Hallo. Ich hatte letzten Monat einen Verkehrsunfall auf der Arbeit, welchen ich verursacht habe (nur Blechschaden) und musste einen Drogenschnelltest machen. Dieser war positiv auf THC. Mein Führerschein
wurde daraufhin eingezogen und ich habe meinen Job verloren. Natürlich bin ich nicht bekifft gefahren. Ich musste auch eine Blutprobe abgeben. Nun habe ich gestern meinen Führerschein zurück erhalten. In dem Schreiben welchem der Führerschein beilag war aber nun die Rede von Alkoholgenuss.
Wie kann das sein? Ich wurde schließlich nicht auf Alkohol getestet. Handelt es sich dabei um einen Verfahrensfehler? Und wenn ja was bedeutet das? Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden? Ich habe auch noch kein Ergebnis von dem Bluttest erhalten. Der Unfall ist auf gar keinen Fall auf den Konsum zurück zu führen, eher darauf dass der Abstandssensor nicht funktioniert hat und der Transporter hinten zu ist.
Danke schon mal im voraus.
Cannabis im Straßenverkehr. Verfahrensfehler?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo
Nichts, den der Fehler kann ja ohne weiteres behoben werden!Zitat:Und wenn ja was bedeutet das?
Das läuft hier nicht wie in den USA, Fehler die behoben werden können werden behoben und berichtigt, dan gehts ganz normal weiter,Zitat:Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden?
Ich kann nur für dich hoffen, dass du das so in dieser Art nicht irgendwo ausgesagt hast, wenn doch, hast du ein Ersteklasseticked zur MPU gelöst...Zitat:eher darauf dass der Abstandssensor nicht funktioniert hat und der Transporter hinten zu ist.
Danke schon mal im voraus.
ZitatWie kann das sein? :
Es wurden entsprechende Rückstände gefunden.
ZitatIch wurde schließlich nicht auf Alkohol getestet. :
Nö, aber Dein Blut.
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Rückstände von Alkohol können auf keinen Fall gefunden worden sein. Habe bestimmt 3 Tage lang nichts getrunken gehabt. Ich bin nur echt verwundert. Vor allem weil ich meinen Führerschein zurück bekommen habe. Habe in anderen Foren mitbekommen, dass viele ihren Führerschein erst nach der MPU zurück bekommen haben.
Naja. Ich freue mich erstmal, dass ich den Lappen erstmal wiederbekommen habe und ich für meinen anstehenden Umzug einen Transporter mieten und diesen auch fahren kann. Gekifft habe ich seit dem Vorfall auch nicht mehr. (Will ja nichts riskieren).
Gibt es hier vllt. Jemanden der schon in einer ähnlichen Situation war?
ZitatRückstände von Alkohol können auf keinen Fall gefunden worden sein. Habe bestimmt 3 Tage lang nichts getrunken gehabt. :
Dann sollte man per Akteneinsicht mal schauen wie das zustandekommt.
Was genau stand denn in dem Schreiben?
Die Tatsache, dass der Führerschein zurückgeschickt wurde lässt eher vermuten, dass das Strafverfahren entweder eingestellt wurde, oder das die Staatsanwaltschaft beabsichtigt dieses demnächst zu tun. Was dann bleibt ist eine Owi, die mit 35 Euro geahndet werden kann.
Das ist natürlich absoluter Quatsch.Zitat:Ich kann nur für dich hoffen, dass du das so in dieser Art nicht irgendwo ausgesagt hast, wenn doch, hast du ein Ersteklasseticked zur MPU gelöst...
Wurde evtl. ein Fehler begangen und dein Blut wurde auf Alkohol getestet? Nachdem dann anscheinend keiner gefunden wurde, wurde der Führerschein zutückgesendet.ZitatWie kann das sein? :
Ich würde jetzt einfach mal abwarten.
Es war wohl ein bisschen krass ausgedrückt, aber im Prinzip hat l-d-h recht. Wer zugibt blind rückwärts zu fahren, obwohl beim Rückwärtsfahren eine besondere Aufmerksamkeitspflicht besteht, der muss schon damit rechnen, dass man an seiner Fahreignung zweifelt. Im Besonderen, wenn Drogen auch noch mit im Spiel sind!ZitatDas ist natürlich absoluter Quatsch. :
Zitat:Ich wurde schließlich nicht auf Alkohol getestet. Handelt es sich dabei um einen Verfahrensfehler? Und wenn ja was bedeutet das? Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden? Ich habe auch noch kein Ergebnis von dem Bluttest erhalten.
So lange Sie keine Ergebnisse haben, wissen Sie doch gar nicht worauf das Blut getestet wurde.
