Den Witterungsverhältnissen angepaßt

9. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
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Lehrling
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Den Witterungsverhältnissen angepaßt

Hallo zusammen,


nehmen wir einmal an, in einer deutschen Großstadt beginnt es (wie jedes Jahr anscheinend für die zuständigen Bereiche absolut überraschend) im Januar zu schneien.

Die ersten Schneeräum- und Sicherungsmaßnahmen sind ziemlich unzureichend, aber bei angepaßter Fahrweise ist ein Vorwärtskommen immerhin möglich.

Vier Tage nach dem Schneefall sind immer noch auch 'große' Straßen und Kreuzungsbereiche nicht sicher geräumt bzw. gestreut, festgefahren-angetaut-überfrorener Schnee macht das Anfahren zum Abenteuer, an Kreuzungen werden zwei magere Schaufeln Rollsplitt auf die letzten zwei Meter vor dem Treffpunkt der Straßen geworfen und und und...

Wenn jetzt ein Unfall passiert (da derart unzureichend auch nach Tagen für die sichere Befahrbarkeit der Straßen gesorgt wurde), kann sich die Stadt dann im Fall einer Schadenersatzforderung des/der Unfallgeschädigten tatsächlich trotzdem auf 'nicht angepaßte Fahrweise' herausreden und damit alle Ansprüche elegant ablehnen?

Immerhin haftet ein Privatmann m.W. ja für mangelhafte Wegesicherheit z.B. auf einem von ihm zu räumenden und zu streuenden Stück Gehweg auch und kann sich nicht auf 'nicht den******rungsverhältnissen angepaßte Gehweise des Verunglückten' berufen.

Sagt mal was. Vielen Dank.


Schönen Gruß,

der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wie alt der Schnee ist auf dem man ins Rutschen kommt ist egal. Die Fahrweise war dann auf Neuschnee genauso unangepasst wie auf Altschnee. Am Tatvorwurf ändert das also nichts.

Zivilrechtlich kann es u.U. etwas anders aussehen. Könnte man der zuständigen Behörde bzw. den ausführenden Kräften Versäumnisse nachweisen könnte man diese ggf. mit ins Boot holen. Mindestens auf einem Teil des Schadens wird man aber mit Sicherheit sitzenbleiben.

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,


so weit war ich auch schon... ;)

Trotzdem verwundert es mich etwas, daß die Stadt sich selbst sozusagen eine 'Generalabsolution' erteilen kann, auch wenn nachweislich unzureichend geräumt/gestreut wurde. Die Schuld an in dem Zusammenhang dann entstehenden Schäden auf den Geschädigten abzuwälzen bzw. seiner Fahrweise allein zuzuschreiben ist zwar schön einfach, aber für mich (platt ausgedrückt) unfair.


MfG,

der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Ritter,

Du mußt hier das OWI-Recht vom Zivilrecht trennen. An der vorgeworfenen OWI läßt sich kaum rütteln da bei angepasster Fahrweise der Glätteunfall nicht passiert wäre. Ein Fußgänger kann eine solche OWI nicht begehen, da es keinen entsprechenden Tatbestand gibt.

Zivilrechtlich ist im Einzelfall zu klären ob bei einem Unfall wer zur Haftung herangezogen werden kann. Im Falle des nicht geräumten Gehweges ist diese Frage meistens, aber auch nicht immer, zu bejahen. Im Falle einer nicht geräumten Straße ist das etwas schwieriger. Wie ich schon sagte: Man kann es mit einer Schadenersatzforderung versuchen. Ob man damit durchkommt ist eine andere Frage.

Es gibt zudem noch einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen Fußgängern und Kraftfahrern. Wenn einem, insbesondere älteren und evtl. sogar gebrechlichen Fußgänger ein Bein wegrutscht liegt er ganz schnell auf dem Boden. Das Verletzungsrisiko ist dabei nicht zu unterschätzen. Der Führer eines zweispurigen KFZ sollte zumindest auf Schnee und bei angepasster Fahrweise immer in der Lage sein sein Fahrzeug zu beherrschen. Auf Eis mag die Sache etwas anders aussehen.

In einem Punkt gebe ich Dir aber Recht: Viele Kommunen machen es sich mit ihren Schildern "Eingeschränkter Winterdienst" mitunter sehr einfach. Als Anwohner kann ich zwar ein solches Schild in meinen Vorgarten stellen. Räumen und streuen muß ich aber dennoch da mich ein solches Schild nicht von meiner Verpflichtung entbindet.

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#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nochmal,


genau der letzte Absatz ist es, der (bzw. dessen Implikation) mir persönlich so enorm quersitzt.

Eine Straße wird ein Stück weit geräumt und ist zwar leicht naß, aber eis- und schneefrei, erlaubt also vergleichsweise normales, wenn auch vorausschauendes Fahren.

Kurz vor dem sich anschließenden Kreisverkehr hatte der 'Räumer und Streuer' dann aber anscheinend Feierabend, denn ab etwa 5 Meter vor der Einfahrt in den Kreisverkehr ist die Fahrbahn plötzlich wieder mit gut gefrorenem Altschnee überzogen, auf dem man selbst bei bereits deutlich reduzierter Geschwindigkeit vor der Einfahrt einfach nur rutscht, wenn man zu bremsen versucht.

Der Kreisverkehr selbst ist dann wieder geräumt (ob da ein anderer Zustandigkeitsbereich beginnt?).

Als ich einen mit einer normalen Schaufel etwas Rollsplitt in homöopathischen Dosen in einem Kreuzungsbereich in der Nähe verteilenden 'Räumer und Streuer' auf den aus meiner Sicht nicht gerade begeisternden Umstand ansprach, kam der besagte Hinweis auf den eingeschränkten Winterdienst.

Und genau da schwillt mir dann in meiner Konserve der Hals...


Schönes gut geräumtes Wochenende allerseits!

Der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Ritter,

dann müssen wir eben noch ein paar Jahre abwarten und möglichst viel Autofahren. Dann löst sich das Problem im Zuge der globalen Klimaerwärmung von alleine. :D

Spaß beiseite: Du könntest Dich bei der zuständigen Behörde natürlich über diesen Zustand beschweren. Allerdings bin ich auch nach wie vor der Meinung, dass Schnee auf der Fahrbahn gut zu erkennen und die Fahrweise entsprechend anzupassen ist. Somit verweise ich auf meine Antworten weiter oben.

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