DB Fahrpreisnacherhebung

18. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
DB Fahrpreisnacherhebung

Guten Tag, ich habe ein etwas größeres Problem mit der Bahn.

Ich bin vormittags um 11:15 an unserem dörflichen Bahnhof angekommen um in die Stadt zu fahren. Am Ticketautomat warteten vor mir ca 4-5 Personen.
Die Schlange löste sich nicht auf, da die Personen vor mir nur große Geldscheine dabei hatten ( ab 20Euro) und der Automat diese nicht annahm.

In der Zwischenzeit (Zug fuhr um 11:30 ab), habe ich gegoogelt was zu tun sei und bin daraufhin auf die Seite von der DB gestoßen http://www.bahn.de/regional/view/regionen/nrw/info/automatenstoerung.shtml
Darin heißt es, dass man sich (sollte der Automat defekt sein) an das Bahnpersonal wenden solle.

jedenfalls hat sich die Schlange bis 11:30 nicht aufgelöst und ich konnte kein Ticket lösen, als ich in die Bahn einstieg bin ich direkt! (11:30 Abfahrt; 11:30 "Erstellung der Fahrpreisnacherhebung") zum Kontrolleur und habe ihm den Sachverhalt geschildert.

Jedenfalls fordert die Bahn von mir jetzt die 40Euro ein, obwohl in meinen Augen der Automat defekt war (nimmt kein Geld an) und in den Augen der Bahn ich dafür zu sorgen habe noch früher (wohlgemerkt ich war 15 Min früher vor Ort) dort zu sein...

Ich würde mal gerne wissen wie die Rechtslage dazu ist. Denn ich habe mittlerweile 3x widersprochen und die Bahn antwortet mir nie auf meine Briefe, sondern verdreht mir immer wieder die Worte im Mund.

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23 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

die Bahn hat hier doch eindeutig recht, du bist zu unrecht ohne Ticked eingestiegen!

Die Schlange vor dem Auomat ist weder ein Grund noch ein Defekter Automat.

Du hättest schlichtweg noch früher am Bahnhof sein müssen, oder du hättest nicht einsteigen dürfen, ganz einfach.

Sorry aber eine Schlange vor dem Tickedautomaten ist nunmal dein Pech...

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#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
obwohl in meinen Augen der Automat defekt war (nimmt kein Geld an)

hat der denn gar kein Geld angenommen? Weiter oben schreibst, dass er nur keine großen Scheine annahm.

Ich würde das Problem so der Bahn schildern und auf die Gutmütigkeit des Sachbearbeiters hoffen. Eventuell lässt sich über das direkte zum Schaffner gehen was deichseln.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Schlange vor dem Auomat ist weder ein Grund noch ein Defekter Automat.
Du hättest schlichtweg noch früher am Bahnhof sein müssen, oder du hättest nicht einsteigen dürfen, ganz einfach.
Sorry aber eine Schlange vor dem Tickedautomaten ist nunmal dein Pech... <hr size=1 noshade>


Nein. Das ist nicht so.
Nach §9(2) der Eisenbahnverkehrsordnung, reicht es aus, wenn man 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof ist.
Leider regelt die Eisenbahnverkehrsordnung nicht, was passiert, wenn man rechtzeitig am Bahnhof ist und trotzdem kein Ticket kaufen kann.

Praktisch wird man nur dann aus der Sache herauskommen, wenn man den Sachverhalt beweisen kann. (Zeugen dafür dass man rechtzeitig da war + Nummer des Automaten + Zeugen, die die Schlange am Automaten gesehen haben + am besten noch die Namen der Leute in der Schlange)


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 18.03.2015 17:07

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#4
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Das kann ich nicht 100% sagen. Ich wurde nur von ersteren und dann von dem Mann vor mir gefragt, ob ich einen 20er klein wechseln könnte.

Mein Problem bewegt sich aber auf einer ganz anderen Ebene. Ich habe jetzt 3 Briefwechsel mit der Bahn gehabt und bei keinem ging die Bahn auf das Problem ein.

Bei der ersten Antwort:
Ich sei zu spät am Bahnhof gewesen (15Min Zeitbpuffer)

Bei der 2. Antwort:
ich hätte dafür zu sorgen, genügend Geld bei mir zu haben (hatte ich - nur eben die anderen nicht)

Bei der 3. Antwort:
Hier wurde mir dann geschrieben, ich hätte ja ein E-Ticket vor Fahrtantritt buchen können.

