Bußgeldbescheid nach Einspruch gegen Verwarnung

20. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
Bußgeldbescheid nach Einspruch gegen Verwarnung

Hallo zusammen.

Ich habe fristgerecht, also innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Einspruch gegen diesen eingelegt: Meine Begründung: ich gehe von einer möglicherweise fehlerhaften Radarmessung aus und bitte um Überprüfung dieses Umstandes.
Hintergrund ist: Geblitzt wurde ich von einem fest installierten Lasergerät mit 42Km/h in einer 30er Zone. Da ich die Straße gut kenne und weiß, dass dort Blitzer stehen, halte ich mich sehr genau an die Geschwindkeitsvorgaben. Abgesehen davon ist die Straße sehr kurvig und schnelles Fahren definitiv nicht möglich. Von daher kann mir nicht vorstellen, dass ich tatsächlich 12km/h zu schnell gewesen sein soll. Wäre ich mit 35 km/h geblitzt worden, ok! Aber so glaube ich das erst einmal nicht.

Meinem Einspruch wurde nicht statt gegeben. Ich erhielt vergangene Woche den Bußgeldbescheid - nunmehr 23,50 Euro teuerer als die Verwarnung mit folgenden Begründungen:

1. "Sie haben die Kosten des Verfahrens gem. §§ 105 und 107 OWiG , §§ 464 Abs. 1 und 465 Strafprozessordnung zu tragen..."

2. "Ihre Einwendungen habe ich überprüft. Sie entkräften den Vorwurf nicht."

Das war's.

Da ich während meines 14-jährigen Daseins als Autofahrerin bislang nur 2 mal geblitzt wurde und das zu Recht, kenn ich mich mit derartigen Einsprüchen und Verfahren nicht aus. Im Fernsehen habe ich allerdings bei mehreren Info-Sendungen erfahren, dass Lasermessgeräte häufig nicht ordnungsgemäß geeigt und dementsprechend fehleranfällig sind. Von daher dachte ich, dass, wenn ich einen derartigen Einspruch erhebe, überprüft werden muss, ob das Lasergerät entsprechend der Vorgaben geeigt etc. pp. worden ist und eine fehlerhafte Lasermessung ausgeschlossen werden kann.

So wie sich der Bußgeldbescheid liest, ist das aber nicht geschehen. Es wurde mir auch nicht nachgewiesen. Für mich liest sich der Bußgeldbescheid eher wie eine Aneinanderreihung von Textbausteinen.

Ist es sinnvoll, weiterhin gegen den Bescheid Einspruch einzulegen auch auf die Gefahr hin, dass es für mich immer teurer wird? Denn ich selbst kann nicht nachweisen, wie schnell ich gefahren bin. Oder ist es nach meinem Einspruch eigentlich Pflicht der Behörde mir nachzuweisen, dass die Lasermessung ordnungsgemäß war? Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Ehrlich gesagt hätte ich gleich gezahlt, hier gross weiter was zu machen, lohnt nicht, wird nur teurer, aber musst du ja wissen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ich hoffe, Sie sind rechtsschutzversichert. Offenbar wurden Sie von einem PoliScan Speed erwischt. Einem der neueren Messgeräte. Die sind selbst sachverständig fast nicht zu erschüttern. Kostenpunkt in diesem Fall: knappe 1.000 EUR.

Ich hätte gezahlt. Ein Einspruch lohnt in diesem Strafbereich fast nie.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Eine derartige Messung muss substantiert angegriffen werden.
Das bedeutet Akteneinsicht und Auswertung der Protokolle durch Fachleute.

Ein einfaches 'ich glaube das nicht' reicht da nicht.








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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Meine Güte, wie kann man sich wegen einem Verwarnungsgeld so anstellen. Es geht doch nicht mal um Punkte.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erst einmal für die Einschätzungen. Rechtsschutzversichert bin ich, aber der mögliche Kostenaufwand rechtfertigt dann wohl nicht die Kosten die mir bislang entstanden sind. Schade.

@ Marc N. Wandt: ja, es war ein PoliScan Speed und falls es Sie interessiert, habe ich folgenden Bericht zu deren Fehleranfälligkeit gefunden: http://www.geblitzt-was-tun.de/blitzer-info/poliscan-speed/

@ Lari Fari: richtig, es geht nicht im Punkte, es geht ums Prinzip. Da ist es mir egal, ob es um 20 Euro, 200 Euro oder 2000 Euro geht. Wenn ich im Unrecht bin, zahle ich, wenn ich mich nicht im Unrecht sehe, wehre ich mich. Logisch, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Wenn ich im Unrecht bin, zahle ich, wenn ich mich nicht im Unrecht sehe, wehre ich mich. Logisch, oder?

Ich würde eher mal sagen naiv.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Lari-Fari am 22.08.2012 14:56

Ich würde eher mal sagen naiv.

Und das ist schon sehr wohlwollend vormuliert

quote:
von Jule Verne am 22.08.2012 13:36

es geht ums Prinzip

Das übliche bla bla

quote:
von Jule Verne am 22.08.2012 13:36

Wenn ich im Unrecht bin, zahle ich, wenn ich mich nicht im Unrecht sehe, wehre ich mich.

Aber das hier ist doch kein wehren, das ist lächerlich!

quote:
von Jule Verne am 20.08.2012 17:26

ich gehe von einer möglicherweise fehlerhaften Radarmessung aus und bitte um Überprüfung dieses Umstandes.

Die werden das nicht überprüfen weil du mal lieb nachfragst. Möglicherweise.. lol... Mögliherweise bist auch du nur zu schnell gefahren...

quote:
von Jule Verne am 20.08.2012 17:26

"Ihre Einwendungen habe ich überprüft. Sie entkräften den Vorwurf nicht."

Sehe ich genauso

quote:
von Harry van Sell am 21.08.2012 01:56

Eine derartige Messung muss substantiert angegriffen werden.
Das bedeutet Akteneinsicht und Auswertung der Protokolle durch Fachleute.

Ein einfaches 'ich glaube das nicht' reicht da nicht.

Volle Punktzahl für Harry!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Abgesehen davon ist die Straße sehr kurvig und schnelles Fahren definitiv nicht möglich.
Das stellt aber nur deine nicht fachmännische Meinung dar! Eher wird es dort sehr gut möglich sein, auch schneller zu fahren, denn sonst würden die das Fesstinstallierte Gerät da erst gar nicht aufbauen ;) So ein Gerät kostet sehr sehr viel Geld und muss sich in nicht all zu langer Zeit für den Betreiber lohnen ;) Daher, die suchen sich nur Plätze aus, wo es sich dannauch wirklich lohnt...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

quote:
Ich habe fristgerecht, also innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung Einspruch gegen diesen eingelegt:


DAS allein geht schon mal gar nicht, weil für die Annahme eines Verwarnunsgeldangebotes eine Wochenfrist gilt und ein Rechtsbehelf=Einspruch nicht gegeben ist.

Dass dann ein Bußgeldbescheid folgen würde war ja logische Folge, sofern die Fahrereigenschaft zugegeben oder auf andere Weise (Paßfotoabgleich) zu ermitteln war.

Was ein Einspruch jetzt bringen sollte ist unklar.

quote:
Eine derartige Messung muss substantiert angegriffen werden.
Das bedeutet Akteneinsicht und Auswertung der Protokolle durch Fachleute.

Ein einfaches 'ich glaube das nicht' reicht da nicht.




So ist es.

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1x Hilfreiche Antwort

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