Antwort vom 24.2.2021 | 12:56
Von Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich sage an dieser Stelle vorweg: Lasst Eure eBikes so wie sie vom Hersteller ausgeliefert wurden !!!
Tuning kann eine Straftat sein. Lasst es bleiben.
So viele Stellen, an denen man einen Chip am / im Rad verstecken/verstauen kann gibt es nicht und diese Stellen sind in der Regel innerhalb von 1-2 Minuten und nach lösen von 3-4 Schrauben zugänglich.
Wenn ein Chip am Rad gefunden wird der NICHT vom Hersteller kommt, dann ist nachgewiesen das am Fahrrad irgendetwas verändert wurde. OK. Jemand anderes kann bei einem solchem Custom-Chip allerdings nicht immer nachweisen was dieser genau tut, weil die Software auf dem Chip unbekannt ist. Da hilft auch kein Diagnosegerät des Herstellers, weil diese diesen Chip nicht auslesen können. An dieser Stelle möchte ich nicht näher auf technische Details eingehen ----> Anleitung zu Straftaten e.t.c. .
Die entscheidende juristische Frage ist: Wenn eine physikalische Veränderung festgestellt wurde, aber nicht nachgewiesen werden kann was diese Veränderung tut, wie nach was wird geurteilt?
So ein "Tuningchip" könnte genau so gut die Geschwindigkeit des eBikes verringern oder sonst eine andere Aufgabe übernehmen. Alleine die Software auf dem Chip bestimmt was dieser macht. Wenn der Gutachter es nicht schafft den Chip während der Überprüfung dazu zu bringen die Geschwindigkeit des eBikes auf mehr als 25 km/h mit Motorunterstützung zu erhöhen, welche Art von Tuning würde der Gutachter dann in sein Protokoll schreiben?
Wahrscheinlich würde dann das eBike die Straßenzulassung wegen der Veränderung verlieren. OK. Eine Einordnung in ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad wäre jedoch schwierig, weil der Gutachter in einem solchem Fall nicht weis wie schnell das eBike im aktivierten Zustand fahren würde.
Ja ich weis es ist schwierig das für Personen zu erklären die nicht wissen was ein Mikrocontroller ist und wie diese funktionieren.
-- Editiert von Pascal Bräuning am 24.02.2021 13:00