DB Fahrpreisnacherhebung trotz gültiges Ticket

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
DanDiel86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Fahrpreisnacherhebung trotz gültiges Ticket

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am 09.April.2007 mit der
Bahn von Kreuznach nach Pirmasens gefahren. Da ein Fahrkartenautomat besetzt war und der andere Aufgrund einer Störung meine Angaben nicht annahm musste ich aus zeitlichen Gründen (wichtiger Termin) ohne Ticket einsteigen.
Ich machte mich sofort auf der Suche nach einem Schaffner und habe dabei bemerkt das ein sich Fahrkartenautomat im Zug befindet. Mein Begleiter hatte diesen noch nicht entdeckt, und sagte zumir( während ich schon bei meinen eingaben gewesen bin) das es keinen Zugbegleiter gäbe.
Es stand ein Herr auf der uns mit eindringlicher Stimme zu verstehen gab das wir nun eine Strafe erhalte. Davon unbeeindruckt tätigte ich weiter meine Eingaben und habe mein Ticket (15,60€) gelöst.
Nachdem mein Kumpel abgefertigt war wollte er meinen Ausweis. Ich hielt ihm höflich das soeben erworbene Ticket hin welches er verweigerte. Also Personalien aufgenommen und eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 56,60€ erhalten.

Die Uhrzeiten sind dabei sehr interresant (nachweislich vorhanden)

Abfahrt des Zuges: 17:17
Ticket gelöst um: 17:19
Fahrpreisnacherhebung ausgestellt um: 17:24


Natürlich habe ich Einspruch am nächsten Tag eingereicht und heute die Antwort erhalte.

Ich zitiere im folgenden die wesentlichen Aussagen.

"Nach den geltenen Beförderungsbedingungen ist der Zustieg in die Fahrzeuge nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt.Die Fahrkarten sind vor Antritt der Fahrt zu lösen und ggf. sofort zu entwerten.

Im vorliegenden Fall wurden die wurden die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten, insofern ist unsere Forderung berechtigt.

Aus kundendiesntlichen Gründen, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sind wir bereit
unsere Forderung auf EUR 20,00
zu ermäßigen."
ZITAT ENDE

meine Frage nun :
kann ich auch gegen diesen Bescheid nochmals Wiederspruch einlegen ohne rechtlichen Beistand?

Es war mir nicht möglich vor Fahrantritt einen Fahrschein zu erwerben ohne einen wichtigen Termin zu verpassen daher habe ich mir sofort im Zug einen Fahrschein gekauft, welcher nicht akzeptiert wurde. Daher bin ich der Ansicht das die Argumentation der Bahn unzureichend ist.
Ich bin auch nicht bereit 20€ zu zahlen ohne mir einer Schuld bewusst zu werden.

Außerdem frage ich mich warum im Zug ein Fahrkartenautomat aufgestellt ist, den man nicht benutzen kann, da ich diesen Zug ohne Ticket gar nicht betreten darf.

Für eure Hilfe bedanke ich mich im vorraus.

mfg

DanDiel86

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Die Maus in der Mausefalle fragt sich auch, warum der Käse in Falle liegt.

Ich glaube kaum, daß die Bahn mit dieser Argumentation durchkommen wird. Es wird zwar gesagt werden, daß es genügend andere Wege gibt, an ein Ticket zu kommen. Jedoch wird die möglichkeit ein Ticket im Zug am Automaten zu lösen genau dies umstoßen.

Das Urteil wäre bestimmt interresant; ich bezweifel jedoch, daß es je zu einem kommen wird.

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#2
 Von 
guest123-1003
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
DanDiel86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Prüfer wollter mir seinen Namen nicht geben allerdings habe ich eine Prüfnummer erhalten!
Eure ausführungen sind interessant allerding beantworten diese meine Frage nicht.

Habe ich das Recht auch gegen die ermäßigte Fahrpreisnacherhebung Wiederspruch einzulegen, oder benötige ich einen Anwalt??

Für mich ist die Sachlage klar!
Die Automaten waren für mich nicht zu benutzen.
Die Zeit hätte allemale für ein Ticket gereicht wenn ich am Bahnhof eins hätte lösen können.
Außerdem hatte ich zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Ticket vorzuweisen, welches nicht akzeptiert wurde aufgrund einer Vorverurteilung!

Danke für euer intresse

mfg
Daniel R.

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#4
 Von 
guest123-1003
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
DanDiel86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf diese Punkte habe ich mich in meinem Schreiben noch bezogen.ich denke mit einbezug der oben genannten Tipps kann ich dem ganzen gelassen entgegen schauen.

Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG

3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von
Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal
bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt
und sofort eine Fahrkarte erwirbt.

Tausend Dank an euch

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#6
 Von 
DanDiel86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:
2. 1

Bei
entsprechend gekennzeichneten Zügen sind die Fahrkarten vor Abfahrt des Zuges beim Triebfahrzeugführer
oder direkt nach Betreten der Fahrzeuge an den im Zug befindlichen Automaten
zu lösen

3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht
vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Abweichend
von § 12 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei
einem Bahnhofs nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen
Fahrkarte war.


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#7
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Nachdem ich deine Schilderung durchgelesen habe, würde ich an deiner Stelle diese Nachforderung nicht zahlen.

Für den mangelden Kundenservice der Deutschen Bahn bist du nicht verantwortlich. Weiterhin befand sich im Zug ein Automat, den du ja unverzüglich nach dem Einsteigen benutzt hast.

Für den Widerspruch benötigst du keinen rechtlichen Beistand. Antworte einfach schriftlich per Einschreiben innerhalb der Widerspruchsfrist. Füge dem SChreiben den Auszug aus den Beförderungsbedingungen und eine Kopie der Fahrkarte bei und schließe mit dem Satz, daß du damit die Angelegenheit als erledigt betrachtest.

Viele Grüße,

barchetta

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#8
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich würde mich auf meinen hintern setzen und abwarten. Wenn die Fahrkarte nachweislich um 17:19 Uhr gelöst worden ist und die Kontrolle um 17:24 stattgefunden hatte, dürfte es wohl mit dem gültigen Fahrausweis noch rechzeitig geklappt haben. Ausnahme wäre natürlich, wenn der Automat gefälschte Fahrkarten verkauft. Ich hatte mal genau wegen diesem Thema eine spannende Unterhaltung mit dem DB Kundenberater der S Bahn Rhein Neckar. Dieser sagte auch, sofort nach einsteigen Fahrkarte lösen und gut ist. Für die geschlossenen Fahrkartenausgabe und defekten Automaten kannst Du ja nichts. So ein Gerichtsverfahren wäre sicherlich spannend. Wenn es dazu kommt, rutsche ich mal kurz in die Pfalz.

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