Cannabis im Straßenverkehr. Verfahrensfehler?

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis im Straßenverkehr. Verfahrensfehler?

Hallo. Ich hatte letzten Monat einen Verkehrsunfall auf der Arbeit, welchen ich verursacht habe (nur Blechschaden) und musste einen Drogenschnelltest machen. Dieser war positiv auf THC. Mein Führerschein wurde daraufhin eingezogen und ich habe meinen Job verloren. Natürlich bin ich nicht bekifft gefahren. Ich musste auch eine Blutprobe abgeben. Nun habe ich gestern meinen Führerschein zurück erhalten. In dem Schreiben welchem der Führerschein beilag war aber nun die Rede von Alkoholgenuss.
Wie kann das sein? Ich wurde schließlich nicht auf Alkohol getestet. Handelt es sich dabei um einen Verfahrensfehler? Und wenn ja was bedeutet das? Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden? Ich habe auch noch kein Ergebnis von dem Bluttest erhalten. Der Unfall ist auf gar keinen Fall auf den Konsum zurück zu führen, eher darauf dass der Abstandssensor nicht funktioniert hat und der Transporter hinten zu ist.
Danke schon mal im voraus.

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Und wenn ja was bedeutet das?
Nichts, den der Fehler kann ja ohne weiteres behoben werden!

Zitat:
Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden?
Das läuft hier nicht wie in den USA, Fehler die behoben werden können werden behoben und berichtigt, dan gehts ganz normal weiter,

Zitat:
eher darauf dass der Abstandssensor nicht funktioniert hat und der Transporter hinten zu ist.
Danke schon mal im voraus.
Ich kann nur für dich hoffen, dass du das so in dieser Art nicht irgendwo ausgesagt hast, wenn doch, hast du ein Ersteklasseticked zur MPU gelöst...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TaUgEnIxX5):
Wie kann das sein?

Es wurden entsprechende Rückstände gefunden.



Zitat (von TaUgEnIxX5):
Ich wurde schließlich nicht auf Alkohol getestet.

Nö, aber Dein Blut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Rückstände von Alkohol können auf keinen Fall gefunden worden sein. Habe bestimmt 3 Tage lang nichts getrunken gehabt. Ich bin nur echt verwundert. Vor allem weil ich meinen Führerschein zurück bekommen habe. Habe in anderen Foren mitbekommen, dass viele ihren Führerschein erst nach der MPU zurück bekommen haben.
Naja. Ich freue mich erstmal, dass ich den Lappen erstmal wiederbekommen habe und ich für meinen anstehenden Umzug einen Transporter mieten und diesen auch fahren kann. Gekifft habe ich seit dem Vorfall auch nicht mehr. (Will ja nichts riskieren).
Gibt es hier vllt. Jemanden der schon in einer ähnlichen Situation war?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TaUgEnIxX5):
Rückstände von Alkohol können auf keinen Fall gefunden worden sein. Habe bestimmt 3 Tage lang nichts getrunken gehabt.

Dann sollte man per Akteneinsicht mal schauen wie das zustandekommt.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Was genau stand denn in dem Schreiben?

Die Tatsache, dass der Führerschein zurückgeschickt wurde lässt eher vermuten, dass das Strafverfahren entweder eingestellt wurde, oder das die Staatsanwaltschaft beabsichtigt dieses demnächst zu tun. Was dann bleibt ist eine Owi, die mit 35 Euro geahndet werden kann.

Zitat:
Ich kann nur für dich hoffen, dass du das so in dieser Art nicht irgendwo ausgesagt hast, wenn doch, hast du ein Ersteklasseticked zur MPU gelöst...
Das ist natürlich absoluter Quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TaUgEnIxX5):
Wie kann das sein?
Wurde evtl. ein Fehler begangen und dein Blut wurde auf Alkohol getestet? Nachdem dann anscheinend keiner gefunden wurde, wurde der Führerschein zutückgesendet.
Ich würde jetzt einfach mal abwarten.

Zitat (von Demonio):
Das ist natürlich absoluter Quatsch.
Es war wohl ein bisschen krass ausgedrückt, aber im Prinzip hat l-d-h recht. Wer zugibt blind rückwärts zu fahren, obwohl beim Rückwärtsfahren eine besondere Aufmerksamkeitspflicht besteht, der muss schon damit rechnen, dass man an seiner Fahreignung zweifelt. Im Besonderen, wenn Drogen auch noch mit im Spiel sind!

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde schließlich nicht auf Alkohol getestet. Handelt es sich dabei um einen Verfahrensfehler? Und wenn ja was bedeutet das? Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden? Ich habe auch noch kein Ergebnis von dem Bluttest erhalten.

