Cannabis am steuer, ein paar fragen

15. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490368-62
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis am steuer, ein paar fragen

Hallo,
Ich wurde letzte woche montag auf dem weg nach Hause von der polizei angehalten. Habe am sonntag einen joint geraucht. Fahrauffälligkeiten gab es nicht,habe wohl einfach ins schema gepasst. Die polizisten haben mich mit zur wache genommen wo ich einen unrintest gemacht haben. Ist natürlich positiv ausgefallen. Da diese art von test oft nicht ganz klare Ergebnisse vorweisen,wurde mir anschließend blut abgenommen und die ärztin hat mich noch an einer kurzen Untersuchung teilhaben lassen bei der ich die geforderten "aufgaben" alle bestehen konnte. Ich habe regelmäßig cannabis konsumiert in den meisten fällen aber nie mehr als 0,5 g am tag und auch nicht taeglich. Es wird wohl leider eine mpu auf mich zukommen, damit habe ich mich schon abgefunden. Nun meine fragen. Wann kann ich post erwarten?
Sollte ich bei der Polizei anrufen und meine blutwerte erfragen?
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen?
Ich mache mich natürlich selbst total verrückt,weil ich den Führerschein brauche und ich keine ahnung habe was jetzt alles auf mich zukommt.
Auch nach langen googlen habe ich nicht wirklich viel gefunden und habe mir gedacht,dass es vielleicht sinn macht mir hier eine etwas fuer mich individuellere meinung einzuholen.
Danke im vorraus

-- Editiert von go490368-62 am 15.05.2018 09:45

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

und ich keine ahnung habe was jetzt alles auf mich zukommt. Das wissen Sie doch schon - Führerscheinentzug und MPU, falls Sie ihn wiederhaben wollen. Und ansonsten 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot, welcher angesichts des Führerscheinentzuges eher theoretischer Natur ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go490368-62
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine mehr,was ich jetzt am besten machen sollte. Anwalt wäre wahrscheinlich nicht schlecht,aber sollte ich schonmal die blutwerte erfragen?
Und wie lange dauert es normalerweise bzw durchschnittlich,bis ich bescheid bekomme was passiert? Habe nie erfahrung mit der polizei oder ähnlichem

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Anwalt wäre wahrscheinlich nicht schlecht Was soll der denn noch reißen? Vermeiden Sie alle Aussagen zu Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis - das verhindert zumindest noch größere Folgen.
Und wie lange dauert es normalerweise bzw durchschnittlich,bis ich bescheid bekomme was passiert? Können Sie es irgendwie nicht erwarten? Freuen Sie sich über jeden Tag, den Sie den FS noch haben und an dem die 500 Euro noch auf Ihrem Konto liegen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go490368-62):
Sollte ich bei der Polizei anrufen und meine blutwerte erfragen?
Ja, das solltest Du machen. Dann kannst Du eher abschätzen was alles auf Dich zukommen wird, und wie Du Dich auf die mutmaßlich für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis anstehende MPU vorbereiten musst. Das Ergebnis sollte nach ca. 2-6 Wochen bei der Polizei vorliegen.

Zitat (von go490368-62):
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen?
Den Konsum einstellen und auch passiven Konsum meiden. Die Werte bei der Polizei erfragen. Dich bei einem Internetforum anmelden, dass Dir bei der Vorbereitung auf die MPU behilflich sein kann. Urintests in der Apotheke besorgen um zu schauen wann Dein Körper clean ist, um dann zu gegebener Zeit mit den Abstinenznachweisen zu beginnen.

In welchem Bundesland lebst Du?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ja, das solltest Du machen.

In der Realität sollte die Polizei einem nicht identifizierten Anrufer keinen keinerlei Auskünfte erteilen. Insbesondere wenn der Termin nach dem "magischen 25.05" liegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go490368-62
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Konsum einstellen und auch passiven Konsum meiden. Die Werte bei der Polizei erfragen. Dich bei einem Internetforum anmelden, dass Dir bei der Vorbereitung auf die MPU behilflich sein kann. Urintests in der Apotheke besorgen um zu schauen wann Dein Körper clean ist, um dann zu gegebener Zeit mit den Abstinenznachweisen zu beginnen.

