Bußgeldbescheid obwohl ich nicht gefahren bin und das genannte Auto auch nicht mir gehört

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Nielsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid obwohl ich nicht gefahren bin und das genannte Auto auch nicht mir gehört

Guten Tag,

am 22.11.2019 wurde eine Person X in dem Auto meiner Oma geblitzt.
Die Polizei stürzte sich natürlich direkt auf mich, da die Person auf dem Foto mir anscheinend ähnlich sehe.
Meine Oma verneinte dies und behauptetet sie hätte diese Person noch nie gesehen.
Daraufhin wurde ihr gesagt, sie müsse ab sofort ein Fahrtenbuch führen für mindestens 1 Jahr.
Kurze Zeit später kam ein Brief an mich, in dem mir trotzdem vorgeworfen wurde diese Tat begangen zu haben.
In dem Brief wird eine Person mit Mütze von der Seite gezeigt, die man unmöglich sicher identifizieren kann.
Trotzdem besteht das Bußgeld von 240€ und einem Fahrverbot von einem Monat.
Habe ich irgendwelche Chancen dem zu entgehen?
(Logischer Weise bin ich gefahren, aber meine Oma wollte das übel sozusagen auf sich nehmen da ich sie in dem Moment ins Krankenhaus gefahren habe)

Mit freundlichen Grüßen
Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Thomas Nielsen):
Habe ich irgendwelche Chancen dem zu entgehen?
(Logischer Weise bin ich gefahren, aber meine Oma wollte das übel sozusagen auf sich nehmen da ich sie in dem Moment ins Krankenhaus gefahren habe)
Irgendwelche Chancen? Ja. 0,001 %. Vielleicht sollten Sie auch einfach zu Ihrem Vergehen stehen.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kurze Zeit später kam ein Brief an mich, in dem mir trotzdem vorgeworfen wurde diese Tat begangen zu haben.
Da du ja auch gefahren bist, haben die sich doch an den richtigen gewendet!
Zitat:
In dem Brief wird eine Person mit Mütze von der Seite gezeigt, die man unmöglich sicher identifizieren kann.
man bedenke, dass das Amt ein gutes hochauflösendes Bild zur Verfügung hat.

Zitat:
Vielleicht sollten Sie auch einfach zu Ihrem Vergehen stehen.
Vorallem, wenn man bedenkt, dass der TE sich bei dem Sachverhalt auch mal ganz schnell in einer Gerichtsverhandlung wiederfindet, bei der der Richter ein forensisches Gutachten erstellen lassen kann. Wenn der Gutachter dann zu der Entscheidung kommt, den TE auf dem Bild ohne Zweifel zu erkennen, dann darf der TE auch noch das Gutachten bezahlen, sprich er ist nicht nur die 240Euro los, sondern auch noch locker einen 4-stelligen Betrag für das Gutachten...

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Logischer Weise


Was daran jetzt logisch sein soll, erschließt sich mir nicht. Einfach mal zu seinen Taten stehen ist heutzutage wohl keine Option mehr?

Zitat (von Thomas Nielsen):
Person mit Mütze von der Seite gezeigt, die man unmöglich sicher identifizieren kann.


Normalerweise gibt es auch noch Fotos in besserer Qualität, keine Sorge. Und mit denen geht die Polizei evtl. auch mal in der Nachbarschaft rum und fragt die Leute, ob jemand diese Person erkennt ...

Zitat (von Thomas Nielsen):
Trotzdem besteht das Bußgeld von 240€ und einem Fahrverbot von einem Monat


D. h. mehr als 50 km/h außerorts zu schnell ????!!!!! :kotz:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
die man unmöglich sicher identifizieren kann.


Du meinst also, dass auch ein Gutachter das nicht kann? Dann versuche es. Wenn es schief geht und Du laut Gutachten doch als Fahrer identifiziert wurdest, dann wird es richtig teuer. Dann kannst DU an die 240€ noch eine Null dran hängen.

Zitat:
Habe ich irgendwelche Chancen dem zu entgehen?


Chance gibt es immer. Wie hoch die sind, kann man ohne Kenntnis des Originalbildes nicht wirklich beurteilen.
Der Bußgeldbehörde hat es aber offenbar ausgereicht um Dich zu identifizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Thomas Nielsen):
aber meine Oma wollte das übel sozusagen auf sich nehmen


Die Oma freut sich jetzt sicher, dass sie Dank ihres Enkels nun ein Fahrtenbuch führen darf. Nächstes Mal wird sie sich überlegen für ihren Enkel zu lügen.
Sie sind zu schnell gefahren, also bezahlen sie, ein ganz normaler Vorgang. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle, also auch für sie.

-- Editiert von Loni12 am 17.03.2020 13:33

1x Hilfreiche Antwort

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