Hallo,
kurz die wichtigsten Daten:
Die Tat erfolgte am 30.07.2011. Ich bekam schriftl. ein Verwanungsgeld angeboten. Dagegen habe ich widersprochen. Am 28.09.2011 bekam ich einen Bußgeldbescheid. Auch gegen diesen habe ich widersprochen am 11.10.2011. Heute habe ich wieder ein Schreiben der Bußgeldstelle bekommen vom 24.01.2012 mit dem Inhalt, mein Widerspruch sei unbegründet.
Ist der Bußgeldbscheid verjährt?
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Bußgeldbescheid verjährt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Kurz gesagt: Nein.
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kurze Frage: wann wäre der Bescheid denn verjährt?
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Frühestens am 28.03.12, aber da gibt es noch so viele schöne Unterbrechungstatbestände, dass man zum jetzigen Zeitpunkt die Verjährung erfahrungsgemäß vergessen kann. Die wird nicht mehr eintreten.
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Ach so danke für Ihre Hilfe! Bei meiner Suche im Internet war mir nie ersichtlich, ab wann die 6 monatige Verfolgungsverjährung bei einem Bußgeldbescheid BEGINNT. Ob der TATtat maßgeblich ist, oder der ZUSTELLUNGStag des Bußgeldbescheides.
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quote:<hr size=1 noshade>nie ersichtlich, ab wann die 6 monatige Verfolgungsverjährung bei einem Bußgeldbescheid BEGINNT <hr size=1 noshade>
Das ist im §31 Abs 3 OWiG eindeutig geregelt, das Ruhen regelt § 32 OWiG
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@tiger:
ja eben. Nach dieser Vorschrift würde doch der TATtag maßgeblich sein, da an diesem Tag die Tat auch beendet war, oder nicht? Eben das hat mich auch vorher schon verwirrt.
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quote:
ja eben. Nach dieser Vorschrift würde doch der TATtag maßgeblich sein, da an diesem Tag die Tat auch beendet war, oder nicht?
Nein, aus § 33 OwiG folgt, dass die Verährung mit nahezu jeder Verfahrenshandlung unterbrochen wird, Rechtsfolge:
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind.
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