In welchem Bundesland lebst Du?

Danke erstmal für die antworten.
Ich lebe in Niedersachsen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Demonio):
Ja, das solltest Du machen.

In der Realität sollte die Polizei einem nicht identifizierten Anrufer keinen keinerlei Auskünfte erteilen. Insbesondere wenn der Termin nach dem "magischen 25.05" liegt.


Wieso denn der magische 25.05?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Weil ab dem Tag die "europäische Datenschutz-Grundverordnung" zu beachten ist,
Zumindest in den Medien wird es so dargestellt, als ob es sich dabei um eine massive Verschärfung der Datenchutzbestimmungen handeln würde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Weil ab dem Tag die "europäische Datenschutz-Grundverordnung" zu beachten ist
Und was hat die damit zu tun, wenn ich bei "meinem" Sachbearbeiter "meine" Werte erfragen möchte?

Zitat (von go490368-62):
Ich lebe in Niedersachsen.
Dann sind die Werte sehr wichtig. Je nachdem welche Werte ermittelt werden könntest Du Dich in Niedersachsen evtl. auf einmaligen Probierkonsum berufen und damit Deine Fahrerlaubnis retten.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Und was hat die damit zu tun, wenn ich bei "meinem" Sachbearbeiter "meine" Werte erfragen möchte?

Nichts.
Aber der Sachbearbeiter muss sich halt vergewissern, dass der Anrufer auch derjenige ist, der berechtigt ist, die Daten zu erfahren. Kann ja jeder anrufen und sagen "ich bin go490368-62 und möchte das Ergebnis der Untersuchung wissen."
Das war aber schon immer so und ändert sich auch nicht am 25.5.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das war aber schon immer so und ändert sich auch nicht am 25.5.
Richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go490368-62
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von drkabo):
Weil ab dem Tag die "europäische Datenschutz-Grundverordnung" zu beachten ist
Und was hat die damit zu tun, wenn ich bei "meinem" Sachbearbeiter "meine" Werte erfragen möchte?

Zitat (von go490368-62):
Ich lebe in Niedersachsen.
Dann sind die Werte sehr wichtig. Je nachdem welche Werte ermittelt werden könntest Du Dich in Niedersachsen evtl. auf einmaligen Probierkonsum berufen und damit Deine Fahrerlaubnis retten.


Das Problem ist,dass ich wie gesagt regelmäßig cannabis konsumiert habe und mir das vorraussichtlich auch nachgewiesen kann. Also fällt dieser Ausweg leider raus,so schade es auch ist.
Werde mich wohl mit der mpu abfinden müssen und mich entsprechend darauf vorbereiten.

-- Editiert von go490368-62 am 17.05.2018 13:19

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Cannabis ist in jeder Beziehung unberechenbar. Deswegen sollten die Werte ja unbedingt erfragt werden. Schon mancher Dauerkonsument hatte erstaunlich niedrige Werte und kam mit Einmalkonsum durch. Die Werte können aber auch nach Tagen noch exorbitant hoch sein. Da steckt man eben nicht drin.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go490368-62
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Cannabis ist in jeder Beziehung unberechenbar. Deswegen sollten die Werte ja unbedingt erfragt werden. Schon mancher Dauerkonsument hatte erstaunlich niedrige Werte und kam mit Einmalkonsum durch. Die Werte können aber auch nach Tagen noch exorbitant hoch sein. Da steckt man eben nicht drin.

Okay,danke dir.
Am Montag sind 2 wochen um,dann rufe ich mal bei der Polizei und erfrage meine Werte, vielleicht weiss ich dann mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Schon mancher Dauerkonsument hatte erstaunlich niedrige Werte und kam mit Einmalkonsum durch.

Die Frage ist jedoch welche Angaben bei der Polizei getätigt wurden. Da reicht ein einziger Satz, z.B.:

P: Haben sie hin und wieder mal was genommen?
A: In letzter Zeit nur noch selten.

Ruck zuck ist er weg der Schein. Und ja, das läuft genau so, die Leute reden sich mit ein bis zwei Sätzen um Kopf und Kragen, oder zumindest um ihre FE.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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