Bußgeldbescheid widersprechen (2 Monate nach dem Vorfall und der Bezahlung)?

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)
Bußgeldbescheid widersprechen (2 Monate nach dem Vorfall und der Bezahlung)?

Hallo!

Es geht um folgendes Problem:

Ich verwalte für meine Mutter sämtlichen Schriftverkehr (sie ist offiziell bei mir gemeldet, lebt jedoch im Ausland). Ihr Auto ist in Deutschland angemeldet. Bei Ihrem letzten Besuch in Deutschland ist sie geblitz worden, die Post dafür kommt zu mir.
Die Überschreitung lag bei 16km/h innerorts.
Nun kam einige Zeit nach dem Vorfall ein Bußgeldbescheid über 60,60. Ich habe meine Mutter daraufhin benachrichtigt und in ihrem Auftrag das Geld überwiesen(ca. 1,5 Wochen nach Erhalt des Bescheides; habe Kontovollmacht). 3 oder 4 Tage nach dem Bußgeldbescheid kam ein Verwarngeldbescheid über 35 Euro. Nach kurzer Prüfung stellte ich fest, dass es in dem Verwarngeldbescheid um die selbe Sache wie in dem Bußgeldbescheid ging. Ich dachte mir, da die Überschreitung so erheblich ist, dass zusätzlich zu dem Verwarngeld eben ein Bußgeld erhoben wird(getrennt, wobei die Summe des Verwarngeldes im Bußgeldbescheid enthalten war). Ich habe also die 35,- nicht nochmal überwiesen.

Nun ist meine Mutter zu Besuch (ca. 2 Monate her das ganze). Sie hat bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen festgestellt, dass das Datum auf dem Verwarngeld genau einen Monat vor dem Datum des Bußgeldbescheides liegt.

Der Bußgeldbescheid war aber definitiv VOR dem Verwarngeldbescheid da(ca. 3-4 Tage wie gesagt).

Unsere Vermutung geht nun dahin, dass das Verwarngeld nicht gezahlt wurde und deshalb der Bußgeldbescheid rausgegangen ist(Rücksprache mit dem zuständigen Landkreis hat dies bestätigt--> Der Bescheid über das Verwarngeld ist einen Monat vor dem Bußgeldbescheid rausgeschickt worden).

Warum auch immer sind die Bescheide einen in falscher Reihenfolge bei uns eingegangen.
Vermutlich ist der Werwarngeldbescheid nicht einen Monat lang bei der Post liegen geblieben...
Evtl. wurde der Brief durch einen privaten Zustelldienst zugestellt, welcher unsauber gearbeitet hat(meine es war ein privater Zustelldienst, habe aber die Umschläge nicht mehr). Vielleicht ist der Brief auch einfach versehentlich bei den Nachbarn eingeworfen worden und die haben ihn erst einen Monat später bei
uns eingeworfen-- ich weiß es nicht.

Haben wir eine Möglichkeit dem Bußgeldbescheid zu wiedersprechen (2 Monate nach dem Vorfall und 2 Monate nach der kompletten Bezahlung)? Es ist leider schwer nachzuweisen wann welcher Brief angekommen ist.

Jetzt noch zu behaupten (was ja eine Lüge wäre und sich auch mit der Bezahlung wiedersprechen würde), dass wir 5 Wochen im Urlaub waren und den Brief deshlab nicht erhalten haben(und nicht bezahlen konnten) wäre auch unklug, oder?

Danke schonmal!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Du im Urlaub bist, ist für die Zustellung unerheblich.

Beim Rest kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Gruß

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