Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig?

4. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bibu3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig?

Hallöchen. Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Folgende Ausgangssituation:
In den letzten 4 Monaten bekam ich von der Polizei zwei Vorladungen, zum Thema Chat-Kontakt mit Drogendealern. Einmal bestand der Verdacht, nach Cannabis und aktuell nach Amphetaminen gefragt zu haben. Bei beidem lief die Konversation zwar über mein Handy, jedoch nicht von mir persönlich, sondern von meinem Lebensgefährten, der kein Smartphone besitzt. Die Information wurde so von mir auch an die Polizisten weitergegeben und die Anzeigen von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
Bei jeder der Vorladungen sagte ich der Polizei, dass ich jederzeit für einen Drogentest zu Verfügung stehe, worauf aber nie jemand zurück kam.

Ich bekam jedoch bei der ersten Vorladung eine "Gelbe Karte" der Führerscheinstelle, da der Verdacht bestünde, ich würde konsumieren.
In dieser "Gelben Karte" stand, dass, wenn ich noch einmal mit Drogen auffallen würde, mir der Führerschein entzogen wird.

Nun nach der letzten Vorladung, bekam ich von der Führerscheinstelle einen Brief, dass ich am 10. Mai meinen Führerschein für ein Jahr abgeben muss, aufgrund einer Aussage, dass ich letztes Jahr im August Amphetamine konsumiert habe.

Positive Drogentests oder ähnliches hat die Polizei von mir nicht. Nur eben diese Chat-Verläufe.

Ich bin momentan im 7. Monat schwanger, wohne auf dem Land und bin auf meinen Führerschein angewiesen.

Ich frag mich nun, ob es überhaupt rechtens ist, mir den Führerschein nur aufgrund einer Aussage und eben dieser Chat-Verläufe für ein Jahr zu entziehen...

Macht es Sinn, mir einen Anwalt zu holen?

-- Editiert von Moderator am 14.05.2019 13:01

-- Thema wurde verschoben am 14.05.2019 13:01

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16 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Nun nach der letzten Vorladung, bekam ich von der Führerscheinstelle einen Brief, dass ich am 10. Mai meinen Führerschein für ein Jahr abgeben muss,


Solch eine Befristung gibt es nicht bei Entziehung im Verwaltungsrechtsweg. Die Fahrerlaubnis ist komplett weg (erloschen) und muss neu beantragt werden. Dafür wird die FSST 1 Jahr kang saubere Drogenscreenings haben wollen (so kommt das 1 Jahr zustande)

Zitat:
aufgrund einer Aussage, dass ich letztes Jahr im August Amphetamine konsumiert habe.


Wer hat diese Aussage gemacht?

Zitat:
Ich bin momentan im 7. Monat schwanger, wohne auf dem Land und bin auf meinen Führerschein angewiesen.


Das spielt in dem Zusammenhang absolut keine Rolle. Entweder es liegen Gründe vor die FE zu entziehen, oder nicht. Wenn ja, kann man ja schlecht sagen: "Person X ist drogenbedingt nicht in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen, aber den FS lassen wir ihr trotzdem mal, weil sie schwanger ist und auf dem Land wohnt."

Zitat:
Ich frag mich nun, ob es überhaupt rechtens ist, mir den Führerschein nur aufgrund einer Aussage und eben dieser Chat-Verläufe für ein Jahr zu entziehen...

Macht es Sinn, mir einen Anwalt zu holen?


Kommt drauf an, wer diese Aussage gemacht hat. War man es selber, sieht es schlecht aus. Die chats würden dann gar keine Rolle spielen.

Gegen die Entziehung gibt es nur den Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ohne Anwalt würde das keinerlei Sinn machen. Kosten grob ab 1000,00 EUR aufwärts. Ob es überhaupt Sinn macht, kommt wie gesagt darauf an, von wem die Aussage stammt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.05.2019 21:10

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Bibu3000):
Ich frag mich nun, ob es überhaupt rechtens ist, mir den Führerschein nur aufgrund einer Aussage und eben dieser Chat-Verläufe für ein Jahr zu entziehen...

Man hat den Konsum harter Drogen zugegeben, da ist die Toleranzgrenze nahe bei 0.



Zitat (von Bibu3000):
Macht es Sinn, mir einen Anwalt zu holen?

Die sind nicht ganz billig, 600-1200 EUR sollte man da schon rechnen.

Aber Sinn in dem Sinne das er die Akten prüft und Angriffspunkte finden könnte macht es schon.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird erfolgt eine Anhörung. Wurde hie die Möglichkeit genutzt, der Behörde mitzuteilen, dass man keine Drogen konsumiert (hat)?

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#4
 Von 
Bibu3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird erfolgt eine Anhörung. Wurde hie die Möglichkeit genutzt, der Behörde mitzuteilen, dass man keine Drogen konsumiert (hat)?


Bisher ist noch keine Anhörung erfolgt. Ich hab bis jetzt nur das Schreiben der Führerscheinstelle bekommen und eine beiliegende Verzichtserklärung. Zu der ganzen Sache konnte ich mich bisher auch nur bei dem netten Mann von der Führerscheinstelle äußern, dem ich versicherte, keine Drogen zu konsumieren.

