Hallo Leute ich schreibe hier für einen Freund!
Er hat vor mehreren Wochen Nachts einen Unfall gebaut, es gab keine beteiligten und er hat sich vom Unfallort entfernt.
Die Polizei ,die dann zum Unfallort kam, hat den Wagen abschleppen lassen und sichergestellt (10 Tage). Der Wagen ist jetzt wieder frei und steht bei dem Abschleppunternehmen (10 Euro am Tag).
Bisher gab es nur Kontakt über einen Anwalt zur Polizei , der aber bisher noch keine Akteneinsicht hat.
Die zuständige Beamtin hat lediglich die Aussage gemacht, dass mein Freund einen Pfosten beschädigt haben soll, der definitiv nicht von ihm beschädigt wurde.
Eine Vorladung hat er auf anraten des Anwalts nicht wahrgenommen.
Der Wagen ist Vollkaskoversichert!Versicherung ist informiert!(jedoch ein Schadensformular noch nicht ausgefüllt).
Kann er den Eigenschaden ruhig melden?
Oder wie soll er sich verhalten?
Besteht die Möglichkeit, eines Informationsaustausches zwischen Polizei und Versicherung?
Vorallem ,war es überhaupt Fahrerflucht?
Er möchste nicht den Führerschein nicht verlieren, aber benötigt natürlich auch das Geld .
Vielen Dank im Vorraus!
Dringend Hilfe Fahrerflucht Versicherung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo, ich glaube da ist einiges anderes! Zuallererst einmal es gibt keine Unfallbeteiligten? Und wenn ihr Freund auch nur einen Briefkasten kaputt fährt gibt es schon einen Geschädigten! Daraus ergibt sich zwangsläufig ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort. Das beste ist (auch das hat ihr Freund ja schon gemacht) ist einen Anwalt zu beauftragen und die Akteneinsicht abzuwarten! Erst danach kann man zusammen mit dem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen! Alles andere wäre nur ins blaue geraten! Vielleicht gibt es ja sogar Zeugen?
Hallo,
Das ist die entscheidende Frage. Leider schreibst du aber kaum etwas zu dem Unfall selber, wie sollen wir da helfen?Zitat:Vorallem ,war es überhaupt Fahrerflucht?
Jedenfalls: Wenn es Fahrerflucht war, dann kann die Versicherung den Halter in Regress nehmen (imho bis 2500 Euro), unabhängig davon ob der wirkliche Fahrer ermittelt werden kann.
Und keine (weiteren) Unfallbeteiligte kann ich mir auch nicht so recht vorstellen. Denn offenbar war das Auto nicht mehr fahrbereit, das kann ja eigentlich nicht nur ein platter Reifen sein. Wenn man es genau nimmt ist beispielsweise bei einem Abflug auf ein Feld der Landwirt schon grundsätzlich beteiligt.
Stefan
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Also er ist im Prinzip nur in einen Graben an einem Waldrand gefahren. Auto ist mit Sicherheit Totalschaden.Er ist auch nicht der Halter und auch nicht der Versicherungsnehmer.allerdings befanden sich einige private Dinge in dem Wagen , deshalb wurde er wahrscheinlich auch vorgeladen.
Kann er den Schaden Nicht einfach der Versicherung melden ?
Was könnte im schlimmsten Fall passieren ?
Er will ja nur sein eigenes Auto von der Vollkasko bezahlt.
Reckoner , wenn ich das richtig verstehe, dann muss die Vollkasko den Eigenschaden zahlen ? Egal wer gefahren ist ? Und im schlimmsten Fall müssen 2500 Euro gezahlt werden ?
Ganz unabhängig davon , was Polizeilich passiert.
Noch bekommt der Anwalt keine Einsicht , weil noch nichts bei der Staatsanwaltschaft ist.
-- Editiert von schoenerNorden am 28.02.2016 18:14
-- Editiert von schoenerNorden am 28.02.2016 18:15
ZitatWenn es Fahrerflucht war, dann kann die Versicherung den Halter in Regress nehmen (imho bis 2500 Euro), unabhängig davon ob der wirkliche Fahrer ermittelt werden kann. :
Dafür hätte ich dann doch bitte einen Beleg.
Laut BGH, Az. IV ZR 97/11 , führt ein Verstoß gegen §142 Abs. 1 StGB zur Leistungsfreiheit der Versicherung. Ein Verstoß gegen §142 Abs. 2 StGB jedoch nicht zwangsläufig, wenn zumindest die eigene Versicherung zeitnah informiert wurde.
Hallo,
Und dann soll es keinen Fremdschaden geben? Irgendwie kann ich das nämlich nicht glauben (auch Flurschäden sind Schäden, oder Verschmutzungen durch Öl etc.). Außerdem wird die Haftpflichtversicherung ziemlich sicher für die Abschleppkosten aufkommen müssen.Zitat:Also er ist im Prinzip nur in einen Graben an einem Waldrand gefahren. Auto ist mit Sicherheit Totalschaden.
Und bis zu 2500 Euro davon wird sich die Versicherung als Regress zurückholen können; und zwar vom Halter bzw. Versicherungsnehmer - der sich wiederum an den Fahrer halten kann.
Wie hoch ist denn eigentlich der Schaden am Auto?
Das spielt auch keine Rolle, die Versicherung wird den Halter in Regress nehmen (bzw. besser: den Versicherungsnehmer, muss ja auch nicht unbedingt die selbe Person sein). Und damit meinte ich natürlich nur die Haftpflichtversicherung, die Vollkasko ist - wahrscheinlich - komplett raus (aber ganz festlegen möchte ich mich da auch nicht, kommt wie so oft auf den Einzelfall an).Zitat:Er ist auch nicht der Halter und auch nicht der Versicherungsnehmer
Nein, fast alles falsch.Zitat:Reckoner , wenn ich das richtig verstehe, dann muss die Vollkasko den Eigenschaden zahlen ? Egal wer gefahren ist ? Und im schlimmsten Fall müssen 2500 Euro gezahlt werden ?
1. Die Vollkasko muss wahrscheinlich gar nicht leisten (siehe oben).
2. Ja, egal wer gefahren ist, versichert ist keine Person, sondern das Auto (aber die Versicherungsbedingungen beachten, möglich wäre eine vereinbarte Fahrer-Regelung, die dem entgegensteht)
3. Regress bedeutet nicht, dass 2500 Euro gezahlt werden, sondern dass die Versicherungsleistung um 2500 Euro gekürzt wird (und bei einer Vollkasko wäre eine solche Regelung zumindest unüblich, wie gesagt gibt es dort meist gar nichts).
Fazit: Der Fahrer wird folgende Rechnung bekommen (können):
- Regressforderung der Versicherung
- Schadenersatz für das Fahrzeug (sofern es nicht sein eigenes war)
- falls er noch als Fahrer ermittelt wird: Strafen für den Unfall und vor allem für die Fahrerflucht (incl. Entzug der Fahrerlaubnis)
Meinst du, er hätte wenigstens seine eigene Versicherung informiert?Zitat:Dafür hätte ich dann doch bitte einen Beleg.
Und mit Regress meinte ich - wie gesagt - nur die Haftpflicht, bei der Kasko gibt es das imho nicht (entweder voll oder leistungsfrei).
Stefan
ZitatUnd bis zu 2500 Euro davon wird sich die Versicherung als Regress zurückholen können :
Als Rechtsgrundlage: §6 KfzPflVV
ZitatUnd mit Regress meinte ich - wie gesagt - nur die Haftpflicht, bei der Kasko gibt es das imho nicht (entweder voll oder leistungsfrei). :
Gut, dann sind wir uns einig.
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