E Scooter ohne Strom fahren

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb443154-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)
E Scooter ohne Strom fahren

Servus :)

Ich habe folgende Frage:

Ich habe mir einen E Scooter gekauft, der scooter ist nicht für die StVO zugelassen, da man ihn ohne treten mit daumengas fahren kann.
Es ist allerdings möglich den scooter auch abgeschaltet, wie ein ganz normalen kick Roller zu fahren ohne antrieb.

Darf ich den Roller ganz normal auf der Straße bewegen, wenn er abgeschaltet bzw. Auf 6 km/hat gedrosselt ist?

Weil wenn mich damit die Polizei anhält, dann kann ich ja theoretisch sagen das der Roller abgeschaltet ist und ich ihn nur wie ein normalen kick scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutze.

Wäre super eine Antwort zu bekommen :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Tretroller dürfen nicht auf der Straße gefahren werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
fb443154-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber auf dem Gehweg bzw. Radweg darf man damit fahren! Darum geht es auch nicht, mir geht es darum ob ich damit fahren darf wenn das Gerät ausgeschaltet ist und ich praktisch aus eigener Kraft trete.

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb443154-95):
mir geht es darum ob ich damit fahren darf wenn das Gerät ausgeschaltet ist und ich praktisch aus eigener Kraft trete.


Ja, aber auf dem Gehweg wenn einer vorhanden ist, denn:

Zitat (von -Laie-):
Tretroller dürfen nicht auf der Straße gefahren werden.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein. Auch wenn der Roller ausgeschaltet ist, bleibt er ein KFZ für das eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben sind. Alle diese Bedingungen sind nicht erfüllt, weswegen der Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht gefahren werden darf.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Für den ******** gibt es bereits eine Ausnahmegenehmigung.

Ansonsten wird sich die Rechtslage am 17.5. noch nicht ändern. Es ist lediglich zu erwarten, dass die Weichen für die Umsetzung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung durch den Bundesrat gestellt werden.

-- Editiert von Moderator am 15.05.2019 12:43

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Da wollte mal wieder einer seinen SPAM loswerden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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