Einfahrt freihalten aber wie ????

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)
Einfahrt freihalten aber wie ????

Hallo habe mich nun doch schon durch einige seiten hier geblättert, Leider zu meiner Frage keine Passende Antwort gefunden. Hier nun meine Frage : Ich Bin neu Ihn eine Kleine Ortschaft in Erftstadt Gezogen die auch schon etwas älter ist. Die Straße ist gerade so groß das zwei Pkw ohne Probleme aneinander vorbei kommen (sobald ein Bus z.B. Kommt wird es schon Extrem Eng. Nun ist meine Einfahrt mit Tor 2,5mtr. Breit und liegt direkt an der Strasse. Wir fahren einen Relativ großen und Breiten Fam. Van der Firma Opel (Sintra) , gegenüber unserer Einfahrt steht auch direkt an der Strasse ein weiteres Haus. Mein Problem bestet darin das mein Nachbar ewig mit seinem Astra an meiner Einfahrt steht Bzw. des öfteren ein paar cm. in der Einfahrt steht. Wenn meine Einfahrt dann auch noch von der anderen Seite beparkt wird komme ich nur sehr schwer aus der Einfahrt gerade auch mit Anhänger ist die dann nicht mehr möglich. Meine Frage ist nun ob es da nicht Seitliche Park Abstände gibt die Eingehalten werden müssen und wenn ja wo dies den im Gesetzt Verankert ist ??? Leider habe ich hierzu nichts gefunden oder es ist die rede von abgesenkten Bordsteinen Die es hier aber nicht gibt (Kein Fussweg oder änliche Lediglich eine kleine Regenwasserlaufrinne gibt es hier) Weiß einer Rat ??? Würde mich sehr freuen etwas zu lesen / hören

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Eine feste Regelung mit Entfernungsangaben gibt es nicht. Die Rechtsprechung besagt, das soviel Platz gelassen werden muss das die Einfahrt mit zumutbarem Rangieraufwand nutzbar ist. Als Zumutbar wird üblicherweise dreimaliges Rangieren angesehen.

Möglicherweise verbietet sich das Parken aber auch aufgrund der knappen Restfahrbahnbreite. Hier werden meistens 305 cm gefordert. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann das aber auch variieren.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke die Restfahrbahnbreite beträgt an dieser stelle 3,3 meter also ausreichend. Wie sieht das den aus wenn ich mit einem Fz. Anhäger dran gar nicht raus komme ??? Kann man da von mir verlangen den abgehängten fz. Anhänger alleine die auffahrt (starke steigung) hoch zu schieben um ihn dann auf der strasse anzukuppeln ??? desweiteren brauche ich wenn die einfahrt wie beschrieben zugeparkt ist mind. 5 anläufe um mit unserem Fam. Van auf die strasse zu kommen wie kann es sein das alles in deutschland mit maße usw. geregelt ist und soetwas nicht ??? würde mich sehr über eine Antwort freuen

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Weil es vom Einzelfall abhängt. Dazu gehört auch die Fahrbahnbreite und die Grösse der Ausfahrt.

5-malige Rangieren und das Schieben des Anhängers ist sicherlich nicht zumutbar. Allerdings muss man auch nicht zwingend damit rechnen, dass Du mit einem Anhänger rein und rausfahren möchtest.

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#4
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)

Warum muss man damit nicht rechnen das ich mit Einem Pkw Anhänger diese einfahrt mehrmals am Tag nutze. Wir sind momentan noch im umbau (ersichtlich ) und ihm Umzug was besagte persohnen alle wissen und auch bereits gesehen haben !!!

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wie gesagt: Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn Bauarbeiten erkennbar sind muss man nicht nur mit einem Anhänger, sonder evtl. auch mit LKW rechnen die die Einfahrt benutzen wollen / müssen. Dann muss man entsprechend mehr Platz lassen.

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#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Wie viel Flurstück jenseits deiner Einfriedung gehört denn noch dir?

Ggf. ist es ja möglich 2 Blumenkübel rechts und links der Auffahrt zu plazieren.

Soweit ich das verstehe kann jeder Anlieger auf seinem Grundstück parken, ggf. kann man für die Straße ein allgemeines Parkverbot erwirken, insbesondere wenn es eine Durchgangsstraße mit Busverkehr ist.

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#7
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo
Links neben meiner Einfahrt fängt gleich das haus an das auch meiner einfahrt folgt Bzw meine einfahrt geht an der Hauswand lang desweiteren befinden sich die Häuser direkt an der strasse also ohne möglichkeiten etwas dort hin zu stellen

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