Aber es schein so zu sein, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unfall durch Alkohol oder Drogen verursacht wurde - sonst hätte man den Führerschein nicht einbehalten.
Und diese Anhaltspunkte sind inzwischen weggefallen - sonst hätten Sie den Führerschein nicht zurück bekommen. Dass die Anhaltspunkte für Drogen oder Alkohol weggefallen sind, kann ja eigentlich nur am Blut-Ergebnis liegen.
Zitat:In dem Schreiben welchem der Führerschein beilag war aber nun die Rede von Alkoholgenuss.
Vielleicht erzählen Sie detaillierter, was genau in dem Schreiben stand. Dann kann man wahrscheinlich mehr sagen.
Zitat:Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden?
Es spricht viel dafür, dass das Verfahren wegen Drogen oder Alkohol bereits eingestellt ist, sonst hätten Sie den Führerschein noch nicht zurück.
Zitat:Was dann bleibt ist eine Owi, die mit 35 Euro geahndet werden kann.
Etwas teurer wird es wohl schon.
Wenn Alkohol und Drogen vom Tisch sind, kommt noch ein Bußgeldbescheid nach Nr. 44 BKatV: "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet - mit Unfall". 100€ Bußgeld, ca. 30€ Gebühr, 1 Punkt.
Zitat:Gekifft habe ich seit dem Vorfall auch nicht mehr. (Will ja nichts riskieren).
Sehr vernünftig.
Ich würde einfach abwarten.
In dem Anschreiben stand:
Sehr geehrter Herr *****,
Der sichergestellte Führerschein wird Ihnen vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache zurückgegeben.
Nein, es ist nicht ein bisschen krass ausgedrückt. Es ist schlichtweg falsch.Zitat:Es war wohl ein bisschen krass ausgedrückt
Ebenfalls falsch. Es passieren täglich zigtausend Unfälle wegen Unaufmerksamkeit. Sollen jetzt alle Unfallverursacher zur MPU? Das wird dann wohl ziemlich voll in den Wartezimmern der MPI. Dafür wird es auf den Straßen leer.Zitat:Wer zugibt blind rückwärts zu fahren, obwohl beim Rückwärtsfahren eine besondere Aufmerksamkeitspflicht besteht, der muss schon damit rechnen, dass man an seiner Fahreignung zweifelt.
Ja, das stimmt. Ich hatte einen anderen Tatbestand im Sinn. Aber es könnte tatsächlich auch auf BkatV 44 mit den genannten Folgen hinauslaufen.Zitat:Etwas teurer wird es wohl schon.
Im Worstcase könnte es auch noch zur Verfolgung einer Owi wegen Drogen am Steuer kommen. Nämlich dann, wenn der entsprechende Grenzwert erreicht wurde, und der Staatsanwalt dies aber nicht als Ausfallerscheinung, also ursächlich für den Unfall, ansieht. Da der Führerschein aber sehr schnell zurückgeschickt wurde gehe ich nicht davon aus, dass das passieren wird.
ZitatWer zugibt blind rückwärts zu fahren, obwohl beim Rückwärtsfahren eine besondere Aufmerksamkeitspflicht besteht, der muss schon damit rechnen, dass man an seiner Fahreignung zweifelt. :
Es ist bemerkenswert wie schnell hier im Forum manche Schreiber das Schlagwort MPU bemühen. Nein, wegen eines simplen Blechschadens beim Rangieren wird keine MPU angeordnet. Ein gewissen Maß an Unvermögen wird durchaus toleriert, zahlreiche Branchen leben nämlich sehr gut davon (Versicherungen, Pannendienste, Autovermietungen, Sachverständige, Anwälte, Werkstätten, Automobilhersteller, usw). Wäre ja schade denen das Geschäft zu vermiesen, gelle?
Drogen und Alkohol sind allerdings ab einer gewissen (niedrigen) Schwelle quasi ein Freifahrschein in Richtung Entzug der FE.
@Osmos
Natürlich wird nicht wegen jedem einfach Blechschaden eine MPU angeordnet, dass hat auch keiner gesagt!
Hast du dir mal den einen Satz des TE jedoch genau angesehen? hier nochmal für Dich:
Sollte der TE dies so ausgesagt haben, ist das sicherlich ein lösen des Tickeds für eine MPU.Zitat:darauf dass der Abstandssensor nicht funktioniert hat und der Transporter hinten zu ist.
Wenn man das so einem Unfallaufnehmenden Beamten sagt, gibt man doch damit direkt zu, dass man ein solches Fahrzeug nicht bewegen kann. Wenn man sagt der Sensor ist defekt, hinten kann ich nicht raussehen, dann wird wohl jeder Beante der FS sagen, der TE hat ja schon billigend in Kauf genommen, dass es zu Unfällen kommen kann.