So lange Sie keine Ergebnisse haben, wissen Sie doch gar nicht worauf das Blut getestet wurde.
Aber es schein so zu sein, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unfall durch Alkohol oder Drogen verursacht wurde - sonst hätte man den Führerschein nicht einbehalten.
Und diese Anhaltspunkte sind inzwischen weggefallen - sonst hätten Sie den Führerschein nicht zurück bekommen. Dass die Anhaltspunkte für Drogen oder Alkohol weggefallen sind, kann ja eigentlich nur am Blut-Ergebnis liegen.

Zitat:
In dem Schreiben welchem der Führerschein beilag war aber nun die Rede von Alkoholgenuss.

Vielleicht erzählen Sie detaillierter, was genau in dem Schreiben stand. Dann kann man wahrscheinlich mehr sagen.

Zitat:
Müsste dann das Verfahren nicht eingestellt werden?

Es spricht viel dafür, dass das Verfahren wegen Drogen oder Alkohol bereits eingestellt ist, sonst hätten Sie den Führerschein noch nicht zurück.

Zitat:
Was dann bleibt ist eine Owi, die mit 35 Euro geahndet werden kann.

Etwas teurer wird es wohl schon.
Wenn Alkohol und Drogen vom Tisch sind, kommt noch ein Bußgeldbescheid nach Nr. 44 BKatV: "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet - mit Unfall". 100€ Bußgeld, ca. 30€ Gebühr, 1 Punkt.

Zitat:
Gekifft habe ich seit dem Vorfall auch nicht mehr. (Will ja nichts riskieren).

Sehr vernünftig.
Ich würde einfach abwarten.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Anschreiben stand:
Sehr geehrter Herr *****,
Der sichergestellte Führerschein wird Ihnen vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache zurückgegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat:
Es war wohl ein bisschen krass ausgedrückt
Nein, es ist nicht ein bisschen krass ausgedrückt. Es ist schlichtweg falsch.

Zitat:
Wer zugibt blind rückwärts zu fahren, obwohl beim Rückwärtsfahren eine besondere Aufmerksamkeitspflicht besteht, der muss schon damit rechnen, dass man an seiner Fahreignung zweifelt.
Ebenfalls falsch. Es passieren täglich zigtausend Unfälle wegen Unaufmerksamkeit. Sollen jetzt alle Unfallverursacher zur MPU? Das wird dann wohl ziemlich voll in den Wartezimmern der MPI. Dafür wird es auf den Straßen leer.

Zitat:
Etwas teurer wird es wohl schon.
Ja, das stimmt. Ich hatte einen anderen Tatbestand im Sinn. Aber es könnte tatsächlich auch auf BkatV 44 mit den genannten Folgen hinauslaufen.

Im Worstcase könnte es auch noch zur Verfolgung einer Owi wegen Drogen am Steuer kommen. Nämlich dann, wenn der entsprechende Grenzwert erreicht wurde, und der Staatsanwalt dies aber nicht als Ausfallerscheinung, also ursächlich für den Unfall, ansieht. Da der Führerschein aber sehr schnell zurückgeschickt wurde gehe ich nicht davon aus, dass das passieren wird.

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#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wer zugibt blind rückwärts zu fahren, obwohl beim Rückwärtsfahren eine besondere Aufmerksamkeitspflicht besteht, der muss schon damit rechnen, dass man an seiner Fahreignung zweifelt.

Es ist bemerkenswert wie schnell hier im Forum manche Schreiber das Schlagwort MPU bemühen. Nein, wegen eines simplen Blechschadens beim Rangieren wird keine MPU angeordnet. Ein gewissen Maß an Unvermögen wird durchaus toleriert, zahlreiche Branchen leben nämlich sehr gut davon (Versicherungen, Pannendienste, Autovermietungen, Sachverständige, Anwälte, Werkstätten, Automobilhersteller, usw). Wäre ja schade denen das Geschäft zu vermiesen, gelle? :grins:

Drogen und Alkohol sind allerdings ab einer gewissen (niedrigen) Schwelle quasi ein Freifahrschein in Richtung Entzug der FE.

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

@Osmos

Natürlich wird nicht wegen jedem einfach Blechschaden eine MPU angeordnet, dass hat auch keiner gesagt!

Hast du dir mal den einen Satz des TE jedoch genau angesehen? hier nochmal für Dich:

Zitat:
darauf dass der Abstandssensor nicht funktioniert hat und der Transporter hinten zu ist.
Sollte der TE dies so ausgesagt haben, ist das sicherlich ein lösen des Tickeds für eine MPU.
Wenn man das so einem Unfallaufnehmenden Beamten sagt, gibt man doch damit direkt zu, dass man ein solches Fahrzeug nicht bewegen kann. Wenn man sagt der Sensor ist defekt, hinten kann ich nicht raussehen, dann wird wohl jeder Beante der FS sagen, der TE hat ja schon billigend in Kauf genommen, dass es zu Unfällen kommen kann.