Ich finde das Ganze einfach nur dreist. Anstatt mal auf die Problematik ( Wie kann es denn sein, dass ein 20er kein Zahlungsmittel ist) einzugehen, werden abstruse Forderungen gestellt.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich finde das Ganze einfach nur dreist. Anstatt mal auf die Problematik ( Wie kann es denn sein, dass ein 20er kein Zahlungsmittel ist) einzugehen, werden abstruse Forderungen gestellt. <hr size=1 noshade>

Was will man machen? Wenn die Gegenseite sich nicht mit dir vernünftig unterhalten will, kann man sie dazu nicht zwingen.
Insofern würde ich da auch keinen weiteren Schriftwechsel mehr führen.

Wenn du weiterhin nicht zahlst, wird sich die DB irgendwann überlegen müssen, ob sie dich verklagt oder nicht.
Möglicherweise wird man sich dann den bisherigen Schriftwechsel noch mal genau anschauen und sich mit der Problematik auseinandersetzen. Vielleicht aber auch nicht.
Spätestens wenn die DB dich tatsächlich verklagt , hast du die Chance vor Gericht alles noch mal aus deiner Sicht zu schildern - und da wird man dann auf die Problematik eingehen müssen.
Dann wäre es aber auch gut, wenn du deine Schilderung irgendwie substantiieren könntest (d.h. durch Zeugenaussagen glaubwürdiger machen).


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 18.03.2015 17:33

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

quote:
Nach §9(2) der Eisenbahnverkehrsordnung, reicht es aus, wenn man 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof ist.
Leider regelt die Eisenbahnverkehrsordnung nicht, was passiert, wenn man rechtzeitig am Bahnhof ist und trotzdem kein Ticket kaufen kann.


Doch, in §9(3d) heißt es weiter
quote:
bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.


Das traurige ist, dass das Kontrollpersonal nicht die Möglichkeit hat, §9 3d EVO im Computer zu vermerken. Denn dann hat man ja eigentlich nur die Pflicht, den Fahrschein beim Kontrolleur zu kaufen, verkauft dieser keine, den Fahrpreis zu überweisen.

Was macht man nun. Per Einschreiben der Forderung von 40€ wiedersprechen. Darauf verweisen, dass nicht genügend Verkaufsstellen geöffnet gewesen sind.

Würde mir das passieren, würde ich ein Einschreiben per Internetmarke verfassen. Einen ungestempelten Fahrschein an das Schreiben Tackern und das ganze Photographieren.
Vorteil hier ist, verschickt man dies in einem Fensterumschlag, ist die Einschreibennummer einmalig und bereits auf dem Schreiben mit drauf.
Hat man das Glück und eine Bankverbindung des Verkehrsbetriebes würde ich jedoch dorthin überweisen. (Nur Fahrpreis)

Da nun die Forderung von 40€ wiedersprochen ist, würde ich die Datenweitergabe an ein Inkasso wiedersprechen.
Spätestens wenn dann ein Schreiben aus Baden Baden kommt, kann man dies dem Datenschutz in BW in Stuttgart melden.
Meine Erfahrung hier ist, dass dann ganz schnell ruhe ist.

Ist man ganz kleinlich, beschwert man sich auch noch beim Hessischen Datenschutz über die DB Vertriebs GmbH über die Datenweitergabe.


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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann es denn sein, dass ein 20er kein Zahlungsmittel ist) <hr size=1 noshade>

Ganz einfach, wenn der durch die Echtheitsprüfung fällt, ist es kein Zahlungsmittel mehr, bis der Besitzer die Echtheit nachgewiesen hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Ganz einfach, wenn der durch die Echtheitsprüfung fällt, ist es kein Zahlungsmittel mehr, bis der Besitzer die Echtheit nachgewiesen hat.

Das Problem hierbei ist nicht die Echtheitsprüfung, sondern, dass der Automat bei geringen Kaufbeträgen nur 5 € und 10 € Scheine akzeptiert, nicht jedoch 20 € Scheine.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Das Problem hierbei ist nicht die Echtheitsprüfung, sondern, dass der Automat bei geringen Kaufbeträgen nur 5 € und 10 € Scheine akzeptiert, nicht jedoch 20 € Scheine.

Das er ncihts mehr nimmt, wnen das Lagerfach voll ist, ok nachvollziehbar.
Aber die generelle Verweigerung, ich dachte das hätten die inzwischen abgestellt?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das Problem ist das fehlende Wechselgeld.
Automaten können im Regelfall nur Münzen als Wechselged geben (keine Scheine).
Und wenn dann drei Leute nacheinander das 1,50€-Ticket mit einem 50€-Schein bezahlen, dann ist der Wechselgeldvorrat schnell aufgebraucht.
Einige Automaten nehmen deshalb gar keine großen Scheine an, andere nehmen große Scheine nur bei entspreched teuren Fahrkarten, andere machen die Annahme großer Scheine von der Menge des vorhandenen Wechselgeldvorrats abhängig.

