Einspruch Bußgeldbescheid Parkverbot

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pan-O-Rama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Bußgeldbescheid Parkverbot

Moin!

Ich habe gerade ein Bußgeldbescheid, für's parken im absoluten Halteverbot, während der Straßenreinigung, erhalten. Ich habe allerdings keinen Strafzettel am Wagen gehabt und dem Bußgeldbescheid liegt auch kein Beweismittel bei (wird aber erwähnt).

Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen? Und falls ja, wie sollte der aussehen?
Mir war es durch das fehlenden Ticket zu keiner Zeit möglich, die 15 Euro zu bezahlen und jetzt muss ich aus dem Nichts auch noch die Verfahrenskosten übernehmen.

MfG




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17583x hilfreich)

Zitat:
Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen?


Kann man machen.

Zitat:
Und falls ja, wie sollte der aussehen?


Man bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein.

Zitat:
Mir war es durch das fehlenden Ticket zu keiner Zeit möglich, die 15 Euro zu bezahlen


Das ist zwar blöd, aber leider Pech.

Zitat:
und jetzt muss ich aus dem Nichts auch noch die Verfahrenskosten übernehmen.


Ohne Feststellung des Fahrers muss man nur die Verfahrenskosten zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pan-O-Rama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen?


Kann man machen.

Zitat:
Und falls ja, wie sollte der aussehen?


Man bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein.

Zitat:
Mir war es durch das fehlenden Ticket zu keiner Zeit möglich, die 15 Euro zu bezahlen


Das ist zwar blöd, aber leider Pech.

Zitat:
und jetzt muss ich aus dem Nichts auch noch die Verfahrenskosten übernehmen.


Ohne Feststellung des Fahrers muss man nur die Verfahrenskosten zahlen.


Muss der Fahrer im Einspruch dann nicht angegeben werden bzw hafte ich nicht bei so einem Einspruch?
das Auto wurde übrigens einen Tag danach abgemeldet und ich besitze schon ein anderes, falls man das beim Einspruch irgendwie mit einbauen kann!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17583x hilfreich)

Zitat:
Muss der Fahrer im Einspruch dann nicht angegeben werden bzw hafte ich nicht bei so einem Einspruch?


Der Fahrer muss nicht angegeben werden und Du haftest dann für die Verfahrenskosten.

Zitat:
das Auto wurde übrigens einen Tag danach abgemeldet und ich besitze schon ein anderes, falls man das beim Einspruch irgendwie mit einbauen kann!?


Nein, das kann man nicht einbauen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.127 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.