest du denn dagegen tun? :
ZitatNein, da du mit nichtangepasster Geschwindigkeit dein Fahrzeug geführt hast. :
Selbst die 80 km/h bei erlaubten 120 km/h waren - wie du ja leider erfahren hast - nicht angepasst genug.
???
Ich empfehle mich.
Hallo
Die Anderen kannst du in dem Fall nicht mit dir vergleichen. Da wird es zu viele Unterschiede geben. ndere Fahrzeuge, andere Bereifungen, etc.Zitat:Ich fuhr davor auf der rechten spur und mich überholten noch mehrere Fahrzeuge welche deutlich schneller als ich unterwegs waren.
Ich habe seit wenigen Tagen selber nen kleinen Smart und da ist es was ganz anderes, als wie wenn ich mit meinem A6 fahre. Der kleine würde in vielen Situationen deutlich früher ausbrechen etc, so wie es bei dir passiert ist.
Nich angepasste Geschwindigkeit bezieht sich immer nur auf dein Fahrzeug, dein Fahrkönnen etc, nicht auf das der anderen im Vergleich...
ZitatNich angepasste Geschwindigkeit bezieht sich immer nur auf dein Fahrzeug, dein Fahrkönnen etc, nicht auf das der anderen im Vergleich... :
So schaut es aus...
Um die Eingangsfrage zu beantworten:
Zitatmeine Frage ist ob ich da irgendwie wieder heraus komme meinetwegen mit Bußgeld aber ohne Punkt :
Aussichtslos.
Ich empfehle mich.
Zitat:ZitatNich angepasste Geschwindigkeit bezieht sich immer nur auf dein Fahrzeug, dein Fahrkönnen etc, nicht auf das der anderen im Vergleich... :
So schaut es aus...
Um die Eingangsfrage zu beantworten:
Zitatmeine Frage ist ob ich da irgendwie wieder heraus komme meinetwegen mit Bußgeld aber ohne Punkt :
Aussichtslos.
Ich empfehle mich.
Schreibe mir mal bitte eine Nachricht
Einspruch einlegen und hoffen, dass der Richter aufgrund des Eigenschadens ein Einsehen hat und das Bußgeld herabsetzt oder gar nach § 47 OWiG einstellt. Ist aber Glück.
ZitatSchreibe mir mal bitte eine Nachricht :
Weswegen?
Ich empfehle mich.
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