Mir ist allerdings zu Ohren gekommen, dass es immer mehr Automaten geben soll, die große Scheine immer annehmen und statt Wechselgeld dann eine Quittung ausdrucken, mit der man sich das Wechselgeld an nächsten Schalter abholen kann.
(analog zu §7(2) BefBedV: " Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.")

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Mir ist allerdings zu Ohren gekommen, dass es immer mehr Automaten geben soll, die große Scheine immer annehmen und statt Wechselgeld dann eine Quittung ausdrucken, mit der man sich das Wechselgeld an nächsten Schalter abholen kann.

Genau das ist mir jetzt schon 2x passiert.
Ich dachte das hätten die bereits Deutschlandweit umgestellt. Schein wohl noch etwas zu dauern bis das so ist.



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#12
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

So, ich nochmal. Nachdem ich am 18.03. nochmal Einspruch eingelegt hatte, dachte ich die Sache sei erledigt.

Heute öffne ich die Post:
Mahnbescheid. Ich hätte das Geld nicht rechtzeitig überwiesen.

Dürfen die mich mahnen inkl Gebühren, wenn ich in der Sache Einspruch erhebe? Vor allem: Wieso erhalte ich wieder keine Antwort auf mein Schreiben?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Dürfen die mich mahnen inkl Gebühren, wenn ich in der Sache Einspruch erhebe?

Ja, dürfen sie.
Der Vorteil: Du hast die Chance vor Gericht alles noch mal aus deiner Sicht zu schildern.



Zitat:
Vor allem: Wieso erhalte ich wieder keine Antwort auf mein Schreiben?

Hast Du doch, in dem Gelben Umschlag ...
Die wollen offenbar keine Brieffreundschaft mit Dir aufbauen ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Vor allem: Wieso erhalte ich wieder keine Antwort auf mein Schreiben?

Weil die DB der Meinung ist, ihre Forderung sei berechtigt und deshalb auf eine schriftliche Diskussion mit dir keine Lust hat.
Ob die Meinung der DB auch richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:
Dürfen die mich mahnen inkl Gebühren

Klar, wenn die DB der Meinung ist, die Forderung wäre berechtigt, dann dürfen sie das.
Ob sie wirklich berechtigt ist, wird sich dann evtl. vor Gericht zeigen.

Du hat jetzt zwei Möglichkeiten:
- aufgeben und zahlen
- dem Mahnbescheid widersprechen

Das Problem ist, dass man nicht weiß, wie die DB auf einen Widerspruch reagieren wird
a) sie macht gar nichts, weil es unwirtschaftlich ist, wegen 40€ einen Prozess zu führen
b) sie liest sich den bisherigen Schriftverkehr endlich durch und gibt dir recht
c) sie lässt die Sache vor Gericht gehen

Bei c) hättest du zwar die Möglichkeit, deine Geschichte nochmal zu erzählen. Der Richter wird dir sicher zuhören.
Trotzdem sind deine Chancen dann nicht gut:
Die DB wird behaupten, dass du ohne Ticket gefahren bist. Das kann sie auch beweisen, indem sie den Kontrolleur als Zeugen aufbietet. Wenn du dem die Schlange am Automaten entgegenhältst, dafür aber keinen Beweis hast, dann verlierst du.


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#15
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ich nochmal :( .
ich hatte nach der Mahnung nochmal detailliert (!) Einpruch erhoben. Da die Bahn darin angab, dass ich die Sache nochmal schildern sollte.
Heute habe ich dann als Antwortdirekt ein Schreiben vom Inkasso-Büro bekommen. Ich habe damit 0 gerechnet und jetzt sind aus den 40Euro über 100 geworden.

Muss ich jetzt die 100 Euro zahlen oder kann ich wenigstens das Inkassogeld einbehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


Nach dem Widerspruch auf den Mahnbescheid hätte die DB die Möglichkeit gehabt, das Ganze in ein Gerichtsverfahren überzuleiten. Das wurde nicht gemacht. D.h.
a) Die DB ist sich nicht sicher, ob die Forderung zu recht besteht
oder
b) Die DB hat keine Lust auf ein Gerichtsverfahren

Das Verhalten der DB hat so Anflüge von "Hunde die bellen, beißen nicht".

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Erging hier wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid oder lediglich wieder eine Mahnung der DB?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Mahnung der DB - keine gerichtliche Mahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Es ändert sich auch nichts an Ihrem Problem. Die Übergabe an ein Inkasso-Unternhemen macht die Forderung nicht berechtigter oder unberechtigter. Eigentlich war von Anfang an absehbar, dass die Bahn diesen Weg versuchen wird. Über die Zulässigkeit der Abgabe dieser Forderung ans Inkasso könnte man diskutieren.

Es ist weiterhin ein Pokerspiel, ob Sie das riskieren. Das Risiko kann Ihnen hier keiner abnehmen und keiner wird die Prozesskosten tragen wollen, wenn es schief geht. Umegkehrt wird Ihnen auch niemand die 40€ geben.