Sollte ich freiwillig verzichten oder warten bis evtl. Post von der Staatsanwaltschaft oder sonst wem kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das müssen Sie selber wissen. Wenn sie sich noch irgendwie gegen die Entziehung wehren wollen (mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht), dürfen Sie natürlich nicht verzichten. Ansonsten ist der Verzicht gebührentechnisch wohl etwas günstiger, als wenn formell entzogen wird. Aber hundertprozentig weiß ich das jetzt auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Bibu3000):
Bisher ist noch keine Anhörung erfolgt. Ich hab bis jetzt nur das Schreiben der Führerscheinstelle bekommen und eine beiliegende Verzichtserklärung.
Das ist doch eine Kombination. Sinngemäß heißt es in dem Schreiben doch ungefähr, "Aufgrund des Vorfalls XYZ besteht Grund zur Annahme, dass Sie aufgrund von Drogenkonsum nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Daher beabsichtige ich Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bevor ich das mache, gebe ich Ihnen hiermit die Möglichkeit sich zu dem Sachbverhalt zu äußern. Um eine kostenpflichtige Entziehung der Farerlaubnis zu vermeiden, können Sie auch freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten. Dazu..."

Wenn Du jetzt nichts unternimmst, dann wird Dir wohl die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn Du wirklich keine Drogen, die die Fahreignung ausschließen, konsumiert haben solltest, dann ist es jetzt an Dir schleunigst den Dialog mit der Führerscheinstelle zu suchen. Der erste ansprechpartner ist Dein Sachbearbeiter. Kommst Du bei ihm nicht weiter, dann solltest Du nach dem Leiter der Führerscheinstelle verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bibu3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich war Mitte der Woche bei einer Anwältin, die mir half, eine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache zu formulieren.
Sie sagte mir, dass eine MPU und der Führerscheinentzug noch gar nicht nötig ist. Normalerweise läuft das ganze Prozedere so, dass ich nach der Stellungnahme ein medizinisch-psychologisches Gutachten ablegen soll, in dem mir ein Psychologe dann bestätigt (oder auch nicht), dass ich nicht süchtig und geeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen bin...
Das Gerede von MPU und Führerscheinentzug wäre wohl eine "Masche" der Führerscheinstelle

Heute bekam ich dann erneut ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass ich immer noch den Führerschein abgeben und 150€ zahlen soll.
Auf meine schriftliche Stellungnahme wurde absolut gar nicht eingegangen. Auch das medizinisch-psychologische Gutachten (oder wie auch immer man das Ding genau nennt) wurde mit keinem Wort erwähnt... Mittlerweile kann ich nur noch darüber lachen.

Ich werde am Montag erneut die Anwältin aufsuchen und ihr das Schreiben nochmals vorlegen.

Danke euch auf jeden Fall für die bisherigen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Bibu3000):
eine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache zu formulieren.

Da würde mich mal der Wortlaut interessieren.



Zitat (von Bibu3000):
Sie sagte mir, dass eine MPU und der Führerscheinentzug noch gar nicht nötig ist.

Irritierende Aussage angesichts der Tatsache das die Behörde ganz anders sieht ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Bibu3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Harry van Sell):

Irritierende Aussage angesichts der Tatsache das die Behörde ganz anders sieht ...


Irritierend ist die ganze Sache hier auf jeden Fall, wenn der Anwalt etwas anderes sagt, als die Behörden. Wem ich da jetzt Glauben schenken möchte, weiß ich nicht so recht...

Laut der Anwältin erfolgt eine MPU und der Führerscheinentzug eben erst dann, wenn die Drogenscreenings bei dem Med.-psych. Gutachten negativ waren bzw. der behandelnde Arzt einen als nicht fahrtauglich abgestempelt hat.

Wieso der ganze Kram (wenn es denn dann so auch stimmt, wie es die Anwältin sagte) bei mir einfach übergangen wird, frag ich mich eben.
Ist ja schon ein klitzekleiner Unterschied zwischen Führerscheinentzug, Haarproben und mind. 1000€ oooder Gutachten, Urinscreening und ca. 500€...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Sie sagte mir, dass eine MPU und der Führerscheinentzug noch gar nicht nötig ist. Normalerweise läuft das ganze Prozedere so, dass ich nach der Stellungnahme ein medizinisch-psychologisches Gutachten ablegen soll, in dem mir ein Psychologe dann bestätigt (oder auch nicht), dass ich nicht süchtig und geeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen bin...
Das Gerede von MPU und Führerscheinentzug wäre wohl eine "Masche" der Führerscheinstelle

So wäre es in etwa, wenn unklar ist, ob Sie (harte) Drogen konsumieren / konsumiert haben.