Wenn der TE diese Aussage den aufnehmenden Beamten gegenüber nicht gemacht hat, dann sicher, da wird es keine MPU geben, aber hat er sie gamacht, dann sollte er sich darauf einstellen.

Ich habe auch nie gesagtdass so ein Unfall generell zur MPU führt, jedoch in Verbindung mit der Aussage des TE schon...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Es passieren täglich zigtausend Unfälle wegen Unaufmerksamkeit.
Dir ist der Unterschied zwischen Unaufmerksamkeit und vorsätzlich blind rückwärts fahren bekannt?

Zitat (von Osmos):
Nein, wegen eines simplen Blechschadens beim Rangieren wird keine MPU angeordnet.
Natürlich nicht, aber darum geht es hier auch nicht. Hier geht es um vorsätzlich falsches Fahrverhalten in Verbindung mit Cannabis Konsum! Von einem simplen Blechschaden kann hier keine Rede sein. Bei einem simplen Blechschaden wird nämlich normalerweise auch nicht der Führerschein direkt an Ort und Stelle (vorläufig) eingezogen.

-- Editiert von -Laie- am 24.11.2017 13:08

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#13
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich nur um einen Blechschaden.
Der Führerschein wurde eingezogen weil der Schnelltest positiv war.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat:
Ich habe auch nie gesagtdass so ein Unfall generell zur MPU führt, jedoch in Verbindung mit der Aussage des TE schon...
Es wird auch mit x-facher Wiederholung nicht richtig. Für eine MPU fehlt jegliche Rechtsgrundlage.

Zitat:
Es ist bemerkenswert wie schnell hier im Forum manche Schreiber das Schlagwort MPU bemühen.
So ist es. Liegt wahrscheinlich daran, dass es keine MPU für Leute gibt, die beharrlich solchen Quatsch in Internetforen verbreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TaUgEnIxX5):
Es handelt sich nur um einen Blechschaden.
Der Führerschein wurde eingezogen weil der Schnelltest positiv war.
Genau, also Blechschaden in Verbindung mit Cannabis Konsum und vorsätzlich blind rückwärts gefahren.

Zitat (von Demonio):
Es wird auch mit x-facher Wiederholung nicht richtig. Für eine MPU fehlt jegliche Rechtsgrundlage.
Genau, deine Aussage wird auch mit X-facher Wiederholung nicht richtig. Eine MPU kann immer angeordnet werden wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Hier ist das absolut gegeben und mit den getätigten Aussagen des Fragestellers wird das sicherlich nicht besser.

Signatur:

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#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat:
Eine MPU kann immer angeordnet werden wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen.
Falsch. Eine MPU kann angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Ein simpler Blechschaden mit einer unglücklichen Entschuldigung oder Ausrede ist keine solche Tatsache.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
wenn Tatsachen vorliegen,

Tatsachen:
1) der Fragesteller hat Cannabis konsumiert und
2) einen Unfall verursacht.
3) Der Fragesteller missachtet vorsätzlich eine besondere Sorgfaltspflicht und fährt blind rückwärts
Alleine schon Punkt 1 kann schon ausreichend sein um eine MPU anzuordnen. Alles was noch hinzukommt (2) und/oder 3)) verschlimmert die Situation noch. Im wesentlichen kommt es darauf an wie hoch der festgestellte THC Wert ist.
http://www.zurecht.de/verkehrsrecht/mpu/cannabis/

Außerdem ist deine Aussage sowieso falsch. Eine MPU kann immer dann angeordnet werden wenn Bedenken an der Fahreignung bestehen.
http://www.cd-anwaltskanzlei.de/checklisten/98-anordnung-einer-mpu-mpu-gefordert-medizinsch-psychologische-untersuchung

-- Editiert von -Laie- am 24.11.2017 17:11

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ein simpler Blechschaden mit einer unglücklichen Entschuldigung oder Ausrede ist keine solche Tatsache.

Stimmt. Aber wenn Cannabiskonsum dazu kommen würde, dann reicht das für eine MPU aus.
Allerdings sieht es so aus, als ob der Cannabiskonsum entweder gar nicht nachweisbar war oder der aktiv-THC-Wert zu niedrig war, um einen Führerscheinentzug darauf zu stützen.
*Theoretisch* könnte aber der Fall vorliegen, dass der aktiv-THC-Wert unter 1 ng liegt (deshalb kein Führerscheinentzug), der passiv-Wert (THCCOOH) aber hoch ist, was als Beweis für regelmäßigen Konsum gilt.
Es ist alles Stochern im Nebel, so lange man kein Blut-Ergebnis hat.

