Cannabis am Steuer - Führerschein sofort weg

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Inima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Cannabis am Steuer - Führerschein sofort weg

Mein Freund wurde vor sechs Monaten von der Polizei angehalten als er abends unterwegs war auf dem Heimweg. Er hat einen Freund abgeholt von der Disko. Dieser hatte einen Joint an als er ankam an dem Club. Mein Freund nahm ihn mit und fuhr los. Einige Minuten später wurde er unterwegs angehalten. Da sein Bekannter anscheinend nach Cannabis gerochen hatte, musste mein Freund, als Fahrer, einen Bluttest abgeben auf der Wache. Er hatte Zünder Zeit gelegentlich 'mal einen geraucht'. Gestern kam das Schreiben.

Es ist ein Bescheid der Führerscheinstelle. Er wird aufgefordert seinen Führerschein unverzüglich abzugeben.

Die Werte liegen bei
0,0014 mg/l Tetrahydrocannabinol
0,0076 mg/l Hydroxy-THC und
0,058 mg/l THC-Carbonsäure.

Er ist vorher nie auffällig geworden. Weder durch Drogenkonsum oder sonst was.

Mich persönlich schockt das etwas, dass der Führerschein direkt abgegeben muss.

Zumal er ohne Führerschein arbeitslos wird..

Seitdem Vorfall hat er sich aber immerhin 'verbessert'. Er raucht nicht mehr.

Lohnt es sich überhaupt gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen oder ist der THC-Carbonsäure-Wert zu hoch?

-- Editiert von Moderator am 26.07.2015 20:58

-- Thema wurde verschoben am 26.07.2015 20:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Hat der Freund bei der Kontrolle gesagt, (a) wann er das letzte Mal gekifft hat oder (b) wie häufig er kifft ?

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn die angegebenen Maßeinheiten (mg/l) stimmen, ist hier nicht (nur) der THC-COOH-Wert das Problem, sondern v.a. -erst mal- der THC-Wert.

Umgerechnet auf die maßgeblichen Einheiten (ng/ml) sind die relevanten Werte:

1,4 ng/ml THC und
58 ng/ml THC-COOH

1,4 ng/ml THC ist eine "akute Rauschfahrt", die schon mal (völlig unabhängig vom THC-COOH-Wert) mit 500,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, und 2 Punkten in Flensburg (gem. "neuem" Punktesystem) zu Buche schlägt. Sowie Kosten der Blutentnahme.

Was den THC-COOH-Wert angeht, sieht es (bei einer zeitnah nach dem letzten Konsum entnommenen Blutprobe) gem. der sog. Daldrup-Tabelle so aus:

Zitat:
weniger als 5 ng/ml keine Aussage möglich
5 bis 10 ng/ml Verdacht auf gelegentlichen Konsum
von 10 bis 150 ng/ml (feststehender) gelegentlicher Konsum
mehr als 150 ng/ml regelmäßiger Konsum


Wir haben hier also feststehenden gelegentl. Konsum und aufgrund der akuten Rauschfahrt auch fehlendes Trennungsvermögen zw. Konsum und Fahren. Etwaige Aussagen bei der Polizei könnten das noch untermauern.

Das reicht zum Entzug der FE. Ein findiger Anwalt (wobei das dann aber ein wirkl. Experte auf dem Gebiet sein sollte, sonst ist es rausgeschmissenes Geld) könnte die Nummer vielleicht noch in RIchtung MPU abbiegen, also dass "nur" eine MPU gemacht werden muß und falls die bestanden wird, die FE behalten werden kann. Das kommt aber sehr auf die regionale Rechtsprechung in dem Punkt "feststehender gelegentlicher Konsum" an. Einzelne -allerdings untere- Gerichte sehen selbst bei Werten von 100 ng/ml noch keinen (wirkl. feststehenden) gelegentl. Konsum, z.B. VG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 L 2518/12 vom 21.03.2013.

Große Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen. Und selbst wenn, müßte immer noch die MPU bestanden werden, die auch wieder Geld kostet.


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#3
 Von 
Inima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Er hat gesagt, dass er geraucht hat, das letzte Mal vor einem Tag etwa rum, er allerdings bei Freunden gesessen hat, die geraucht haben, er also "passiv" geraucht hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Zitat:
Er hat gesagt, dass er geraucht hat, das letzte Mal vor einem Tag etwa rum, er allerdings bei Freunden gesessen hat, die geraucht haben, er also "passiv" geraucht hätte.

Na, wer mit solchen Geschichten kommt, braucht sich ja nicht wundern, wenn der FS weg ist.

1,4 ng/mL THC im Blut nur durch Passiv-Rauchen, welches schon ein Tag her ist - das ist total unrealistisch, und das weiß auch die Führerscheinstelle..

http://www.drugcom.de/topthema/januar-2011-bekifft-durch-passivrauchen/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Inima
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:Er hat gesagt, dass er geraucht hat, das letzte Mal vor einem Tag etwa rum, er allerdings bei Freunden gesessen hat, die geraucht haben, er also "passiv" geraucht hätte.
Na, wer mit solchen Geschichten kommt, braucht sich ja nicht wundern, wenn der FS weg ist.

1,4 ng/mL THC im Blut nur durch Passiv-Rauchen, welches schon ein Tag her ist - das ist total unrealistisch, und das weiß auch die Führerscheinstelle..

http://www.drugcom.de/topthema/januar-2011-bekifft-durch-passivrauchen/




Nein, er hätte vor einem Tag rum das letzte Mal selbst geraucht, aber er einige Stunden vorher bei Freunden saß die geraucht hätten. Nicht dass er vor einem Tag passiv geraucht hat, dass die Werte so nicht stimmen können ist ja klar.

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
hast du den Link im Beitrag von Inima gelesen?
Auch passiv gerauchtes Cannabis wäre Grund zum Entzug der FE. Begründung des Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg : Es sei allgemein anerkannt, dass der Genuss von Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Die erhebliche inhalative Aufnahme von Cannabis im Chill-Out-Bereich sei dem Antragsteller durchaus bewusst gewesen. Setze sich ein Fahrer trotz dieses Wissens ans Steuer, sei er wie ein aktiver Rauschgift-Konsument zu behandeln.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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