Bußgeldbescheid wegen roter Ampel

12. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
carsten84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid wegen roter Ampel

Guten Tag,

ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen einer roten Ampel und weil dabei ein Fußgänger zurückspringen musste. Ist mir selbst aber definitiv nicht passiert! Ich fahre sehr vorbildlich und habe noch nie einen Punkt oder Strafzettel bekommen, lediglich ein paar Knöllchen fürs Parken.

Die Anzeige kommt nicht von einem Blitzkasten oder Polizeibeamten sondern wohl von dem betroffenen Fußgänger wenn ich das richtig deute. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann kann er mich auch nicht identifizieren weil mir sowas auf gar keinen Fall passiert ist.

Das nächste Problem sind die anderen möglichen Fahrer. Ich weiß nicht wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist, meine Schwester hat mir aber gesagt das sich letztens jemand mein Auto angesehen hat als sie zu diesem zurück gekommen ist, ob sich da jemand die Nummer notiert hat weiß ich nicht. Ob es der Tag war weiß ich auch nicht mehr und meine Schwester weiß auch nichts von einer roten Ampel und hat sich dabei auch nichts gedacht als sich jemand das Auto angesehen hat. Es gibt noch weitere mögliche Fahrer aber mit denen habe ich noch nicht sprechen können. Meine Schwester hat mir aber hoch und heilig versprochen, dass sie noch nie über rot gefahren ist und auch keinen Fußgänger übersehen hat. Ich kann es nicht beurteilen, glaube meiner Schwester aber da ich ihr Verhalten sonst kenne und sie bei allem sehr sehr vorsichtig vorgeht.

Mein Vorgehen würde jetzt so aussehen, ich würde zunächst Einspruch erheben und abwarten was passiert. Wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte, kommt es zu einer Verhandlung wenn ich richtig recherchiert habe?! Wie lange dauert es denn in der Regel vom Bußgeldbescheid bis zu einer wirklichen Verhandlung? Vielleicht ist die Sache danach schon verjährt und es wird gar nicht weiter nach anderen Fahrern ermittelt? Oder wird gar nicht mehr weiter gegen mich ermittelt wenn die merken, dass eine weibliche Person gefahren ist?

Habt ihr irgendwelche Tipps wie ich vorgehen soll? Was sollte ich alles in den Einspruch schreiben? Sollte ich mir die Akte eventuell mal bei der Bußgeldstelle ansehen? Mein Ziel ist natürlich mein Freispruch, ich möchte aber möglichst, dass meine Schwester aus der Sache rauskommt da ich ihr die Geschichte glaube. Vielleicht war es auch noch ein anderer Fahrer, kann ich nicht sagen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Mein Vorgehen würde jetzt so aussehen, ich würde zunächst Einspruch erheben und abwarten was passiert.
Würde ich auch, mit der Begründung an jenem Tag nicht mit diesem Fahrzeug gefahren zu sein, machen.

quote:
Wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte, kommt es zu einer Verhandlung wenn ich richtig recherchiert habe?
Richtig.

quote:
Wie lange dauert es denn in der Regel vom Bußgeldbescheid bis zu einer wirklichen Verhandlung?
Kommt auf die Auslastung der Justizbehörden an. Das kann schon ein paar Monate dauern.

quote:
Vielleicht ist die Sache danach schon verjährt und es wird gar nicht weiter nach anderen Fahrern ermittelt?
Für den Betroffenen, also für Dich, ist die Verjährung mit dem Erlaß des Bußgeldbescheids gehemmt. Für einen etwaigen anderen Fahrer ist die Sache nach 3 Monaten verjährt, sofern innerhalb dieser Zeit keine die Verjährung unterbrechenden Maßnahmen ergriffen wurden.

quote:
Oder wird gar nicht mehr weiter gegen mich ermittelt wenn die merken, dass eine weibliche Person gefahren ist?
Wenn Du als Fahrer ausscheidest wird das Verfahren gegen Dich eingestellt werden. Möglicherweise konzentrieren sich die Ermittlungen dann auf eine andere Person.

quote:
Habt ihr irgendwelche Tipps wie ich vorgehen soll?
Wenn Du nicht gefahren bist solltest Du fristgerecht Einspruch einlegen. Der Bußgeldbescheid wird andernfalls 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig. Das steht aber auch alles in der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.

quote:
Sollte ich mir die Akte eventuell mal bei der Bußgeldstelle ansehen?
Gute Idee. Du musst den Einspruch nicht begründen. Wichtig ist nur die Einhaltung der Frist. Du kannst also z.B. im Einspruch schreiben, dass die Begründung nach Akteneinsicht erfolgt. Dann nimmst Du Akteneinsicht und kannst Dir die weitere Vorgehensweise überlegen oder auch hier erörtern.

Wann war denn der Tattag?
Wann erfolgte eine Anhörung?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
carsten84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen,

danke für deine Antworten.

Tattag war der 30.1.2010 und der Anhörungsbogen ist vom 24.02.2010, kam allerdings erst im März, der Bußgeldbescheid kam dann ziemlich schnell. Auf den Anhörungsbogen habe ich gar nichts geschrieben weil ich auch von nichts wußte.

Ich habe jetzt auch mit allen gesprochen die ich für den Tag eingekreist habe und es gab bei niemandem etwas außergewöhnliches. So wie sich das anhört, dann ist der "Täter" ja knallhart bei rot über die Ampel und das glaube ich auch überhaupt nicht. Das man mal über gelb fährt kann passieren aber bis man fährt wo die Fußgänger grün haben muss es beim Autofahrer rot sein und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sicherlich bin ich kein Zeuge aber ich kenne die Betroffenen sehr gut und wenn etwas gewesen wäre könnte man es auch untereinander besprechen ohne etwas befürchten zu müssen.

Und wie wird da überhaupt beurteilt mit der Rotphase? Der Zeuge kann ja sagen die Ampel war schon lange rot aber stimmen muss das doch noch lange nicht. Da steht halt drauf das die Ampel schon länger auf rot war, ganz ehrlich, sowas macht in dem Fahrerkreis niemand und bestimmt nicht Samstag morgen an der Stelle wo zig Leute zu dieser Zeit bei jeder Ampelphase über die Straße gehen. Ich war grad dort und habe es mir angesehen, zur gleichen Zeit standen in 3 Rotphasen jeweils um die 15-20 Personen an dieser Ampel. Wer da nicht aufpaßt wäre wirklich sehr unklug und deshalb traue ich dem ganzen nicht so ganz. Mir ist nicht ganz bewußt wie da beurteilt wird. Niemand von den betroffenen ist sich einer Schuld bewußt und würde das auch vor Gericht sagen, nur was wenn dann pötzlich der Fußgänger sagt "der oder die war es", das kann doch nicht ausreichen oder wie läuft das ab? Ich bin sowieso sehr verwundert wie schnell man solch ein deftiges Bußgeld auferlegt bekommt ohne irgendwelche Beweise vorlegen zu können.


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