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#19
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke drkabo.
Das war mal eine Antwort mit der ich etwas anfangen kann. :)
Noch eine Frage an dich/die Gemeinschaft:
Ich habe mal gelesen, dass es im Falle einer MPU die Möglichkeit einer Regelung gibt, dass man trotzdem noch einen Roller/Mofa fahren darf. Das war auf der Seite von irgendeinem Rechtsanwalt. Ich finde diese Seite leider nicht mehr. Wenn ich nun nichts mehr konsumiere sollten die Chancen doch gut stehen, dass ich noch einen Roller/Mofa fahren darf oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dass man evtl. noch Mofa fahren darf kommt daher, dass man dazu keinen Führerschein benötigt, sondern nur eine Prüfbescheinigung oder einfach nur alt genug sein muss. Hast du eine Prüfbescheinigung oder benötigst du evtl. noch gar keine?

Signatur:

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#21
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab nen Führerschein. Das sollte doch eigentlich reichen. Oder muss ich dafür dann tatsächlich noch ne Prüfung machen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Sie machen sich Gedanken über ungelegte Eier.
Warten Sie ab, was kommt - und ob überhaupt noch was kommt.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TaUgEnIxX5):
Ich habe mal gelesen, dass es im Falle einer MPU die Möglichkeit einer Regelung gibt, dass man trotzdem noch einen Roller/Mofa fahren darf.

Ja und auch andere Fahrzeuge die keiner Fahrerlaubnis bedürfen.
Aber im extremsten Falle könnte man aber auch deren Nutzung untersagen.



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat:
*Theoretisch* könnte aber der Fall vorliegen, dass der aktiv-THC-Wert unter 1 ng liegt (deshalb kein Führerscheinentzug), der passiv-Wert (THCCOOH) aber hoch ist, was als Beweis für regelmäßigen Konsum gilt.
Es ist alles Stochern im Nebel, so lange man kein Blut-Ergebnis hat.
Sehr unwahrscheinlich, dass ein regelmäßiger Konsument unter 1 ng liegt. Aber auch in diesem theoretischen Fall wäre die Anordnung einer MPU rechtswidrig.

Wenn der regelmäßige Konsum feststeht, dann ist die Fahreerlaubnis zu entziehen.
Wird der regelmäßige Konsum zwar vermutet, ist aber nicht belegt, dann kann zur Abklärung der Konsumform die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens verlangt werden. Nicht aber eine MPU.

Cannabis ist aber auch gar nicht die Grundlage dieser Diskussion rund um die MPU. Der Ausgangspunkt dafür, war die Behauptung, dass aufgrund der Aussage des TE zur Unfallursache eine MPU verlangt werden könne. Und das ist schlicht und ergreifend Quatsch.

Dabei grübel ich darüber nach welche Fragestellung den MPU-Befürwortern vorschwebt. Mir fällt da nur ein: "Ist zu erwarten, dass TaUgEnIxX5 auch zukünftig der Polizei nach einem Blechschaden eine untaugliche Entschuldigung auftischt?

-- Editiert von Demonio am 27.11.2017 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Der Ausgangspunkt dafür, war die Behauptung, dass aufgrund der Aussage des TE zur Unfallursache eine MPU verlangt werden könne.
Quatsch, das hat niemand behauptet!

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#26
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Quatsch, das hat niemand behauptet!


Doch, und zwar schon in #1

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Quatsch, du solltest mal das selektive Lesen unterlassen, alles in einem Beitrag lesen und verstehen was jemand schreibt!

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute wieder Post von der Staatsanwaltschaft bekommen:

Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholgenuss

Sehr geehrter Herr ********,
Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, habe ich das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.

Hochachtungsvoll
*******
Amtsanwältin.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das ist doch erstmal gut.
Mit "zuständige Verwaltungsbehörde" ist die Bußgeldstelle gemeint.
D.h. es wird sehr wahrscheinlich erstmal ein Bußgeld wegen des Unfalls kommen. Wenn Sie gegen ein anderes Auto gefahren sind tippe ich weiterhin auf Nr. 44 BKatV: "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet - mit Unfall". 100€ Bußgeld, ca. 30€ Gebühr, 1 Punkt.
Oder wie ist der Blechschaden genau entstanden?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
TaUgEnIxX5
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Oder wie ist der Blechschaden genau entstanden?

Bin halt nicht so in die Einfahrt gekommen wie ich wollte. Die Einfahrt ist doof gebaut und so, ich sag mal hügelig, dass ich aufpassen musste, dass ich nicht mit dem Wagen aufsetze. Musste dann noch mal zurück setzen und hab den hinter mir im Spiegel nicht gesehen. Hab zwar beide Spiegel benutzt aber einfach im falschen Moment in den falschen Spiegel geschaut. Ich habe den Anderen dann halt angedötscht als ich zurück gesetzt habe. Einfach doof gelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

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