Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.
Mein Freund hatte einen Autounfall, wo ein E-Scooter beteiligt war.
Mein Freund befuhr eine Hauptstraße und wollte von dieser nach links in eine Seitenstraße einbiegen. Nach dem er die Vorfahrtsregeln beachtet hat und von vorne und rechts kein anderes Auto kam, ist er nach links in diese Seitenstraße eingebogen.
Kurz danach tat es einen Schlag. Mein Freund hat sofort gebremst und ist ausgestiegen. Eine Frau auf einem E-Scooter ist im direkt gegen den Kotflügel/Spiegel gefahren, über die Motorhaube und kam dann auf der Straße zum liegen.
Es war morgens halb 7, dunkel, die Frau komplett in schwarz gekleidet mit schwarzem Cappy, der E-Scooter schwarz.....mein Freund hat beim Abbiegen von links keinen E-Scooter kommen sehen.
Der Knackpunkt an der Sache ist, dass die Straße in die er einbog eine Einbahnstraße ist und die Damen von links über den Bordstein kam um die Straße, die mein Freund lang fuhr, zu überqueren.
Für mich ist hier ganz klar, dass meinen Freund hier keine Schuld trifft, da er sich in keinster Weise verkehrswidrig verhalten hat.
Die Roller-Fahrerin allerdings befuhr vorher den Gehweg und kam von diesem, was sie nicht darf. Meines Wissens nach darf sie nur Radwege nutzen und wenn diese nicht vorhanden sind, muss sie auf die Straße ausweichen. Wenn sie dann auf der Straße fährt, muss sie sich verhalten und die Wege fahren, die Radfahrer und Autos auch fahren.
Das hat sie aber nicht getan und ist eine Abkürzung über den Bordstein gefahren.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Kann meinem Freund hier eine Mitschuld an dem Unfall
gegeben werden?
Wir fragen uns jetzt, ob es besser ist in diesem Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen oder nicht. Er hat keine Rechtschutzversicherung, was bedeuten würde, dass wir die Kosten für den Anwalt zunächst selbst tragen müssten bis die Schuldfrage geklärt ist.
Wie seht ihr die Sache?
Vielen Dank für eure Antworten
E-Scooter fährt in Autoseite
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann fuhr der E-Scooter verbotenerweise auf dem Gehweg und auch noch in die falsche Richtung. Dann trägt er nach meiner Auffassung die Hauptschuld. Als Autofahrer ist man in so einer Situation aber schnell mit einer Haftung aus Betriebsgefahr (25%) dabei.
ZitatNach dem er die Vorfahrtsregeln beachtet hat :
Wäre ihm das gelungen würde man hier nicht schreiben ...
Zitatder E-Scooter schwarz :
Auch ohne LIcht?
ZitatJetzt stellt sich mir die Frage: Kann meinem Freund hier eine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden? :
In der Regel erhält man alleine aus der Betriebsgefahr 20-25%.
Ob dann noch was hinzukommt oder weniger, hängt von den Details ab, aber mehr als insgesamt 50% sehe ich hier nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Höchstwahrscheinlich ja.ZitatJetzt stellt sich mir die Frage: Kann meinem Freund hier eine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden? :
Wäre ihm das gelungen würde man hier nicht schreiben ...
Doch, das ist ihm gelungen, da er keinem die Vorfahrt genommen hat. Die E-Scooter-Fahrerin kam wie bereits erwähnt zwischen Büschen und Bäumen von links über den Gehweg und fuhr ihm in die Seite.
Dazu kommt noch, dass mein Freund in eine Einbahnstraße einbog.
Auch ohne LIcht?
Muss ich wirklich das Licht eines E-Scooters erwähnen? Da ist es ja heller, wenn ich mir eine Taschenlampe vorne dran binden würde.
Da er die Rollerfahrerin nicht hat kommen sehen, kann das Licht nicht so hell gewesen sein.
-- Editiert von arozznas am 16.10.2020 09:02
Müssen tun Sie gar nichts, aber es wäre hilfreich. Mit Licht = gesetzliche Anforderungen erfüllt. Ohne Licht = gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.ZitatMuss ich wirklich das Licht eines E-Scooters erwähnen? :
Das spielt (de facto) keine Rolle, solange es ausreichend hell ist. Davon abgesehen gibt es heutzutage Taschenlampen, die man als Flak-Scheinwerfer verwenden kann, insofen ist Ihre Aussage nichtsaussgend.ZitatDa ist es ja heller, wenn ich mir eine Taschenlampe vorne dran binden würde. :
Wenn die Grundannahme ist, dass der Freund unschuldig ist, dann kann man sich daraus natürlich alles andere passend hindrehen. Das soll aber keine Grundannahme , sondern die Schlussfolgerung sein.ZitatDa er die Rollerfahrerin nicht hat kommen sehen, kann das Licht nicht so hell gewesen sein. :
Die Frage wäre auch, ob der Unfall passiert wäre, wenn es sich um einen Fußgänger gehandelt hätte. So oder so sehe ich aber auch eine Mitschuld bei Ihren Freund, allein aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr. Immerhin hat er einen mehrere hundert oder gar tausend Kilo schweren Metallklotz bei Nacht und in unübersichtlicher Situation durch enge Straßen bewegt.
Kannst Du mal verraten, wo genau die Unfallstelle ist?
Die meisten Gehwege haben ja (leider) keine Bordsteinabsenkung, da müsste ein Rollerfahrer IMO absteigen, wenn er die Straße überqueren will. Nicht, dass es am Ende vielleicht doch ein Radweg war?
Ansonsten sehe ich bei der bisherigen Schilderung auch die überwiegende Schuld beim Rollerfahrer. Wie #hh schon schrieb könnte sich aber eine Mitschuld aus der Betriebsgefahr ergeben.
Zitat:Dazu kommt noch, dass mein Freund in eine Einbahnstraße einbog.
Beim Abbiegen muss man eben sehr vorsichtig sein. Stichwort "toter Winkel". Bei Radfahrern die auf der falschen Seite fahren bekommt leider der Autofahrer auch oft Mitschuld. Ich sehe das hier analog
ZitatKannst Du mal verraten, wo genau die Unfallstelle ist? :
Die meisten Gehwege haben ja (leider) keine Bordsteinabsenkung, da müsste ein Rollerfahrer IMO absteigen, wenn er die Straße überqueren will. Nicht, dass es am Ende vielleicht doch ein Radweg war?
Willst du es dir bei Google Maps anschauen? Sorry für die blöde Frage, aber ich weiß nicht wie das hier im Forum gehandhabt wird.
Ein Radweg ist zwar in der Straße, in die mein Freund eingebogen ist, aber da kam der Roller nicht her und wollte da auch nicht drauf.
Ansonsten sehe ich bei der bisherigen Schilderung auch die überwiegende Schuld beim Rollerfahrer. Wie #hh schon schrieb könnte sich aber eine Mitschuld aus der Betriebsgefahr ergeben.
Mein Freund wird bei der Polizei nicht als der Unfallverursacher geführt. Daher wollte ich wissen, wie hoch die Mitschuld (wg. Betriebsgefahr) ungefähr ausfallen könnte.
Und zitieren kann ich auch nicht, wie ihr seht :-D sorry dafür
ZitatUnd zitieren kann ich auch nicht, wie ihr seht :
Den Text mit der Maus markieren und dann auf "Zitieren" klicken.
ZitatMein Freund wird bei der Polizei nicht als der Unfallverursacher geführt. :
Einerseits ist das schon mal gut.
Allerdings entscheidet das nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft bzw. am Ende ein Gericht (wenn es denn zum Einsatz käme).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
26 Antworten