Dame am Zebrastreifen angefahren

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marcello123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dame am Zebrastreifen angefahren

Hallo,
ich habe mal eine Frage mir ist vorhin ******* passiert ich bin auf den weg zur Bank und habe dabei eine Frau am Zebrastreifen angefahren.
Es war so es ist dunkel gewesen und am nieseln wo ich mich den Zebrastreifen genähert habe ist mir eine Dame aufgefallen dadurch bin ich langsamer geworden als die Dame den Zebrastreifen überquert hat bin ich wieder angefahren und habe zuspät gesehen das eine zweite Dame hinter der ersten sich noch auf den Zebrastreifen befand.
Ich habe die zweite Dame einfach übersehen und habe sie mit den Kotflügel leicht berührt so das die Dame zu Boden gefallen ist und mit dem Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen ist.
Die Polizei sagte mir das es durch die schlechte Sichtverhältnis schnell zu so einen Unfall kommt es aber nicht Passieren dürfte, das hilft mir aber auch nicht viel in meiner Lage jetzt.
Habe die Dame gerade im Kranhaus besucht und mich erkundigt wie es ihr geht sie hat eine Platzwunde am Kopf so wie eine Gehirnerschütterung und einen gebrochenen Finger.
Jetzt meine Frage wo mit muss ich rechnen da die Polizei eine Anzeige schreibt wegen Fahrlässiger Körperverletzung und sie mir keine Auskunft geben konnte da die Staatsanwaltschaft entscheidet,hat jemand so einen Fall schon mal gehabt?
Würde mich über jede Antwort freuen MfG

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Die Polizei sagte mir das es durch die schlechte Sichtverhältnis schnell zu so einen Unfall kommt es aber nicht Passieren dürfte
Was ja auch richtig ist. So etwas kann passieren, und es wird Dir deswegen niemand den Kopf abreißen, aber eigentlich sollte so etwas nicht passieren.

quote:
das hilft mir aber auch nicht viel in meiner Lage jetzt.
Das stimmt natürlich auch. Das Dumme ist nur, dass die Polizei hier überhaupt keinen Ermessensspielraum hat und Anzeige erstatten muss. Würde der Polizist hier ein Auge zudrücken würde er selbst eine Straftat (Strafvereitelung im Amt) begehen.

quote:
Habe die Dame gerade im Kranhaus besucht und mich erkundigt wie es ihr geht sie hat eine Platzwunde am Kopf so wie eine Gehirnerschütterung und einen gebrochenen Finger.
Sehr gut. Ich hoffe Du hast Dich auch bei Ihr entschuldigt und ihr gesagt wie unendlich leid Dir das Ganze tut. Wenn nicht solltest Du das nachholen und ihr das Leben (und Leiden) vielleicht auch noch mit ein paar Blumen und / oder Pralinen versüßen. Dann wäre es nämlich durchaus denkbar, dass die Dame von einem Strafantrag absieht. Ohne Strafantrag wird es der Staatsanwaltschaft bestimmt leichter fallen das nun anhängige Strafverfahren einzustellen und zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abzugeben.



-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich habe solche Fälle ständig. ;)

Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob die Sache eingestellt wird. Hier in Berlin spielt dabei die Schwere der Verletzungen ein wichtige Rolle. Bei einem Bruch gibt es keine Einstellung mehr. Es folgt dann ein Strafbefehl oder eine Anklage.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcello123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erstmals danke für die schnelle Antwort ich habe noch an der Unfallstelle ihr Hand gehalten und ihr mehrmals gesagt das es mir sehr leid tut.
Sie sagte auch es ist ok es ist passiert.
Im Krankenhaus habe ich es ihr nochmal gesagt und habe auch gefragt ob ich sie nochmal besuchen darf sie sagte mir es würde mich freuen wollte morgen mit meiner Tochter und einen Blumenstrauß sie nochmal besuchen und mich noch mal entschuldigen.
Was wird den auf mich zukommen wenn sie keinen Antrag stellt?Und was wird passieren wenn sie einen Stellt bedanke mich für die Antwort.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Mal davon ausgehend, dass Dich das VZR nicht als Verkehrsrowdy auszeichnet und das BZR sauber, oder zumindest nicht einschlägig vorbelastet ist, erwartet Dich im schlimmsten Fall eine Verurteilung oder ein Strafbefehl in Höhe von ca. einem Monatsnetto zzgl. 5 Treuepunkten in Flensburg. Solltest Du noch in der Probezeit sein hätte diese Verurteilung oder der Strafbefehl entsprechende Folgen.

Sollte, womit ich als Nichtberliner eher rechne, das Strafverfahren eingestellt und nur die Owi verfolgt werden, so gibt es verschiedene Varianten. Der (neudeutsch) worst case wäre dann eine Ahndung gem. TBNR 126608 (Bkat 113 in Verbindung mit Tabelle 4):

quote:<hr size=1 noshade>Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte.
Es kam zum Unfall.
<hr size=1 noshade>
Das wären dann 120€ Bußgeld zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen sowie 4 Punkte und ggf. Probezeitmaßnahmen.

Im besten, aber auch eher unwahrscheinlichen, Fall wäre auch eine Ahndung gem. Bkat 1.4
quote:<hr size=1 noshade>Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist <hr size=1 noshade>
bzw. TBNR. 101118
quote:<hr size=1 noshade>Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
§ 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 1.4 BKat
<hr size=1 noshade>
Das wären dann nur 35€, 0 Punkte und keine Probezeitmaßnahmen. Allerdings ist das auch die unwahrscheinlichste Variante. Mit einem guten Anwalt aber evtl. machbar. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?


-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert Freudenfeuer am 13.10.2011 00:01

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Als ich und meine Beifahrerin in einen Unfall verwickelt wurden, wo meine Beifahrerin verletzt wurde, hat die Polizistin auch gefragt, ob sich der Verursacher bei uns gemeldet hat, das hast er nicht, schrieb das auch in die Akten und trotzdem kam die Einstellung.
Was ich damit sagen will, für die Justiz ist es m.E egal ob man sich Entschuldigt oder nicht.

Im vorliegenden Fall könnte, falls das Strafverfahren eingestellt wird (wenn nicht, Geldstrafe und 5 Punkte)auch die Tatbestände 126608 und 103601 bzw. 103619 in Tateinheit stehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Dumme ist nur, dass die Polizei hier überhaupt keinen Ermessensspielraum hat und Anzeige erstatten muss. <hr size=1 noshade>

Die fahrlässige KpV ist relatives Antragsdelikt, §§ 229 , 230 StGB . Kann natürlich sein, dass die Frau aber einen entsprechenden Antrag schon bei Unfallaufnahme unterschrieben hat.

Wenn Sie einen wirklich guten Draht zu der Dame haben, könnten Sie das mal mit der besprechen; einen Strafantrag kann man nämlich auch zurücknehmen. Ich würde da aber nicht drängeln, denn wenn Sie die Dame nerven und die sich bedrängt oder gar genötigt fühlt, kann das alles auch nach hinten los gehen und das relativ gute Verhältnis ist im Eimer.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.155 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen