Durchgezogene Linie auffahr Unfall

23. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505971-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Durchgezogene Linie auffahr Unfall

Hallo zusammen, und zwar hatte ich gestern einen Unfall. Dabei bin ich kurz vor einer Ausfahrt jemandem hinten drauf gefahren. Derjenige hat mich aber ganz kurz vor der Kurve der Ausfahrt überholt und ist über zwei durchgezogene Linien gefahren dabei. Der Fahrer hat noch während des spurwechselns eine Vollbremsung gemacht und ich hatte gar keine Möglichkeit ihm auszuweichen. Gebremst habe er angeblich weil der vor ihm in die Eisen ging. Er hat direkt die Polizei angerufen und die kam auch sehr schnell. Die wiederum haben uns direkt von der Autobahn geschick ohne Fotos zu machen oder irgend etwas abzugleichen. Meine Aussage haben Sie auch nicht korrekt aufgenommen sondern in den Bericht geschrieben das ich unachtsam gewesen sei und dies deshalb passiert ist. Ich habe Ihnen alles zwei mal erzählt und auf die Frage wieso keine Fotos gemacht worden sind, hieß es das es zu gefährlich sei. Ich habe den gesagt das ich nochmal dahin fahre um Fotos zu machen weil ich mir nicht die Schuld zu schieben lassen wollte. Daraufhin wurden sie ziemlich patzig aber dies war mir egal. Auf den Fotos sind die Bremsspuren über den durchgezogene Linien zu sehen und kurz davor meine Teile die sich aber schon etwas von der eigentlichen Stelle verteilt haben.
Meine Frage ist jetzt wie ich dagegen angehen kann. Ich hatte keine Möglichkeit auszuweichen und auch keine Möglichkeit gehabt den Sicherheitsabstand wieder herzustellen. Der Typ hat zwar geblinkt aber bei der Geschwindigkeit mit der er mich überholte und gewechselt hatte blieb mir kein moment um zu reagieren.
Hat hier vielleicht jemand ähnliches Problem gehabt.
Ich würde mich freuen über eure Hilfe.
Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von go505971-6):
und auf die Frage wieso keine Fotos gemacht worden sind,

Ja, gute Frage, warum hast DU keine gemacht?



Zitat (von go505971-6):
Meine Aussage haben Sie auch nicht korrekt aufgenommen

Die hat man ja wohl nicht unterschreiben?



Zitat (von go505971-6):
Meine Frage ist jetzt wie ich dagegen angehen kann.

Ab zum Fachanwalt und den das regeln lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go505971-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Fotos habe ich im nach hinein gemacht wie gesagt die Polizei kam schnell, gerade als ich das Warndreieck abgestellt hatt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde hier auch ohne Verzögerung einen Anwalt einschalten und Ihre Versicherung informieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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