Datenverarbeitung/ Speicherung durch Führerscheinstelle ok? Einlassung zur Sache widerrufen?

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ThommiOh
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenverarbeitung/ Speicherung durch Führerscheinstelle ok? Einlassung zur Sache widerrufen?

Moin moin,

ich habe eine Einladung zur MPU von der Führerscheinstelle erhalten.

Angeblich durch eine Selbstanzeige. Diese Selbstanzeige wurde jedoch von einer mir unbekannten Person verfasst und mit meinem Namen unterschrieben. Ich habe zwar einen Verdacht, kann diesen aber bisher nicht beweisen. Möchte mich auch nicht der falschen Verdächtigung aussetzen.

Fakt bei meiner Geschichte ist, dass diese Selbstanzeige mit Bitte um Begutachtung zu 90 % falsche Tatsachen beinhaltet. Es handelt sich bei dieser angeblichen Selbstanzeige wohl zum einen um den Straftatbestand falsche Verdächtigung, Urkundenfälschung und Verleumdung.

Da ich im "ersten Überfliegen" der Einladung "zwischen Tür und Angel" (ich war auf dem Weg zum Flugplatz) den Inhalt garnicht voll begriffen habe, habe ich zu der Einladung Angaben zur Sache, der 10 % Wahrheit gemacht.

Kann ich diese Angaben zur Sache widerrufen? Darf die Führerscheinstelle die durch Straftaten erhalten, zu 90 % falschen Daten verarbeiten und Speichern? Wie sieht es mit den 10 % "Wahrheit" aus?

Anzeige wegen Verleumdung, Urkundenfälschung sowie falsche Verdächtigung habe ich gegen Unbekannt gestellt. Auch den Hinweis gegeben, dass man evtl. mit kriminaltechnischen Untersuchungen Spuren auf dem Schreiben finden könnte und ich auch "Vergleichsmaterial" zur Verfügung habe bzw stellen kann.

Vorrangig geht es mir darum, darf die Führerscheinstelle die Daten verarbeiten und speichern? Kann ich meine Einlassung widerrufen?

Gruß Thommi

Edit: Übrigens "sauberes Punktekonto" mit 0 Einträgen
Keine Verkehrsunfälle, keine Drogen- oder Alkoholprobleme, nicht vorbestraft in jeglicher Hinsicht, "sauberes Führungszeugnis".

-- Editiert von ThommiOh am 19.01.2020 10:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von ThommiOh):
Vorrangig geht es mir darum, darf die Führerscheinstelle die Daten verarbeiten und speichern?

Klar. Das ist nicht nur deren Job, die sind dazu sogar verpflichtet. Der MPU entkommt man nicht mit der DSGVO ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ThommiOh
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, sehe ich das richtig? Da fälscht jemand meine Unterschrift, stellt zu 90 % falsche Dinge dar, löst somit eine MPU aus? Die Führerscheinstelle speichert dieses Lügengebilde? Setzt danach aufgrund dieses Lügengebildes alle 3 oder 5 Jahre eine neue MPU an?

Verstehe ich nicht so ganz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von ThommiOh):
Da fälscht jemand meine Unterschrift, stellt zu 90 % falsche Dinge dar, löst somit eine MPU aus? Die Führerscheinstelle speichert dieses Lügengebilde?

Für die Behauptungen "Unterschrift gefälscht" und "Lügengebilde" scheint es derzeit keine stichhaltigen Beweise zu geben.
Eventuell kommt bei der Anzeige ja was raus.

Die FSST wurde über die Anzeige informiert?



Zitat (von ThommiOh):
alle 3 oder 5 Jahre eine neue MPU an?

Wieso "alle 3 oder 5 Jahre"?



Zitat (von ThommiOh):
ich auch "Vergleichsmaterial" zur Verfügung habe bzw stellen kann.

Von einem Unbekannten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThommiOh
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sachbearbeirterin las mir die so gen. Selbstanzeige vor.

Datum, etc, ich erbat (angeblich) Begutachtung, Adresse, Unterschrift. Gesehen habe ich das Schreiben bisher noch nicht. Kommt am Dienstag. Aber verfast habe ich es auch nicht, dass weiß ich nun genau zumal die angeführten Gründe ebensowenig vorliegen.

Nein, bisher wissen die von der gestellten Anzeige noch nichts. Das wollte ich am Dienstag im Gespräch mitteilen, mir auch die Unterschrift ansehen.

Tatsache ist, ich habe nicht so ein Schreiben verfasst. Jedoch aufgrund einer Angabe einen sehr konkreten Verdacht wer dieses Schreiben verfasst haben könnte.und von dieser Person habe/ hätte ich Vergleichsmaterial.

VG

-- Editiert von ThommiOh am 19.01.2020 18:31

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