Guten Morgen,
wie Ihr vllt. seht bin ich noch neu hier im Forum, also allen nochmal Hallo :-) .
Ich bin seit dieser Woche in einem neuem Einsatz in Recklinghausen. Ich komme aus Bochum und bin nach Recklinghausen mit den Öffentlichen Verkehrsmittelen gefahren. Ich hatte mich über die Seite www.vrr.de Informiert welche Preisstufe ich bräuchte um hier her zugelangen. Ihr könnt ja auch selber mal eintippen; Start:Bochum - Langendreer West , Ziel: Recklinghausen - Hbf. Wie Ihr daraus entnehmen könnt steht dort Preisstufe B. Ich selber besitze ein Ticket 2000 welches natürlich auch den Geltungsbereich B hat. Mein Ticket 2000 ist quasi in Dortmund zugelassen und von dort aus Preisstufe B aber auch das kann bei vrr sehen das selbst von Dortmund aus auch nur Preisstufe B benötigt wird. Als ich allerdings heute in Recklinghausen-Süd war, wurde ich kontrolliert und mir wurde frech vorgeworfen das hier mein Ticket nicht gelten würde. Ich bekam ein Schwarzfahrerticket für 40 €. Wie soll ich das nun verstehen? Ist das rechtens? Bitte um Rat
Gruß Who cares
-----------------
""
DB 40€ Strafe trotz gültigem Ticket
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hi,
eigentlich müßten Sie ja den VRR fragen. Ich habe der Webseite des VRR entnommen, daß das Ticket 2000 in der B-Variante benachbarte Tarifzonen einschließt. Dortmund (Zone 37) und Recklinghausen (Zone 17) grenzen aber nicht aneinander.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Morgen,
ja ich war gestern auch nochmal bei uns im Kundencenter und die haben mir genau das selbe gesagt. Aber dann gleich 40€ ? Wieso werden Leute die sowieso schon Tickets bezahlen (wie meins 82€ im Monat) dennoch 40€ zahlen wie bei Leuten die GARKEIN Ticket haben...
Gruß Who cares
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Wieso werden Leute die sowieso schon Tickets bezahlen (wie meins 82€ im Monat) dennoch 40€ zahlen wie bei Leuten die GARKEIN Ticket haben...
weil auch du GAR KEIN Ticket für den Bereich hast, in dem du angetroffen wurdest, also schwarz gefahren bist.
-----------------
""
@ TE,
Sie zahlen 40 Euro, weil die DB und der VRR das in ihren Beförderungsbedingungen so festgelegt haben. Entsprechende Anfragen und Änderungsvorschläge müßten Sie also dahin richten.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
13 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten