Moin!
Ich habe gerade ein Bußgeldbescheid, für's parken im absoluten Halteverbot, während der Straßenreinigung, erhalten. Ich habe allerdings keinen Strafzettel am Wagen gehabt und dem Bußgeldbescheid liegt auch kein Beweismittel bei (wird aber erwähnt).
Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen? Und falls ja, wie sollte der aussehen?
Mir war es durch das fehlenden Ticket zu keiner Zeit möglich, die 15 Euro zu bezahlen und jetzt muss ich aus dem Nichts auch noch die Verfahrenskosten übernehmen.
MfG
Einspruch Bußgeldbescheid Parkverbot
18. Januar 2021
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Frage vom 18. Januar 2021 | 13:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch Bußgeldbescheid Parkverbot
#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17583x hilfreich)
Zitat:Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen?
Kann man machen.
Zitat:Und falls ja, wie sollte der aussehen?
Man bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein.
Zitat:Mir war es durch das fehlenden Ticket zu keiner Zeit möglich, die 15 Euro zu bezahlen
Das ist zwar blöd, aber leider Pech.
Zitat:und jetzt muss ich aus dem Nichts auch noch die Verfahrenskosten übernehmen.
Ohne Feststellung des Fahrers muss man nur die Verfahrenskosten zahlen.
#2
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat:Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen?
Kann man machen.
Zitat:Und falls ja, wie sollte der aussehen?
Man bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein.
Zitat:Mir war es durch das fehlenden Ticket zu keiner Zeit möglich, die 15 Euro zu bezahlen
Das ist zwar blöd, aber leider Pech.
Zitat:und jetzt muss ich aus dem Nichts auch noch die Verfahrenskosten übernehmen.
Ohne Feststellung des Fahrers muss man nur die Verfahrenskosten zahlen.
Muss der Fahrer im Einspruch dann nicht angegeben werden bzw hafte ich nicht bei so einem Einspruch?
das Auto wurde übrigens einen Tag danach abgemeldet und ich besitze schon ein anderes, falls man das beim Einspruch irgendwie mit einbauen kann!?
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#3
Antwort vom 18. Januar 2021 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17583x hilfreich)
Zitat:Muss der Fahrer im Einspruch dann nicht angegeben werden bzw hafte ich nicht bei so einem Einspruch?
Der Fahrer muss nicht angegeben werden und Du haftest dann für die Verfahrenskosten.
Zitat:das Auto wurde übrigens einen Tag danach abgemeldet und ich besitze schon ein anderes, falls man das beim Einspruch irgendwie mit einbauen kann!?
Nein, das kann man nicht einbauen.
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