Wenn der TE diese Aussage den aufnehmenden Beamten gegenüber nicht gemacht hat, dann sicher, da wird es keine MPU geben, aber hat er sie gamacht, dann sollte er sich darauf einstellen.
Ich habe auch nie gesagtdass so ein Unfall generell zur MPU führt, jedoch in Verbindung mit der Aussage des TE schon...
Dir ist der Unterschied zwischen Unaufmerksamkeit und vorsätzlich blind rückwärts fahren bekannt?ZitatEs passieren täglich zigtausend Unfälle wegen Unaufmerksamkeit. :
Natürlich nicht, aber darum geht es hier auch nicht. Hier geht es um vorsätzlich falsches Fahrverhalten in Verbindung mit Cannabis Konsum! Von einem simplen Blechschaden kann hier keine Rede sein. Bei einem simplen Blechschaden wird nämlich normalerweise auch nicht der Führerschein direkt an Ort und Stelle (vorläufig) eingezogen.ZitatNein, wegen eines simplen Blechschadens beim Rangieren wird keine MPU angeordnet. :
-- Editiert von -Laie- am 24.11.2017 13:08
Es handelt sich nur um einen Blechschaden.
Der Führerschein wurde eingezogen weil der Schnelltest positiv war.
Es wird auch mit x-facher Wiederholung nicht richtig. Für eine MPU fehlt jegliche Rechtsgrundlage.Zitat:Ich habe auch nie gesagtdass so ein Unfall generell zur MPU führt, jedoch in Verbindung mit der Aussage des TE schon...
So ist es. Liegt wahrscheinlich daran, dass es keine MPU für Leute gibt, die beharrlich solchen Quatsch in Internetforen verbreiten.Zitat:Es ist bemerkenswert wie schnell hier im Forum manche Schreiber das Schlagwort MPU bemühen.
Genau, also Blechschaden in Verbindung mit Cannabis Konsum und vorsätzlich blind rückwärts gefahren.ZitatEs handelt sich nur um einen Blechschaden. :
Der Führerschein wurde eingezogen weil der Schnelltest positiv war.
Genau, deine Aussage wird auch mit X-facher Wiederholung nicht richtig. Eine MPU kann immer angeordnet werden wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Hier ist das absolut gegeben und mit den getätigten Aussagen des Fragestellers wird das sicherlich nicht besser.ZitatEs wird auch mit x-facher Wiederholung nicht richtig. Für eine MPU fehlt jegliche Rechtsgrundlage. :
Falsch. Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Ein simpler Blechschaden mit einer unglücklichen Entschuldigung oder Ausrede ist keine solche Tatsache.Zitat:Eine MPU kann immer angeordnet werden wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.
Zitatwenn Tatsachen vorliegen, :
Tatsachen:
1) der Fragesteller hat Cannabis konsumiert und
2) einen Unfall verursacht.
3) Der Fragesteller missachtet vorsätzlich eine besondere Sorgfaltspflicht und fährt blind rückwärts
Alleine schon Punkt 1 kann schon ausreichend sein um eine MPU anzuordnen. Alles was noch hinzukommt (2) und/oder 3)) verschlimmert die Situation noch. Im wesentlichen kommt es darauf an wie hoch der festgestellte THC Wert ist.
http://www.zurecht.de/verkehrsrecht/mpu/cannabis/
Außerdem ist deine Aussage sowieso falsch. Eine MPU kann immer dann angeordnet werden wenn Bedenken an der Fahreignung bestehen.
http://www.cd-anwaltskanzlei.de/checklisten/98-anordnung-einer-mpu-mpu-gefordert-medizinsch-psychologische-untersuchung
-- Editiert von -Laie- am 24.11.2017 17:11
Zitat:Ein simpler Blechschaden mit einer unglücklichen Entschuldigung oder Ausrede ist keine solche Tatsache.
Stimmt. Aber wenn Cannabiskonsum dazu kommen würde, dann reicht das für eine MPU aus.
Allerdings sieht es so aus, als ob der Cannabiskonsum entweder gar nicht nachweisbar war oder der aktiv-THC-Wert zu niedrig war, um einen Führerscheinentzug darauf zu stützen.
*Theoretisch* könnte aber der Fall vorliegen, dass der aktiv-THC-Wert unter 1 ng liegt (deshalb kein Führerscheinentzug), der passiv-Wert (THCCOOH) aber hoch ist, was als Beweis für regelmäßigen Konsum gilt.
Es ist alles Stochern im Nebel, so lange man kein Blut-Ergebnis hat.
Danke drkabo.
Das war mal eine Antwort mit der ich etwas anfangen kann.
