Einparken in eine Parklücke

15. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Udo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einparken in eine Parklücke

Folgendes Problem:
Als ich mit meinem PKW in eine Parklücke einfahren wollte
setzte ein PKW Fahrer links neben mir rückwärts raus.ich lenkte mein PKW gerade in PArklücke und war schon halb eingeparkt da schlug der Fahrer neben mir das Lenkrad ein, ich bremste noch weil ich dieses Lenkmanöver noch bemerkte der Fahrer stieß so gegen meinen forderen linken Kotflügel.Die Polizei die diesen Unfall aufnahm und dem Beteiligten ein Verwahrnungsgeld anbot verweigerte er dieses.Nachdem ich einen Sachverständigen beauftragt habe und den schaden durch eine Werkstadt reparieren ließ bekamm ich von der gegnerischen Versicherung nur eine Kostenerstattung von 50% mit der Bergründung das ich die gegenseitige Rücksichtsnahme in einem solchen Fall nicht beachtet hätte.Besteht in einem solchen Fall (Polizei kann diesen Vorgang durch Aussage des anderen Fahrers bezeugen)ein möglichkeit die komplette Summe des Schadens zu erhalten?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sollten beide Fahrzeuge sich in Rückwärtsfahrt befunden haben, so wäre tatsächlich eine hälftige Quotelung der Schäden zwischen den Beteiligten vetretbar, da allen Verkehrsteilnehmern bei Rückwärtsfahrt eine erhöhte Sorgfaltspflicht obliegt. Anders verhielte es sich nur, sofern Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision bereits definitiv stand.
Hierfür wären Sie jedoch beweispföichtig. Genaueres ließe sich nur nach Einsicht in die polizeiliche Unfallakte feststellen, welche über einen Rechtsanwalt erfolgen müßte.

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