Eidesstattliche Versicherung Führerschein gestohlen

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maurer93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung Führerschein gestohlen

Hallo zusammen,

mir wurde meine Geldbörse gestohlen, dort befand sich u.a. mein Führerschein drin.

Ich war bereits bei der Polizei und habe alles als gestohlen gemeldet.

Beim beantragen von meinem neuen Führerschein wollte die Sachbearbeiterin, dass ich eine Eidesstattliche Versicherung abschließe.

Laut Polizei ist diese aufgrund der Anzeige nicht notwendig.

Kennt jemand das Problem und kann mir weiterhelfen ?

Landkreis Nordsachsen

Vielen Dank Florian Maurer

-- Editiert von Moderator am 16.06.2018 17:08

-- Thema wurde verschoben am 16.06.2018 17:08

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Maurer93):
Kennt jemand das Problem und kann mir weiterhelfen ?

Dies ist ein Forum für Mietrecht und nicht für geklaute Führerscheine.
:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Eventuell war der Führerschein ja nur gemietet? :grins:



Zitat (von Maurer93):
Beim beantragen von meinem neuen Führerschein wollte die Sachbearbeiterin, dass ich eine Eidesstattliche Versicherung abschließe.

Aha, einr Versicherung soll abgeschlossen werden? Und was genau soll da versichert werden?



Zitat (von Maurer93):
Laut Polizei ist diese aufgrund der Anzeige nicht notwendig.

Tja, die Meinung der Polizei ist aber nicht relevant.



Was genau spricht eigentlich gegen die Versicherung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen