Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand antworten.
Das besagte Auto stand im eingeschränktem Haltverbot mit gültigem blauern Rollstuhlausweis und eingestellter Zeitkarte. Der Inhaber mußte zum Optiker und parkte entsprechend.
Als Rollstuhlfahrer hat man auch das Recht, sich mit einem Krankenwagen dorthin fahren zu lassen(Kassenleistung).
Das Fahrzeug selber ist Steuerbefreit
Also ist das Fahrzeug auch so wie ein Krankenwagen zu bewerten und kann da stehen bleiben?
Oder darf man dort auch alls Rollstuhlfahrer gar nicht stehen, da der Zusatz nur Krankenwagen dies verbietet?
Vielen Dank fürs lesen
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Eingeschränktes Haltverbot- nur Krankenwagen
27. Mai 2013
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Frage vom 27. Mai 2013 | 13:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingeschränktes Haltverbot- nur Krankenwagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 27. Mai 2013 | 14:21
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
quote:Der Anhänger von meinem Nachbarn welcher ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt ist ist auch Steuerberfreit, dieser müsste dann deiner Schlussfolgerung nach ja auch ein Krankenwagen sein!
Das Fahrzeug selber ist Steuerbefreit
Also ist das Fahrzeug auch so wie ein Krankenwagen zu bewerten und kann da stehen bleiben?
quote:Du darfst da keineswegs parken, auch wenn deine Behinderung die dann das ganze erschwert um zum Optiker zu kommen.
Oder darf man dort auch alls Rollstuhlfahrer gar nicht stehen, da der Zusatz nur Krankenwagen dies verbietet?
Siehs mal so, was ist wenn ein Krankenwagen zum Noteinsatz kommen muss, er dort aber nicht halten kann, was ist dann?
Das wäre in etwa so wie wenn du an einen Behindertenparkplatz kommst, der von einem nicht behinderten Fahrer blockiert wird, was würdest du dann sagen?
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#3
Antwort vom 27. Mai 2013 | 18:19
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Siehs mal so, was ist wenn ein Krankenwagen zum Noteinsatz kommen muss, er dort aber nicht halten kann, was ist dann?
Das ist nicht die einzige Begründung. Es muß dem Staatsdiener, der den Verkehrsraum überwacht, auch sofort klar sein, ob man dort berechtigt parkt oder nicht. Ein "mit dem Ausweis XY habe ich einen Anspruch auf Krankenwagen gegen meine Krankenkasse, also dürfte ich dort stehen, wenn ich einen Krankenwagen benutzen würde, also darf ich das auch ohne Krankenwagen" ist aber nicht transparent. (Speziell der "mit Ausweis XY habe ich einen Anspruch auf Krankenwagen gegen meine Krankenkasse"-Teil.)
Da also der Staat nicht wissen muß, was du mit deiner Krankenkasse ausgehandelt hast, kann er dich dort auch abschleppen lassen oder ein Knöllchen verteilen.
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#4
Antwort vom 27. Mai 2013 | 23:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hmmm, es ist aber auch so, das man als Besitzer so eines Ausweises im eingeschr. Haltverbot 3 Stunden stehen darf, nur hier stand noch ein Extraschild - nur Krankenwagen.
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#5
Antwort vom 28. Mai 2013 | 00:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120158 Beiträge, 39837x hilfreich)
quote:
Haltverbot 3 Stunden stehen darf, nur hier stand noch ein Extraschild - nur Krankenwagen.
Was ist eigentlich an der Beschränkung "nur Krankenwagen" so unverständlich???
Krankenwagen dürfen dort halten, alle anderen entsprechend nicht.
quote:
Als Rollstuhlfahrer hat man auch das Recht, sich mit einem Krankenwagen dorthin fahren zu lassen(Kassenleistung).
Genau deshalb soll da ja auch frei bleiben ... damit man die Rollis nicht auf der Straße mitten im Verkehr ablädt.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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