Folgender Sachverhalt:
Ich habe 1981 meinen PKW-Führerschein ganz normal auf Schaltgetriebe gemacht. Gegen Mitte der 90er Jahre hatte ich den Führerscheinentzug. Den bekam ich auch nicht wieder. 1996 musste ich den Führerschein
neu machen. Damit es schnell geht, hatte ich eine Ferienfahrschule besucht und den Führerschein auf Automatik gemacht. Im Nachhinein habe ich mal auf der Rückseite meines Führerscheins nachgeschaut. da ist keine Einschränkung in Bezug auf Automatik vermerkt.
Meine Frage wäre, ob der Eintrag von Seiten der Behörde nur vergessen wurde oder ob ich Schaltgetriebe trotzdem fahren darf, da mein erster Führerschein auf Schaltgetriebe gemacht wurde?
Was wäre im Falle einer Verkehrskontrolle?
Vielen Dank
Darf ich mit meinem Führerschein Schaltgetriebe fahren?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Im Nachhinein habe ich mal auf der Rückseite meines Führerscheins nachgeschaut. da ist keine Einschränkung in Bezug auf Automatik vermerkt.
Die Schlüsselzahl 78 ist also nicht vermerkt?
Zitat:Zitat:Im Nachhinein habe ich mal auf der Rückseite meines Führerscheins nachgeschaut. da ist keine Einschränkung in Bezug auf Automatik vermerkt.
Die Schlüsselzahl 78 ist also nicht vermerkt?
Nein
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
weiß keiner mehr was??
Wenn die 78 nicht eingetragen ist, darfst Du auch Schaltwagen fahren.
ZitatWenn die 78 nicht eingetragen ist, darfst Du auch Schaltwagen fahren. :
Auch wenn ich zuletzt nur Automatikführerschein gemacht habe und die Behörde es vielleicht vergessen hat einzutragen????
Also grundsätzlich gilt natürlich, dass man sich auf Fehler nicht gänzlich berufen kann.
Ist bei mir durch einen Fehler plötzlich Klasse CE vermerkt, darf ich keine LKW fahren, bzw. gehe das Risiko ein, bei einer Kontrolle halt "dran" zu sein, sollte sich die Erlaubnis nicht "im System" wiederfinden.
Ich finde das Beispiel hier grundsätzlich interessant, denn:
Ursprünglich hatten sie ja die Klasse B (bzw. 3), ohne Einschränkung. Dass sie diese verloren und erneut abgelegt haben, dann jedoch auf Automatik, lässt sie die Eigenheiten des Schaltgetriebes ja nicht vergessen. Sinn und Zweck ist es ja, dass Automatikfahrer nicht mit dem Schalten überfordert sind. Das trifft auf sie ja in der Sache nicht zu. Der Verlust der FE lag ja wohl nicht in der Getriebeart begründet
Gut möglich, dass "die Behörde" seinerzeit auf dieser Grundlage gehandelt hat. Aber ob das so stimmt, keine Ahnung.
Meiner Meinung nach nicht. § 17 FeV besagt ganz klar, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B auf Automatikgetriebe zu beschränken ist, wenn die Prüfung mit einem Automatikgetriebe abgelegt wurde.ZitatAber ob das so stimmt, keine Ahnung. :
In § 20 FeV heißt es:
ZitatFür die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. :
Daher wäre imho die Fahrerlaubnis auf Automatikgetriebe zu beschränken und Schlüsselzahl 78 in den Führerschein einzutragen gewesen.
Zudem ist die Prüfung am Wohnort abzulegen. Davon darf nur nach bewilligtem Antrag abgewichen werden. Ob also die Prüfung am Prüfungsort der Ferienfahrschule zulässig gewesen ist darf an dieser Stelle zumindest mal hinterfragt werden.
In der Praxis sehe ich es allerdings auch so, dass die Fahrerlaubnis unabhängig vom Prüfungsort erteilt und nicht durch Schlüsselzahl 78 beschränkt wurde. Meiner Meinung nach ein Fehler der Behörde, aber nicht zum Nachteildes Fragestellers.
