Drohender Führerschein entzug

22. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
jaane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohender Führerschein entzug

Hallo ich habe mal eine Frage an euch,also
ein Bekannter wurde mit Canabis erwischt cirka 12g er gab bei der Polizei an das er es zum eigenbedarf hat/nutzt.Und schon seit vielen Jahren (GELEGENTLICH) raucht, Früher cirka (10) Jahre oder länger her ,wurde er schon 2 mal mit kleinen mengen 1-2 g erwischt.Ungefähr 3 Monate später bekamm er ein Schreiben von der Frührerscheinstelle er hätte cirka 2 Wochen Zeit seinen Führerschein freiwillig abzugeben,am sonsten wird er entzogen.Er ist aber nie unter einfluss von BTM Autogefahren geschweigeden erwischt wurden er besitzt noch nicht mal ein Auto.
Meine Frage an euch ist das Rechtlich richtig?
Das er so bestraft wird, er war ehrlich zu der Polizei, er hat sich immer dran gehalten kein Auto zufahren unter einfluss von BTM.
Wenn er Ihn wirklich abgeben muß was ist besser für Ihn ,eine Verzichtserklärung zu unterschreiben .
Oder zu warten bis die Führerscheinstelle sich wieder meldet und ihn den Führerschein entzieht? Lg (ich hoffe ich bekomme hier Antworten)

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

also 12 Gramm sind meines Wissens weit über dem, was als Eigengebrauch geglaubt wird. Und wenn da echt die einzige Strafe der Führerscheinentzug ist, dann sollte der Bekannte mitarbeiten und sich freuen. Es spielt auch keine Rolle, ob man erwischt wurde, unter BTM- Einfluss zu fahren oder nicht. Wenn ein Gericht befindet, dass man da ein Problem hat, dann wird unterstellt, dass man damit ein Problem hat, und der Führerschein wird entzogen, egal ob man nun erwischt wurde oder nicht. Führerscheinentzug ist sogar auch bei anderen Straftaten, die auch nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, eine Strafe, die verhängt werden kann. Wenn ich heute aus dem nichts wem was aufs Maul haue, kann die Strafe sein: Führerscheinentzug, obwohl die Tat nicht im Straßenverkehr stattfand.

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jaane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort ,ist wohl dumm gelaufen diese Sache. Ich denke mal nicht das es die einzige Strafe sein wird da muß er aber noch abwarten auf die Post von der Staatsanwaltschaft.Etwas ungerecht finde ich es schon. lg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.767 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen