Hallo,
ich stelle mir die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, einen E-Scooter als Tretroller zu nutzen. Unter §24 besondere Fortbewegungsmittel fallen ja u.a. Tretroller, mit denen man auf einem Bürgersteig oder Fußgängerweg fahren darf.
Was müsste man machen, um einen E-Scooter als ganz normalen Tretroller zu nutzen. Ich vermute mal dass dies keine einfache Frage ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass wenn der E-Scooter nicht angemeldet ist und auch keine ABE hat und man dieses fahruntauglich macht, wie bspw. das Abklemmen der Batterie, dann müsste dieser E-Scooter doch eigentlich als Tretroller durchgehen, oder? Bin über eure Meinungen gespannt.
LG
E-Scooter als Tretroller nutzen
2. September 2019
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Frage vom 2. September 2019 | 09:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Scooter als Tretroller nutzen
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#1
Antwort vom 2. September 2019 | 10:39
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Den Antrieb ausbauen.Zitat:Was müsste man machen, um einen E-Scooter als ganz normalen Tretroller zu nutzen.
Nein, das reicht sicher nicht. Genau so wie man mit einem nicht zugelassenen Auto auch nichtZitat:wie bspw. das Abklemmen der Batterie,
Stefan
#2
Antwort vom 2. September 2019 | 10:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGenau so wie man mit einem nicht zugelassenen Auto auch nicht fahren rollen darf wenn man nur den Tank entl :
naja, nicht böse sein, aber der Vergleich ist für mich nicht hinnehmbar und das liegt _nicht_ daran, weil ich jetzt nur eine bestimmte Antwort erwarte. Es gibt kein Auto ohne Motor und somit gilt bei einem Auto natürlich immer nur die Regelung die es bei einem Auto gibt. Den Cityroller gibt es aber eben elektrisch motorisiert, worunter nicht §24 fällt und eben ohne Motorisierung mit §24.
Bin für weitere Diskussionen gerne offen aber das Argument überzeugt mich bisher nicht. Aktuell gehe ich davon aus, dass meine Frage nicht sicher beantwortet werden kann, da ich in der Stvo keine nähere Beschreibung und Erklärung zu dieser Sachlage finde, ab wann ein E-Scooter ein E-Scooter ist. Aber evtl. gibt es ja tatsächlich schon Gerichte die sich damit befasst haben oder irgendwelche Gesetze/Verordnungen, die mir nicht geläufig sind und diesen Fall näher beschreiben
-- Editiert von DubZ am 02.09.2019 10:47
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#3
Antwort vom 2. September 2019 | 11:14
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
die Fragestellung gibt es bei Autos auch gelegentlich, daher hatte ich das Beispiel gewählt. Nimm' z.B. die Frage, ob man ein Auto an einem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) vorbeischieben darf.
Und natürlich gibt es Autos ohne Motor. Aber gut, nimm' halt ein Motorrad oder Mofa, auch da reicht es nicht aus, kein Benzin zu haben.
Genau das hatte ich doch gesagt: Antrieb ausbauen.Zitat:Den Cityroller gibt es aber eben elektrisch motorisiert, worunter nicht §24 fällt und eben ohne Motorisierung mit §24.
Ab da wo mit realistischem Aufwand eine motorisierter Antrieb hergestellt werden kann (Batterie anklemmen ist - wie tanken - nur eine Kleinigkeit, da bleibt es auch ohne bei "Kraftfahrzeug").Zitat:ab wann ein E-Scooter ein E-Scooter ist.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 02.09.2019 11:15
#4
Antwort vom 2. September 2019 | 11:26
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGenau das hatte ich doch gesagt: Antrieb ausbauen. :
ZitatAb da wo mit realistischem Aufwand eine motorisierter Antrieb hergestellt werden kann (Batterie anklemmen ist - wie tanken - nur eine Kleinigkeit, da bleibt es auch ohne bei "Kraftfahrzeug"). :
Hallo, die Zitate klingen auf jeden Fall möglich und genau so logisch, wie das man annehmen könnte, das ein Abklemmen der Batterie möglicherweise auch ausreichen kann. Jetzt wäre nur noch schön zu wissen, wo genau diese Regelung niedergeschrieben steht die du hier beschreibst, dass der Antrieb ausgebaut werden muss. Ich würde halt gerne irgendwo etwas schriftlich sehen Alles andere sind nur Mutmaßungen und könnte vor Gericht eben Ermessenssache des Richters sein. Wenn ich nun auf meinem Cityroller einen kleinen Elektromotor transportiere, der nicht verbaut ist, ist es ja auch nicht direkt ein E-Scooter (hoffe ich ). Und ein Abklemmen der Batterie oder Ausbau des EMotors hat die gleiche Wirkung. Daher finde ich schon, dass meine Ansicht schon noch diskussionswürdig ist, bis ich irgendwo den noch nicht gefundenen Gesetzestext lese, der dies genauer beschreibst - sofern es diesen gibt.
LG
-- Editiert von DubZ am 02.09.2019 11:28
#5
Antwort vom 2. September 2019 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatUnd ein Abklemmen der Batterie oder Ausbau des EMotors hat die gleiche Wirkung. :
Im juristischen Sinne definitiv nicht.
Zitatkönnte vor Gericht eben Ermessenssache des Richters sein. :
Den Ermessensspielraum hat jedes Gericht.
ZitatIch würde halt gerne irgendwo etwas schriftlich sehen :
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE060026037&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
#6
Antwort vom 2. September 2019 | 12:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitathttp://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE060026037&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all :
sehr interessant! Hab mir das tatsächlich mal durchgelesen. Auch das Datum ist interessant.
Wenn man einen Roller welcher auf 50km/h zugelassen ist, mit einer geringfügigen Bauartänderung (Drossel) auf 25km/h als Mofa zulassen kann (sofern ABE / TÜV Gutachten vorhanden), so könnte man in der Richtung doch auch argumentieren, dass ein abklemmen des EMotors reichen müsste. Ich bin noch immer nicht 100% davon überzeugt, dass man sämtliche Elektrik und den Motor selbst ausbauen muss.
Aber vielen Dank für deine Ausführungen bis hier hin!
#7
Antwort vom 2. September 2019 | 21:49
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Das ist es ja worauf ich hinaus wollte. Eine Drossel ist nun mal keine geringfügige Änderung, insbesondere muss man das eintragen lassen, und wenn man die Drossel dann einfach wieder ausbaut hat man ein großes Problem (wenn man erwischt wird).Zitat:Wenn man einen Roller welcher auf 50km/h zugelassen ist, mit einer geringfügigen Bauartänderung (Drossel) auf 25km/h als Mofa zulassen kann
Tja, so ist das nun mal, Gesetze geben oft nur die Rahmenbedingungen vor, und die letztendliche Interpretation liegt halt bei den Gerichten.Zitat:Alles andere sind nur Mutmaßungen und könnte vor Gericht eben Ermessenssache des Richters sein.
Stefan
#8
Antwort vom 3. September 2019 | 10:07
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Zitatso könnte man in der Richtung doch auch argumentieren, dass ein abklemmen des EMotors reichen müsste. :
Ganz sicher nicht. Der Aufwand die Batterie wieder anzuklemmen ist zu gering. Wie bereits mehrfach erwähnt wurde: Antrieb ausbauen!
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