Aus Sicht der Führerscheinstelle scheint aber fest zu stehen, dass Sie harte Drogen konsumiert haben. Wenn der Drogenkonsum (harte Drogen) nicht mehr "unklar" ist, sondern erwiesen ist, dann darf auch sofort entzogen werden - ohne vorherige Begutachtung o.ä.

Jetzt stellt sich die spannende Frage, wie die Führerscheinstelle zu dieser Ansicht gekommen ist.
Offenbar hat die Führerscheinstelle Informationen vorliegen, die über den bloßen Verdacht des Konsums hinausgehen und Sie bei der Führerscheinstelle als erwiesenen Konsumenten dastehen lassen.
Und so lange man nicht weiß, welche belastenden Informationen die Führerscheinstelle vorliegen hat, ist alles weitere nur Stochern im Nebel.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Offenbar hat die Führerscheinstelle Informationen vorliegen, die über den bloßen Verdacht des Konsums hinausgehen

Haben sie:
Zitat (von Bibu3000):
aufgrund einer Aussage, dass ich letztes Jahr im August Amphetamine konsumiert habe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Dann hat die Fragestellerin ja hoffentlich hier ich war Mitte der Woche bei einer Anwältin, die mir half, eine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache zu formulieren ausführlich die belastende Aussage bestritten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Bibu3000):
Heute bekam ich dann erneut ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass ich immer noch den Führerschein abgeben und 150€ zahlen soll.
Dann ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden. Du darfst nicht mehr Fahren. Tust Du das doch, dann begehst Du eine Straftat.

Zitat (von Bibu3000):
Laut der Anwältin erfolgt eine MPU und der Führerscheinentzug eben erst dann, wenn die Drogenscreenings bei dem Med.-psych. Gutachten negativ waren bzw. der behandelnde Arzt einen als nicht fahrtauglich abgestempelt hat.
Damit hat sich die anwältin disqualifiziert. Das Fahrerlaubnisrecht gehört wohl nicht zu ihren Stärken. Gehört das Verkehrsrecht überhaupt zu ihren Fachgebieten.

Zitat (von Bibu3000):
Wem ich da jetzt Glauben schenken möchte, weiß ich nicht so recht...
Im Zweifelsfalle der Behörde, denn sie hat die Möglichkeit Fakten zu schaffen, was sie ja bereits gemacht hat.

Du hast jetzt die Möglichkeit, die Entscheideung der Behörde zu akzeptieren oder vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klage einzureichen. Solltest Du Letzteres machen wollen, dann solltest Du Dir einen Anwalt suchen, der sich mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennt, und ausserdem die Frist beachten, innerhalb derer der Rechtweg beschritten werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bibu3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Domenio):
Damit hat sich die anwältin disqualifiziert. Das Fahrerlaubnisrecht gehört wohl nicht zu ihren Stärken. Gehört das Verkehrsrecht überhaupt zu ihren Fachgebieten.


Tatsächlich zählen Betäubungsmittelrecht und Führerscheinangelegenheiten zu ihren Fachgebieten. Habe die Anwältin ja nach den Fachgebieten gewählt und nicht nach Sympathie.

Danke für eure Antworten!
Ich habe heute noch einmal einen Beratungstermin bei ihr und lege ihr das letzte Schreiben der Führerscheinstelle vor.
Bin gespannt, was sie dazu zu sagen hat...werde mich auf jeden Fall bei euch nochmal melden und berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Bibu3000):
Nun nach der letzten Vorladung, bekam ich von der Führerscheinstelle einen Brief, dass ich am 10. Mai meinen Führerschein für ein Jahr abgeben muss
Dass da "für 1 Jahr" steht glaube ich nicht. Aber das war die Ankündigung der Entziehung der Fahrerlaubnis für den 10. Mai. Am 4. Mai hast Du Dich an dieses Forum gewandt. Da war zwar nicht mehr viel Zeit, aber man hätte vielleicht noch etwas retten können. Aber leider hast Du Dir auch dann noch Zeit gelassen. Das Schreiben hast Du zudem sicherlich schon einige Tage früher bekommen.

Nun ist also der 10. Mai vorbei, und die Fahrerlaubnis wurde wie angekündigt entzogen.Dies geht aus folgendem Schreiben hervor:
Zitat (von Bibu3000):
Heute bekam ich dann erneut ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass ich immer noch den Führerschein abgeben und 150€ zahlen soll.
Die 150 € sind die Gebühren für die Entziehung. Um diese Gebühren zu sparen hatte Dir die Behörde den freiwilligen Verzicht angeboten. Aber das ist ja in diesem Thread alles schon diskutiert worden. Die Tatsache, dass Du noch im Besitz des Führerscheins bist, ändert nichts an der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Zitat (von Bibu3000):
Bin gespannt, was sie dazu zu sagen hat
Ich auch.

Zitat (von Bibu3000):
werde mich auf jeden Fall bei euch nochmal melden und berichten.
Ja, das wäre schön.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Die Anwältin wird es schon richten.....

Deswegen ja auch die Entziehung und nicht der "billige" freiwillige Verzicht.
Gegen die Entziehung kann man ja Rechtsmittel einlegen :cheers:

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