Hallo zusammen,
ich brauche einmal Eure Hilfe.
Neulich bin ich zu schnell gefahren und dabei gefilmt worden. Jetzt habe ich den Bußgeldbescheid erhalten. Darin findet sich die Bemerkung: "Das Bußgeld wurde angemessen erhöht, da schon Punkte in Flensburg vorhanden sind."
Ist es rechtens, dass eine Ordnungswiderigkeit, die schon geahndet und entsprechend bestraft worden ist, nochmals geahndet wird? Auch die "alte Angelegenheit" war eine Geschwindigkeitsübertretung. Nun sehe ich allerdings nicht ein, warum ich für diese vorherige Sache, die abgeschlossen ist, ein weiteres Bußgeld erhalte, indem die aktuelle Ordnungswidrigkeit zum Anlaß genommen wird, alte Vorgänge sozusagen wiederzubeleben dadurch, dass das Bußgeld erhöht wird.
Habe ich hier ein falsches Rechtsverständnis?:(
Danke für Eure Antworten.
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"Immanuel"
Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg
5. September 2004
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2004 | 23:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 6. September 2004 | 07:42
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo,
irgendwo (habe den Parafen nicht parat) steht, dass die Bussgelder nach dem billgen Ermessen der Behörde erhöht werden können, wenn der Verkehrsteilnehmer "beharrlich" (Zitat) gegen die Verkehrsregeln verstösst. Eine gängige Anwendung dieser Beharrlichkeitsregel ist, dass der Lappen auch für einen Monat weg ist, wenn man zweimal in einem Jahr mit über 25 km/h drüber erwischt wurde. Aber, wie gesagt, ist das oft Ermessenssache.
Gruss Hans-Jürgen
***
#2
Antwort vom 12. September 2004 | 00:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Hans Jürgen,
Danke für Deine Antwort!!
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"Immanuel"
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