Drogenscreening nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
BKK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenscreening nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Darf die Führerscheinstelle nach bestandener MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt noch mal in Drogenscreening verlangen?
Darf sie das generell?...oder müssen besondere Gründe vorliegen?
Welche Gründe berechtigen die Führerscheinstelle erneut ein Drogenscreening zu verlangen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Wenn neue Erkenntnisse hinzukommen, die die Fahreignung neu in Frage stellen (und deshalb bei der letzten MPU noch nicht berücksichtigt werden konnten), kann auch ein neues Screening angeordnet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von BKK):
Darf die Führerscheinstelle nach bestandener MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt noch mal in Drogenscreening verlangen?
Ja.

Zitat (von BKK):
Welche Gründe berechtigen die Führerscheinstelle erneut ein Drogenscreening zu verlangen?
Jegliche Gründe welche auf die erneute Nutzung von Drogen schließen lassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Es reicht wenn die ex oder der Nachbar der FsSt mitteilt, Sie kurz nach Neuerteilung, völlig breit ins Auto steigen gesehen hat.

-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 21:59

-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 22:00

Signatur:

3113

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#4
 Von 
BesToyota
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Es reicht wenn die ex oder der Nachbar der FsSt mitteilt, Sie kurz nach Neuerteilung, völlig breit ins Auto steigen gesehen hat.

-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 21:59

-- Editiert von 3113 am 14.12.2017 22:00


Na genau! Mein Nachbar kann mir praktisch den Führerschein entziehen! Außerdem bin ich nur hinten Eingestiegen!
Aber mal Spaß beiseite : Genau das kennen viele Ostler noch. Von der Stasi!
Nicht nur das so ein (un) berechtigter Vorwurf neben Geld und Zeit auch jede Menge Nerven kostet.
So ein Verhalten ist einem Rechtsstaat unangemessen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von BesToyota ):
So ein Verhalten ist einem Rechtsstaat unangemessen.

Nö, im Gegenteil.

Der Rechtsstaat schützt Unbeteiligte Dritte gegen uneinsichtige Rechtsbrecher.
Da dabei auch in die Rechte von Leuten eingegriffen wird, die (nach staatlicher Recherche) dann doch keine uneinsichtige Rechtsbrecher sind, werden die Interessen gegeneinander abgewogen.

Im Bereich "Drogen & Straßenverkehr" geht dieTendenz in Richtung "detaillierte Recherche".

Wer glaubt das das nicht korrekt sei, kann sich an die Gerichtsbarkeit wenden - bis hin zum Verfassungsgericht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von BesToyota ):
Mein Nachbar kann mir praktisch den Führerschein
entziehen!
Völliger Quatsch! Der Führerschein kann nur entzogen werden wenn entsprechende Gründe vorliegen. Dies hat dann nicht der Nachbar zu verantworten sondern du selbst hast es in der Hand!

Zitat (von BesToyota ):
Nicht nur das so ein (un) berechtigter Vorwurf neben Geld und Zeit auch jede Menge Nerven kostet.
Wenn der Vorwurf dann aber nicht bestätigt wird, dann behält man auch den Führerschein. Klar kostet das Nerven und Zeit, aber in D hat nun einmal jeder das Recht einen anderen anzuzeigen.

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