Einspruch Knöllchen falsche Uhrzeit

28. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)
Einspruch Knöllchen falsche Uhrzeit

Hallo,
man nehme an Person A parkt um 15:25h an Tag X mit einem Reifen auf dem Gehweg und erhält deswegen ein Knöllchen.
Die Feststellzeit ist mit 14:08h angegeben.
Zu dieser Uhrzeit war Person A noch ca. 70km entfernt auf dem Rückweg von der Arbeit (Zeugen B, C, D). Ankunft an der Firma (3km vom "Tatort" entfernt) war gegen 15:18h (hier Zeugen C, D), PKW wurde nachweislich von 4:30h-15:18h nicht bewegt, da nur Person A Halter ist und einen Schlüssel besitzt.
Ist es für Person A sinnvoll gegen das Verwarngeld Einspruch zu erheben, sobald die schriftliche Verwarnung eintrifft?
Vielen Dank schon einmal!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist es für Person A sinnvoll gegen das Verwarngeld Einspruch zu erheben, sobald die schriftliche Verwarnung eintrifft?
Wenn der Zeuge/die Behörde diesen Irrtum bemerkt, dann wirst du nach einem Einspruch ein neues Verwarngeld bekommen ("heilbarer Mangel" nennt man das).

Versuchen kannst du es aber natürlich, etwa in der Form "Es muss eine Verwechselung sein, mein Fahrzeug parkte zu der vorgeworfenen Zeit nachweisbar an Ort X".
Wo du dich zum Tatzeitpunkt aufgehalten hast ist hingegen nicht so entscheidend (es geht ja um das Auto), und dass du dann später wirklich dort warst, würde ich gar nicht erwähnen, dazu bist du nicht verpflichtet (Grundsatz: nur das Nötigste sagen).
Und die Zeugen würde ich auch noch nicht benennen, denn wenn da einer befragt wird, könnte der die Behörde so nebenbei auf die richtige Spur bringen (etwa: "Ja, ich bestätige, um 14:08 waren wir noch weit weg, wir sind erst ca. 1 Stunde später angekommen" - Bingo, prüfen wir doch mal, ob es nicht später war).

Abschließend: Die Erfolgschancen würde ich nur bei vielleicht 20% sehen (die Leute beim Ordnungsamt sind nämlich auch nicht blöd, eher im Gegenteil kennen die fast jeden Trick und sicher auch solche Zeitpannen, das ist praktisch Alltag).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Josef1965
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

heilbarer Mangel???

Ist das wirklich so, dass eine Behörde schlampig arbeitet und als Bürger ist man dem noch hilflos ausgeliefert?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Das nötigste wäre erstmal nur zu sagen das der Wagen bis 15:20 vor der Firma geparkt war weil Person A arbeiten war. Das ist klar ;)
Person A kennt die Dame vom Ordnungsamt (kleine Gemeinde, nur diese Dame um
Büro) auch vom sehen und würde dann einfach erstmal persönlich hin gehen und dann sagen, das das eine Verwechselung sein muss.

Aber es ist ja doch recht willkürlich, wenn die Behörde die Zeit dann einfach nach ermessen korrigieren kann. Dem ist man als Bürger ja chancenlos ausgeliefert.




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-- Editiert WGParty am 28.11.2013 21:00

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#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
und als Bürger ist man dem noch hilflos ausgeliefert?

quote:
Dem ist man als Bürger ja chancenlos ausgeliefert.

nö. Man könnte einfach regelgerecht parken...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das nötigste wäre erstmal nur zu sagen das der Wagen bis 15:20 vor der Firma geparkt war weil Person A arbeiten war. Das ist klar.
Offenbar ist dir "das Nötigste" doch noch nicht so klar. Mit der Angabe "bis 15:20" hättest du nämlich indirekt schon eingeräumt, dass du danach weggefahren bist. Ein etwas mitdenkender Sachbearbeiter wird dann den Zeugen fragen, ob es nicht auch erst um 15:30 gewesen sein könnte, und voilà - schon ist der Irrtum aufgeklärt.
Wie gesagt, nur das Nötigste, also "Auto stand nicht dort, unabhängige Zeugen können das ggf. bestätigen".

quote:
Person A kennt die Dame vom Ordnungsamt (kleine Gemeinde, nur diese Dame um
Büro) auch vom sehen und würde dann einfach erstmal persönlich hin gehen und dann sagen, das das eine Verwechselung sein muss.
Kannst du natürlich machen, das ist dann sehr ähnlich zu einem Einspruch (vielleicht sogar ein solcher zur Niederschrift). Das Problem ist aber, dass man sich persönlich sehr oft verplappert.
Wir hier im Forum raten beispielsweise bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter fast immer dazu, dieser nicht Folge zu leisten.

quote:
Aber es ist ja doch recht willkürlich, wenn die Behörde die Zeit dann einfach nach ermessen korrigieren kann. Dem ist man als Bürger ja chancenlos ausgeliefert.
Wieso. Du hast doch falsch geparkt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WGParty
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Klar habe ich falsch geparkt, aber so wie der "Heilbare Mangel" hier beschrieben wird, ist es ja fast willkürlich. Wenn ich es denn nun nicht gewesen wäre, sondern zB das Kennzeichen falsch notiert wurde, dann wäre ich dem dementsprechend ja "hilflos ausgeliefert", so meinte ich das ;)

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