Sie können also weiterhin alle nichtgerichtlichen Briefe ignorieren und es den Richter enscheiden lassen oder endlich bezahlen. Wahlweise dann nur 40€ oder jetzt die vollen 100€, was auch wieder Pokerspiel ist, weil die theoretisch auf die übrigen 60€ klagen könnten.

Ich würde fast schon wollen, dass Sie das vor Gericht riskieren, weil mich der Fall ein wenig interessiert. Keinesfalls aber will ich Ihnen im Fall eines Scheiterns die Prozesskosten zahlen. So groß ist meine Neugier dann doch nicht und ich bin froh, dass ich dieses Problem nicht am Hals habe.

-- Editiert von Hafenlärm am 08.05.2015 18:22

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage: Ich hatte ja nochmal die Chance SCHRIFTLICH Einspruch zu erheben und sollte ich das nicht machen, würde man die Sache an ein Inkasso-Büro weiterleiten.

Ich habe die Sache per Fax gemacht - bedeutet Schriftlich, dass der Einspruch per Post vorgenommen werden MUSS?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bitte noch einmal an Antwort:

Die Bahn bzw. das Inkassobüro sagt: "Mein Einspruch (Fax) sei nicht rechtzeitig bei Ihnen eingegangen, deshalb die Weiterleitung"

Ich sollte bis zum 16.04 Stellung nehmen und habe das FAX am 16.04. um 16 Uhr losgeschickt. Ich habe mal in bürgerliches Vermögensrecht gelernt, dass es reicht, wenn der Einspruch rechtzeitig in den Geltungsbereich des Empfängers gelangt. Die Dame hat mir da jetzt widersprochen.

Ich hab doch fristgerecht gehandelt, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Ich hab doch fristgerecht gehandelt, oder?
Das sind keine gesetzlichen Fristen, über die hier diskutiert wird. Diese Frist wurde einseitig (rechtsgeschäftsähnlich) durch die Bahn festgelegt. Meines Erachtens hatten Sie darauf sowieso von Anfang einen keinen Anpruch und die hätten nach einmaliger Zahlungsverweigerung schon klagen können. Jetzt, nach diesem (vermeintlichen) Verstreichen der Frist, sind die offenbar davon ausgegangen, dass diese nunmehr doch nicht mehr bestritten wird und haben das Eintreiben einem Inkassounternehmen überlassen. Die Fristfrage stellt sich also nicht wirklich. Die wäre höcstens dann relevant, wenn Sie jetzt die 40€ anerkennen und die auf die reinen Inkassokosten klagen.
Ähnliches gilt für die Schriftform, die zwar im Gesetz definiert ist, aber für Ihren Fall nicht vorgesehen ist. Da hier nach dem Telefonat wohl nur Schriftform verlangt wurde, damit das am Telefon Besprochene nochmals Einzug in die Akte findet, würde ich auch davon ausgehen, dass Ihr Fax diesem Sinn entsprochen hat. Über Formverstöße muss hier also ebenfalls nicht nachgedacht werden.

Was Sie da gelernt haben, betrifft wohl den Zugangszeitpunkt von Erklärungen. DIe gelten dann als zugenagen, wenn mit der Kenntnisnahme zu rechnen war. Bei einem Fab ab 16 Uhr ist aber nicht mehr garantiert, dass noch jemand im Büro sitzt. Die Kenntnisnahme würde ich also erst am Folgetag vermuten.

Wie schon gesagt ist die Fristproblematik aber doch sowieso nicht die eigentliche interessante Frage. Die Frage ist vielmehr, ob die 40€ korrekt sind. Dazu haben Sie jtzt verschiedene Meinungen gehört. Auch haben Sie schon gehört, dass am Ende viel vom Richter abhängen wird.
Irgendwann werden Sie sich also für eine Option entscheiden müssen, anerkennen oder Ausstreiten. Nur wenn Sie die Schuld anerkennen, dann sollte das möglichst frühzeitig geschehen. Denn je länger das dauert, desto mehr Kosten fallen an.
Hier aber immer wieder nachzufragen wird Sie kein Stück weiterbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

So mein letzter Post in diesem Thema:
Ich habe nach dem letzten Brief von infoscore Forderungsmanagement ALLES auf eine Karte gesetzt:
"Ich werde nun nicht zum wiederholten Male Stellung zu besagtem Vorfall nehmen. Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, ich hätte mir die Fahrt erschlichen, bitte ich Sie die weitere Angelegenheit mit mir vor Gericht auszutragen"

heute kam der Brief: Bahn lenkt ein - Forderung von 103,91 wird auf 3,90 "kulanzweise" verzichtet :D

Ich danke allen, die mir hier geholfen haben! DANKE!!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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