Noch eine Frage an dich/die Gemeinschaft:
Ich habe mal gelesen, dass es im Falle einer MPU die Möglichkeit einer Regelung gibt, dass man trotzdem noch einen Roller/Mofa fahren darf. Das war auf der Seite von irgendeinem Rechtsanwalt. Ich finde diese Seite leider nicht mehr. Wenn ich nun nichts mehr konsumiere sollten die Chancen doch gut stehen, dass ich noch einen Roller/Mofa fahren darf oder?
Dass man evtl. noch Mofa fahren darf kommt daher, dass man dazu keinen Führerschein benötigt, sondern nur eine Prüfbescheinigung oder einfach nur alt genug sein muss. Hast du eine Prüfbescheinigung oder benötigst du evtl. noch gar keine?
Ich hab nen Führerschein. Das sollte doch eigentlich reichen. Oder muss ich dafür dann tatsächlich noch ne Prüfung machen?
Sie machen sich Gedanken über ungelegte Eier.
Warten Sie ab, was kommt - und ob überhaupt noch was kommt.
ZitatIch habe mal gelesen, dass es im Falle einer MPU die Möglichkeit einer Regelung gibt, dass man trotzdem noch einen Roller/Mofa fahren darf. :
Ja und auch andere Fahrzeuge die keiner Fahrerlaubnis bedürfen.
Aber im extremsten Falle könnte man aber auch deren Nutzung untersagen.
Sehr unwahrscheinlich, dass ein regelmäßiger Konsument unter 1 ng liegt. Aber auch in diesem theoretischen Fall wäre die Anordnung einer MPU rechtswidrig.Zitat:*Theoretisch* könnte aber der Fall vorliegen, dass der aktiv-THC-Wert unter 1 ng liegt (deshalb kein Führerscheinentzug), der passiv-Wert (THCCOOH) aber hoch ist, was als Beweis für regelmäßigen Konsum gilt.
Es ist alles Stochern im Nebel, so lange man kein Blut-Ergebnis hat.
Wenn der regelmäßige Konsum feststeht, dann ist die Fahreerlaubnis zu entziehen.
Wird der regelmäßige Konsum zwar vermutet, ist aber nicht belegt, dann kann zur Abklärung der Konsumform die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens verlangt werden. Nicht aber eine MPU.
Cannabis ist aber auch gar nicht die Grundlage dieser Diskussion rund um die MPU. Der Ausgangspunkt dafür, war die Behauptung, dass aufgrund der Aussage des TE zur Unfallursache eine MPU verlangt werden könne. Und das ist schlicht und ergreifend Quatsch.
Dabei grübel ich darüber nach welche Fragestellung den MPU-Befürwortern vorschwebt. Mir fällt da nur ein: "Ist zu erwarten, dass TaUgEnIxX5 auch zukünftig der Polizei nach einem Blechschaden eine untaugliche Entschuldigung auftischt?
-- Editiert von Demonio am 27.11.2017 09:12
Quatsch, das hat niemand behauptet!ZitatDer Ausgangspunkt dafür, war die Behauptung, dass aufgrund der Aussage des TE zur Unfallursache eine MPU verlangt werden könne. :
ZitatQuatsch, das hat niemand behauptet! :
Doch, und zwar schon in #1
Quatsch, du solltest mal das selektive Lesen unterlassen, alles in einem Beitrag lesen und verstehen was jemand schreibt!
Habe heute wieder Post von der Staatsanwaltschaft bekommen:
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholgenuss
Sehr geehrter Herr ********,
Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2
der Strafprozessordnung eingestellt.
Soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, habe ich das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.
Hochachtungsvoll
*******
Amtsanwältin.
Das ist doch erstmal gut.
Mit "zuständige Verwaltungsbehörde" ist die Bußgeldstelle gemeint.
D.h. es wird sehr wahrscheinlich erstmal ein Bußgeld wegen des Unfalls kommen. Wenn Sie gegen ein anderes Auto gefahren sind tippe ich weiterhin auf Nr. 44 BKatV: "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet - mit Unfall". 100€ Bußgeld, ca. 30€ Gebühr, 1 Punkt.
Oder wie ist der Blechschaden genau entstanden?
Zitat:
Oder wie ist der Blechschaden genau entstanden?
Bin halt nicht so in die Einfahrt gekommen wie ich wollte. Die Einfahrt ist doof gebaut und so, ich sag mal hügelig, dass ich aufpassen musste, dass ich nicht mit dem Wagen aufsetze. Musste dann noch mal zurück setzen und hab den hinter mir im Spiegel nicht gesehen. Hab zwar beide Spiegel benutzt aber einfach im falschen Moment in den falschen Spiegel geschaut. Ich habe den Anderen dann halt angedötscht als ich zurück gesetzt habe. Einfach doof gelaufen.
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