Guten Tag,
am 22.11.2019 wurde eine Person X in dem Auto meiner Oma geblitzt.
Die Polizei stürzte sich natürlich direkt auf mich, da die Person auf dem Foto mir anscheinend ähnlich sehe.
Meine Oma verneinte dies und behauptetet sie hätte diese Person noch nie gesehen.
Daraufhin wurde ihr gesagt, sie müsse ab sofort ein Fahrtenbuch führen für mindestens 1 Jahr.
Kurze Zeit später kam ein Brief an mich, in dem mir trotzdem vorgeworfen wurde diese Tat begangen zu haben.
In dem Brief wird eine Person mit Mütze von der Seite gezeigt, die man unmöglich sicher identifizieren kann.
Trotzdem besteht das Bußgeld von 240€ und einem Fahrverbot von einem Monat.
Habe ich irgendwelche Chancen dem zu entgehen?
(Logischer Weise bin ich gefahren, aber meine Oma wollte das übel sozusagen auf sich nehmen da ich sie in dem Moment ins Krankenhaus gefahren habe)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Bußgeldbescheid obwohl ich nicht gefahren bin und das genannte Auto auch nicht mir gehört
17. März 2020
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Frage vom 17. März 2020 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid obwohl ich nicht gefahren bin und das genannte Auto auch nicht mir gehört
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. März 2020 | 11:20
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Irgendwelche Chancen? Ja. 0,001 %. Vielleicht sollten Sie auch einfach zu Ihrem Vergehen stehen.ZitatHabe ich irgendwelche Chancen dem zu entgehen? :
(Logischer Weise bin ich gefahren, aber meine Oma wollte das übel sozusagen auf sich nehmen da ich sie in dem Moment ins Krankenhaus gefahren habe)
#2
Antwort vom 17. März 2020 | 11:35
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Da du ja auch gefahren bist, haben die sich doch an den richtigen gewendet!Zitat:Kurze Zeit später kam ein Brief an mich, in dem mir trotzdem vorgeworfen wurde diese Tat begangen zu haben.
man bedenke, dass das Amt ein gutes hochauflösendes Bild zur Verfügung hat.Zitat:In dem Brief wird eine Person mit Mütze von der Seite gezeigt, die man unmöglich sicher identifizieren kann.
Vorallem, wenn man bedenkt, dass der TE sich bei dem Sachverhalt auch mal ganz schnell in einer Gerichtsverhandlung wiederfindet, bei der der Richter ein forensisches Gutachten erstellen lassen kann. Wenn der Gutachter dann zu der Entscheidung kommt, den TE auf dem Bild ohne Zweifel zu erkennen, dann darf der TE auch noch das Gutachten bezahlen, sprich er ist nicht nur die 240Euro los, sondern auch noch locker einen 4-stelligen Betrag für das Gutachten...Zitat:Vielleicht sollten Sie auch einfach zu Ihrem Vergehen stehen.
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#3
Antwort vom 17. März 2020 | 11:41
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatLogischer Weise :
Was daran jetzt logisch sein soll, erschließt sich mir nicht. Einfach mal zu seinen Taten stehen ist heutzutage wohl keine Option mehr?
ZitatPerson mit Mütze von der Seite gezeigt, die man unmöglich sicher identifizieren kann. :
Normalerweise gibt es auch noch Fotos in besserer Qualität, keine Sorge. Und mit denen geht die Polizei evtl. auch mal in der Nachbarschaft rum und fragt die Leute, ob jemand diese Person erkennt ...
ZitatTrotzdem besteht das Bußgeld von 240€ und einem Fahrverbot von einem Monat :
D. h. mehr als 50 km/h außerorts zu schnell ????!!!!!
#4
Antwort vom 17. März 2020 | 12:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:die man unmöglich sicher identifizieren kann.
Du meinst also, dass auch ein Gutachter das nicht kann? Dann versuche es. Wenn es schief geht und Du laut Gutachten doch als Fahrer identifiziert wurdest, dann wird es richtig teuer. Dann kannst DU an die 240€ noch eine Null dran hängen.
Zitat:Habe ich irgendwelche Chancen dem zu entgehen?
Chance gibt es immer. Wie hoch die sind, kann man ohne Kenntnis des Originalbildes nicht wirklich beurteilen.
Der Bußgeldbehörde hat es aber offenbar ausgereicht um Dich zu identifizieren.
#5
Antwort vom 17. März 2020 | 13:32
Von
Status: Bachelor (3512 Beiträge, 557x hilfreich)
Zitataber meine Oma wollte das übel sozusagen auf sich nehmen :
Die Oma freut sich jetzt sicher, dass sie Dank ihres Enkels nun ein Fahrtenbuch führen darf. Nächstes Mal wird sie sich überlegen für ihren Enkel zu lügen.
Sie sind zu schnell gefahren, also bezahlen sie, ein ganz normaler Vorgang. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle, also auch für sie.
-- Editiert von Loni12 am 17.03.2020 13:33
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