Hallo,
ich wurde am 25.10.09 auf dem Mittleren Ring in München mit 84 km/h geblitzt. Leider bin ich damals davon ausgegangen das wie auch sonst auf dem Rest der Strecke 60 km/h erlaubt wären. Als ich die Strecke nochmals abfuhr um ein Schild zu finden auf dem die Begrenzung auf 50 ersichtlich ist, fand ich erst beim 2. mal ein einziges, welches ich vorher nicht sehen konnte da das Schild kurz vor einer Ampel an einer großen Kreuzung durch einen Lkw verdeckt wurde. Danach gab es auf einer Strecke von mehr als 2km kein einziges Schild mehr welches auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit hingewiesen hätte.
Der blitzer stand in etwa gute 2 km von diesem schild entfernt.
Am 7.1.10 habe ich meinen Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot bekommen und würde gerne Einspruch einlegen, da ich aufgrund einer anderen Übertretung die Frist von 4 Monaten nicht mehr habe und auf das Auto als Selbständiger angewiesen bin.
Nun zu meinen Fragen:
Wie läuft das mit den Verjährungsfristen, da ja am 25.1.10 die 3 Monate abgelaufen wären?
In wie weit kann ich die mangelde Kennzeichnung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit anfechten, da vor dem 50er Schild in etwa alle 200-300 m ein Schild mit 60km/h vorhanden sind und dann plötzich nur noch ein einziges auf 50km/h hinweist?
Ich weis, das ich dann trotzdem noch 24 km/h zu schnell wäre, was mich aber nur einen Punkt und 80€ kosten würde anstatt der 160€ + 3 punkte und 1 Monat Fahrverbot.....
es würde mich riesig freuen, wenn ich von euch hilfe bekommen würde und ihr mir zu meinen weiteren schritten raten könntet.
viele grüße und vielen dank im vorraus
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Einspruch bei Fahrverbot
Hi,
zur Verjährung lesen Sie einfach mal § 26(3) StVG
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Gruß vom mümmel
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hallo, danke für die schnelle antwort. leider bin ich was das beamten deutsch betrifft ne absolute null. hatte bevor ich den beitrag geschrieben habe erst diesen artikel gelesen: http://www.123recht.net/Das-Bussgeldverfahren-__a323__p5.html und ihn leider nicht ganz verstanden, bzw verstanden ob ich eine möglichkeit auf verjährung habe.......
könnten sie mir das evtl erklären?
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weiß keiner nen rat?
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Hi,
was ist denn da so schwer zu verstehen? Die 3-Monats-Frist greift bei Ihnen nicht, da innerhalb der 3 Monate ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Deshalb sind es 6 Monate.
Gruß vom mümmel
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Ich glaube auch da ist nichts zu machen. Denn jeder der mal eine Fahrschule besucht hat weiss doch wo kein Schild da ist dann nur 50 erlaubt.
Das vorher immer Schilder mit 60km/h ist demnach auch logisch.
Wie sollten denn andere Verkehrsteilnehmer die durch eine Einmündung auf die Strasse fahren wissen das dort 60 ist wenn es nicht ausgeschildert ist. Ist da also kein Schild ist ganz klar 50km/h vorgeschrieben.
Gruß
Wenn du schon vorher ein Vergehen hattest, dann wäre garnichts passiert,wenn du 60 gefahren wärst und dich an die vermeintliche Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hättest.
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Lass mal überlegen. Meines wissen ist der Mittlere Ring in Giesing 50. Ansonsten ein kurzes Stück im Abzocktunnel, und der Petuell Tunnel. Im Petuell Tunnel ist alle 200 m ein Schild, im Abzocktunnel auch. Ansonsten steht tatsächlich nur 1 mal ein 50 Schild an beiden Enden von Giesing, dazwischen steht keins.
Das blöde ist, daß ohne Schilder in geschlossenen Ortschaften 50 gilt, und man ein 60 schild braucht um schneller zu fahren. Somit muss man sich nach jeder Kreuzung fragen, wenn kein 60er Schild mehr steht, ob hier noch 60 gilt.
Auf großartige Gnade brauTchst du in MUC bei Verkehrsrichtern nicht zu hoffen. Meine Erfahrung. Wenn du Glück hast, bekommst du doppelte Strafe, mit Verfahrenskosten bist du Locker 500-600 euro los. Und dann hast du deinen Lappen auch nicht sicher. Wenn du dich verplapperst, kann die Strafe höher ausfallen (auch schon erlebt). Mach also 2 Wochen urlaub, und die restliche Zeit machst du Taxifahrer reich.
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Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, in meinem Fall Einspruch einzulegen.
Ich bin über eine Ampel gefahren, die laut Zeugenaussagen, rot war, obwohl sie diese gar nicht einsehen konnten. Ich bin links abgebogen, wobei mir ein zügiges überqueren der Kreuzung nicht möglich war, da vor mr noch 2 Autos rechts abgebogen sind. Als ich dann bereits abgebogen war und kurz vorm beschleunigen, fuhr mir ein Auto hinten rein, ohne, auch laut Polizei, erkennbare Bremsspuren. Nun habe ich einen Monat Fahrverbot und ne Geldbuße.
Ich bin als Krankenfahrerin unterwegs, sodass ich den Führerschein zur Ausübung meiner Erwerbstätigkeit benötige.
Macht es Sinn Einspruch einzulegen oder soll ich nur um eine Strafabänderung kämpfen, denn die Gerichtskosten sind happig, wenn ich nicht freigesprochen werde?!
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