Hallo, Ich haben einen Bußgeldbescheid bekommen.
Behörde: Ordnungsamt
Fahrzeug: Fahrrad
Folgende Anschuldigung:
Sie unterließen es , die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.
§17 Abs. 1 StVO
§49 StVO
24 StVG
73 BKat
Sie haben das Ihnen von der Polizei angebotene Verwarnungsgeld nicht oder nicht rechtzeitig (innerhalb einer Woche) gezahlt.
Bemerkungen:
Anzeigerstatter / Zeuge: Polizist
Beweismittel:Zeuge/aufnehmenderPolizist
Berechnung
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt §17 OWIG in Höhe von: 20,00 Euro
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 105,107 Abs. 1 und 3 OWIG):
Gebühr: 25,00
Auslagen der Bußgeldstelle: 3,50
Auslagen der Polizei 0,00
Gesamtbeitrag 48,50
Stellungnahme:
Ich hatte bei der damaligen Situation Licht am Fahrrad an, es war dem Polizisten allerdings nicht hell genug.
Dieser Polizist hat alleine gehandelt ohne das ein Kollege von Ihm anwesend war.
Er wollte von mir 10 Euro Verwarnung, die Ich aber abgelehnt habe.
Ich sollte auch eine Anhörung bekommen die bis heute nicht eingetroffen ist stattdessen wurde mir per Einschreiben das Bußgeld mitgeteilt.
Ich habe auch mal die Rückseite mit Rechtsbehelfsbelehrung hochgeladen, bitte mal Abschnitt
'Wichtige Hinweise bei einem Einspruch,, lesen
https://www.123recht.de/forum_post.asp?forum_id=16&method=Topic
Wie soll Ich jetzt vorgehen?
Die Behörde hat wegen Covid 19 geschlossen
Danke für Antworten
-- Editiert von Moderator am 18.03.2020 01:09
-- Thema wurde verschoben am 18.03.2020 01:09
Bußgeldbescheid ohne Anhörung 2020
17. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2020 | 20:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid ohne Anhörung 2020
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. März 2020 | 21:11
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Na Einspruch einlegen, das wolltest du doch.
#2
Antwort vom 17. März 2020 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119434 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatIch sollte auch eine Anhörung bekommen die bis heute nicht eingetroffen ist :
Dann sollte man das reklamieren.
Die Frist für den Einspruch läuft dennoch, also nicht verpassen.
Zitatch habe auch mal die Rückseite mit Rechtsbehelfsbelehrung hochgeladen, :
Nö.
ZitatDie Behörde hat wegen Covid 19 geschlossen :
Das glaube ich eher weniger - die haben nur keinen Publikumsverkehr derzeit.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. März 2020 | 00:12
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9281x hilfreich)
Zitat:Dieser Polizist hat alleine gehandelt ohne das ein Kollege von Ihm anwesend war
Das ist auch OK so. Es gibt keine(!) Vorschrift, die sagt, dass Polizisten immer zu zweit sein müssen.
Zitat:Ich sollte auch eine Anhörung bekommen die bis heute nicht eingetroffen ist stattdessen wurde mir per Einschreiben das Bußgeld mitgeteilt.
Wenn Sie sich vor Ort mit dem Polizisten unterhalten haben, dann ist die Zusendung eines Anhörungsbogens auch nicht notwendig.
Der einzig sinnvolle Satz in der Stellungnahme ist also:
Zitat:Ich hatte bei der damaligen Situation Licht am Fahrrad an, es war dem Polizisten allerdings nicht hell genug.
#4
Antwort vom 18. März 2020 | 11:51
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatDer einzig sinnvolle Satz in der Stellungnahme ist also: :
Das würde ich dann noch um folgendes ergänzen:
Ich hatte bei der damaligen Situation Licht am Fahrrad an, es war dem Polizisten nach individuellem Empfinden
Übrigens, es gibt tatsächlich eine vorgeschriebene Mindestlichtstärkeverteilung für Fahrradbeleuchtung (10 Lux), ob ein Polizist die nach Gefühl schätzen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln.
#5
Antwort vom 18. März 2020 | 15:36
Von
Status: Schüler (172 Beiträge, 90x hilfreich)
Muss er auch gar nicht. Fahrradbeleuchtungen müssen vom KBA zugelassen sein. Er muss also nur schauen ob das entsprechende Prüfzeichen drauf ist.Zitat:
Übrigens, es gibt tatsächlich eine vorgeschriebene Mindestlichtstärkeverteilung für Fahrradbeleuchtung (10 Lux), ob ein Polizist die nach Gefühl schätzen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln.
#6
Antwort vom 18. März 2020 | 15:53
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Nützt allerdings nicht viel, da auch ein grundsätzlich zugelassenes Leuchtmittel, oder dessen Peripherie, durchaus im Alter schwächeln, oder eine Fehlfunktion aufweisen kann. Auch dann wäre der Tatbestand erfüllt, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Kennzahlen nicht mehr getroffen werden.ZitatMuss er auch gar nicht. Fahrradbeleuchtungen müssen vom KBA zugelassen sein. Er muss also nur schauen ob das entsprechende Prüfzeichen drauf ist. :
#7
Antwort vom 18. März 2020 | 16:19
Von
Status: Weiser (16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
Das müsste dem Fragesteller allerdings nachgewisen werden.ZitatAuch dann wäre der Tatbestand erfüllt, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Kennzahlen nicht mehr getroffen werden. :
Frage an den Threadstarter: War die originale, zugelassene Beleuchtung verbaut? Dann sollte diese durchaus genügen.
#8
Antwort vom 18. März 2020 | 17:31
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDas müsste dem Fragesteller allerdings nachgewisen werden. :
Das ist korrekt, daher würde ich auch den Weg aus Antwort #4 gehen, und nicht über irgendwelche fiktiven Zulassungen. Das kann ja sogar noch zum Bumerang werden, sollte diesbezüglich ohnehin etwas nicht konform gewesen sein.
#9
Antwort vom 19. März 2020 | 18:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von WarezBear am 19.03.2020 18:36
#11
Antwort vom 23. März 2020 | 12:28
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
Was sollen wir damit nun anfangen?
Zielführender wäre die Beantwortung von Rückfragen.
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