Hallo zusammen,
am Dienstag wurde ich von der Polizei kontrolliert , ich habe eine segway ninebot max G30 .
es gibt noch eine deutsche Version , diese Version fährt bis 20 Km/h und hat eine ABE .
ich habe meinen Roller gedrosselt und der fährt bis 20 Km/h .
ich habe Segway Deutschland angerufen und habe denen gesagt dass ich die internationale Version habe und ich habe den gedrosselt und ich habe gefragt ob das geht und ob ich den Roller versichern darf . die meinten ja das wäre kein Problem deswegen habe ich online eine Versicherung abgeschlossen und der Unterschied zwischen Seriennummer ( SN ) und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) war mir nicht bewusst und deswegen habe ich die Seriennummer online eingegeben statt die FIN . die Versicherung hat sich bei mir danach nicht gemeldet und deswegen bin ich ganz normal mit dem Roller gefahren .
meine Versicherung ist schon am ende Februar abgelaufen und ich bin mit dem Roller leider ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis gefahren . der Polizist meinte dass ich Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherung bekomme .
ich bekomme keinen Schlaff mehr , ich schreibe momentan meine Bachelorarbeit und ich kann mich nicht mehr konzentrieren .
womit soll ich rechnen ? soll ich Anwalt suchen ? und was würde das kosten ? ich bin noch Student und ich bekomme sehr sehr wenig Geld .
auf eine baldige Antwort freue ich mich sehr .
Lg
E-scooter Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz
9. Oktober 2020
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Frage vom 9. Oktober 2020 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
E-scooter Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 17:57
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatwomit soll ich rechnen ? :
Als Ersttäter mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe. Und ggf. mit einer zeitlich befristeten Sperre zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, weil hier doch massiv und bewusst überzogen wurde.
Nee, der kann nicht helfen denn die Fakten stehen ja fest. Besser das Geld in einen Deutschkurs investieren.Zitatsoll ich Anwalt suchen ? :
Berry
#2
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 18:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatwomit soll ich rechnen ? :
Als Ersttäter mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe. Und ggf. mit einer zeitlich befristeten Sperre zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, weil hier doch massiv und bewusst überzogen wurde.
Nee, der kann nicht helfen denn die Fakten stehen ja fest. Besser das Geld in einen Deutschkurs investieren.Zitatsoll ich Anwalt suchen ? :
Berry
Ich danke dir für die Antwort. Wie hoch könnte die Geldstrafe ungefähr sein?
Und Dankeschön für den Tipp
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 13:19
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatAls Ersttäter mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe. :
Wie kommst Du da drauf?
Zitatmeine Versicherung ist schon am ende Februar abgelaufen und ich bin mit dem Roller leider ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis gefahren . der Polizist meinte dass ich Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherung bekomme . :
Wenn mit dem "Roller" der Segway gemeint ist, ist die Aussage des Polizisten zu 50% falsch.
Segways fallen unter Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, zum Führen eines solchen Fahrzeugs bedarf es weder einer Fahrerlaubnis, noch einer "Mofa"Prüfbescheinigung, die sind ganz einfach ab 14 Jahren frei -> https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__3.html
Damit kannst Du das Fahren ohne Fahrerlaubnis schon mal von der Liste streichen.
Bleibt die fehlende Haftpflicht -> Bußgeld von 40€
Hat das Teil keine ABE steigt das Bußgeld auf 70€
-- Editiert von spatenklopper am 16.10.2020 13:25
#4
Antwort vom 19. Oktober 2020 | 13:12
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Gilt aber nur für die für den deutschen Markt produzierten Segways. Nicht für die internationalen.ZitatSegways fallen unter Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, zum Führen eines solchen Fahrzeugs bedarf es weder einer Fahrerlaubnis, noch einer "Mofa"Prüfbescheinigung :
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