Hallo
Nach einem Unfall
wurde das Gespräch das danach am Unfallort geführt worden ist heimlich aufgezeichnet. Darf dieser Mitschnitt vor Gericht als Beweis vorgelegt werden?
Danke
Darf ein Gespräch am Unfallort (Drohung) heimlich aufgezeichnet und vor Gericht vorgelegt werden?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatDarf dieser Mitschnitt vor Gericht als Beweis vorgelegt werden? :
Ja, darf er. Man muss dann nur bereit sein, die Konsequenzen dieser Straftat zu tragen.
Also es ist eine Straftat. Danke
Das heisst dann auch gleichzeig das sie nicht gewertet wird?
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Zitat:Das heisst dann auch gleichzeig das sie nicht gewertet wird?
-> Im Regelfall: Ja
Zitat:Zitat:Das heisst dann auch gleichzeig das sie nicht gewertet wird?
-> Im Regelfall: Ja
Ich würde eher sagen: Im Regelfall: kommt auf die Interessensabwägung an.
Hauptproblem sehe ich darin, dass gerade bei den „Opfern" einer „Bedrohung" bereits eine Straftat gesehen wird, wo wir rein formaljuristisch noch Meilenweit von entfernt sind.
Das ist ja mal wieder absoluter Quatsch. Wenn man das machen dürfte, dann gäbe es keine Konsequenzen einer Straftat zu tragen.ZitatJa, darf er. Man muss dann nur bereit sein, die Konsequenzen dieser Straftat zu tragen. :
ZitatWenn man das machen dürfte, dann gäbe es keine Konsequenzen einer Straftat zu tragen. :
Tja, nur weil ich Beweissicherung betreibe und diese Verfahren gewinne, kann es dennoch strafrechtliche Folgen haben.
Jede Medaille hat halt 2 Seiten ...
Zitat:ZitatWenn man das machen dürfte, dann gäbe es keine Konsequenzen einer Straftat zu tragen. :
Tja, nur weil ich Beweissicherung betreibe und diese Verfahren gewinne, kann es dennoch strafrechtliche Folgen haben.
Jede Medaille hat halt 2 Seiten ...
Kommt immer auf die Auslegung an.
Gab ja nun auch genügend Urteile die z.b. Dashcams vor Gericht anerkannt haben. Kommt ja immer drauf an, welche Fakten vorgetragen werden können, und was für das Gericht wichtig erscheint.
Hallo,
Ja, Quatsch - aber dein Beitrag.Zitat:Das ist ja mal wieder absoluter Quatsch. Wenn man das machen dürfte, dann gäbe es keine Konsequenzen einer Straftat zu tragen.
Natürlich darf man vor Gericht Beweise vorlegen, und diese werden auch gewürdigt, selbst wenn sie illegal erlangt wurden. In Deutschland gibt es keine "Fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin".
Und Straftaten bleiben es natürlich auch, wobei es Konstellationen gibt das ganze rechtfertigen (siehe beispielsweise die §en bezüglich "Notstand").
Im schlimmsten Fall landen alle im Knast.
Stefan
Die Aufzeichnung mit einer Dashcam ist ja auch nicht verboten. Die Aufzeichnung des vertraulichen Wortes dagegen schon.ZitatGab ja nun auch genügend Urteile die z.b. Dashcams vor Gericht anerkannt haben. :
ZitatNatürlich darf man vor Gericht Beweise vorlegen, und diese werden auch gewürdigt, selbst wenn sie illegal erlangt wurden. In Deutschland gibt es keine "Fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin". :
Aber ständige Rechtsprechung des BVerfG zur Verwertbarkeit heimlicher Aufnahmen. Generell ist der Tenor: In Strafverfahren nur ganz ausnahmsweise, im Zivilverfahren gar nicht. (AFAIK bezog sich das auf die Verwendung als *be*lastendes Material. Als *ent*lastendes ist es AFAIK zulässig. Wäre ja auch absurd, wenn der Falsche wegen Mordes in den Knast muß, weil ein entlastendes Beweismittel aus formalen Gründen unzulässig ist.)
Echt? Also, die Frage lautete:ZitatJa, Quatsch - aber dein Beitrag. :
Nun sind sowohl die Aufnahme als auch die Veröffentlichung des vertraulich gesprochenen Wortes gem. § 201 StGB strafbar, also verboten, oder eben auch nicht erlaubt.ZitatDarf dieser Mitschnitt vor Gericht als Beweis vorgelegt werden? :
Dann kommt also die Antwort:
die ich als Quatsch bezeichnet habe.ZitatJa, darf er. Man muss dann nur bereit sein, die Konsequenzen dieser Straftat zu tragen. :
Jedes 3-jährige Kind weiß, dass eine Handlung, die mit Konsequenzen, also mit einer Strafe bedroht ist, nicht erlaubt sein kann. Offensichtlich tun sich aber leider einige Mitglieder eines einschlägigen juristischen Forums, im Gegensatz zu Vorschulkindern, mit dem Verständnis der Deutschen Sprache, ihrer juristischen Umsetzung, und vor allem mit der Bedeutung einer auf eine unerlaubten Handlung resultierenden Strafe etwas schwer.
Hätten Fragesteller und Antworter anstatt des Verbes (Tuwort) "dürfen", das Verb "können" verwendet, dann wäre die Antwort zwar auch nicht sonderlich informativ und hilfreich, aber dem Grunde nach wenigstens nicht falsch und unlogisch gewesen.
Hallo Demonio,
OK, wenn du auf den Begriff "dürfen" fokussierst dann hast du recht, dürfen heißt ja wohl erlaubt/ohne Strafe.
Gemeint hat es der Fragesteller aber bestimmt etwas anders.
Übrigens muss das Gericht ja nicht unbedingt wissen von wem die Aufnahme stammt (das mal grundsätzlich, für den beschriebenen Fall passt das nicht so richtig).
Beispiel: Irgendeine Tat wird zufällig oder absichtlich von einem Dritten gefilmt und dann bei YT veröffentlicht (konkret etwa ein DashCam-Video eines Hinterherfahrenden). Dieses Video kann und darf dann von den Tatbeteiligten als Beweis angeführt werden.
Stefan
Man darf das eben nicht. Sowohl das heimliche Aufzeichnen, als auch das Veröffentlichen (Vorlegen als Beweis vor Gericht ist eine Veröffentlichung) stellen gem. § 201 StGB eine Straftat dar.ZitatDie Frage war, ob der Mitschnitt vorgelegt werden darf :
Der TE hat nicht gefragt, ob der Beweis verwertbar sei. Harry van Sell hat ebenfalls nicht dargelegt, ob ein derartiger Beweis verwertbar sei. Letztlich wird das auch eine Einzelfallentscheidung des Richters sein.
Egal also, was man in die Frage hineinonterpretieren möchte: Die Antworrt ist und bleibt sinnbefreit.
Das Vorlegen vor Gericht ist - wie Flo Ryan schon schrieb - kein "Veröffentlichen" im rechtlichen Sinne.
Zitat:Der TE hat nicht gefragt, ob der Beweis verwertbar sei.
Stimmt. Aber wahrscheinlich war es das, was der TE eigentlich wissen wollte.
Zitat:Letztlich wird das auch eine Einzelfallentscheidung des Richters sein.
Stimmt auch. Aber - wie BigiBigiBigi schon schrieb - wird diese Einzelfallentscheidung zu 99,9% so ausfallen, dass der Beweis nicht(!) verwertbar ist.
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