ZitatAuch wenn ich zuletzt nur Automatikführerschein gemacht habe und die Behörde es vielleicht vergessen hat einzutragen???? :
ZitatIst bei mir durch einen Fehler plötzlich Klasse CE vermerkt, darf ich keine LKW fahren, bzw. gehe das Risiko ein, bei einer Kontrolle halt "dran" zu sein, sollte sich die Erlaubnis nicht "im System" wiederfinden. :
So eigentlich nicht möglich, denn die für einen zuständige Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde, hat mit dem eigentlichen Führerschein nichts am Hut, außer dass sie entsprechende Anträge dafür entgegennimmt.
Die Daten zu den Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen etc. kommen vom Kraftfahrtbundesamt aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister, also "aus dem System", das KBA schickt die Daten dann nach Berlin zur Bundesdruckerei, wo der Führerschein gedruckt wird.
Sollte damals irgendwann eine fehlerhafte Meldung ans KBA gegangen sein, kann man Dir heute schwerlich einen Strick draus drehen, da eben im Fahrerlaubnisregister (=System!) KEINE entsprechende Beschränkung eingetragen ist.
Doch, natürlich. Genau das gehört zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde.Zitatdenn die für einen zuständige Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde, hat mit dem eigentlichen Führerschein nichts am Hut :
Nein, das ist falsch.ZitatDie Daten zu den Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen etc. kommen vom Kraftfahrtbundesamt aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister :
Auch das ist falsch. Es ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde, die die Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gibt.Zitatdas KBA schickt die Daten dann nach Berlin zur Bundesdruckerei, wo der Führerschein gedruckt wird. :
jetzt widersprichst Du Dir selbst.ZitatSollte damals irgendwann eine fehlerhafte Meldung ans KBA gegangen sein :
ZitatNein, das ist falsch. :
Dann verrate doch, wo die Daten sonst herkommen.
Von der Fahrerlaubnisbehörde?
Von welcher?
Der, wo ich meinen ersten Führerschein gemacht habe, der aus dem anderen Bundesland in dem ich zwischenzeitlich gewohnt habe und eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben habe, oder der wo ich aktuell wohne und eine dritte Erlaubnisklasse erworben habe?
Zitatjetzt widersprichst Du Dir selbst. :
Ich wüsste nicht warum, oder kommt das KBA an neue Daten, wie Paypal zu ihren Entscheidungen?
Ja.ZitatVon der Fahrerlaubnisbehörde? :
Von der, die für den Wohnort zuständig ist.ZitatVon welcher? :
Von dort muss ggf. ein Karteikartenauszug angefordert werden.ZitatDer, wo ich meinen ersten Führerschein gemacht habe :
Von dort muss ggf. nach einem Umzug die Akte angefordert werden.Zitatder aus dem anderen Bundesland in dem ich zwischenzeitlich gewohnt habe und eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben habe :
Die ist dann jetzt zuständig und entscheidet über Neuerteilung, Erweiterung, Auflagen etc.Zitatwo ich aktuell wohne :
ZitatVon dort muss ggf. ein Karteikartenauszug angefordert werden.... Von dort muss ggf. nach einem Umzug die Akte angefordert werden. :
Und warum sollte die aktuell zuständige Fahrerlaubnisbehörde das tun, wenn alle vorherigen Behörden diese Informationen ans KBA geschickt haben, diese im zentralen Fahrerlaubnisregister stehen und es die Aufgabe des KBA ist diese Informationen an entsprechende Behörden zu übermitteln?
Den teilweisen Sinn und Zweck des ZFER kann man bei Zweifeln in den §49, 51 und 52 StVG nachsehen.
Zitat:Zitat:Zitat (von spatenklopper):
Die Daten zu den Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen etc. kommen vom Kraftfahrtbundesamt aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister
Nein, das ist falsch.
Hier hätte ich vielleicht "zu den bestehenden" ergänzen sollen, damit keine Missverständnisse aufkommen.
-- Editiert von spatenklopper am 19.11.2019 14:59
Weil sie dazu verpflichtet ist. Weil das KBA, insbesondere bei einer alten Fahrerlaubnis, die nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist, nicht über alle Infos verfügt. Weil die Infos des KBA unverbindlich sind (gilt z.B. auch für Punkteauskunft) und rechtsverbindlich nur durch die Fahrerlaubnisbehörde beurteilt werden kann und darf.ZitatUnd warum sollte die aktuell zuständige Fahrerlaubnisbehörde das tun, wenn alle vorherigen Behörden diese Informationen ans KBA geschickt haben :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
26 Antworten