Hallöchen. Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Folgende Ausgangssituation:
In den letzten 4 Monaten bekam ich von der Polizei zwei Vorladungen, zum Thema Chat-Kontakt mit Drogendealern. Einmal bestand der Verdacht, nach Cannabis und aktuell nach Amphetaminen gefragt zu haben. Bei beidem lief die Konversation zwar über mein Handy, jedoch nicht von mir persönlich, sondern von meinem Lebensgefährten, der kein Smartphone besitzt. Die Information wurde so von mir auch an die Polizisten weitergegeben und die Anzeigen von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
Bei jeder der Vorladungen sagte ich der Polizei, dass ich jederzeit für einen Drogentest zu Verfügung stehe, worauf aber nie jemand zurück kam.
Ich bekam jedoch bei der ersten Vorladung eine "Gelbe Karte" der Führerscheinstelle, da der Verdacht bestünde, ich würde konsumieren.
In dieser "Gelben Karte" stand, dass, wenn ich noch einmal mit Drogen auffallen würde, mir der Führerschein
entzogen wird.
Nun nach der letzten Vorladung, bekam ich von der Führerscheinstelle einen Brief, dass ich am 10. Mai meinen Führerschein für ein Jahr abgeben muss, aufgrund einer Aussage, dass ich letztes Jahr im August Amphetamine konsumiert habe.
Positive Drogentests oder ähnliches hat die Polizei von mir nicht. Nur eben diese Chat-Verläufe.
Ich bin momentan im 7. Monat schwanger, wohne auf dem Land und bin auf meinen Führerschein angewiesen.
Ich frag mich nun, ob es überhaupt rechtens ist, mir den Führerschein nur aufgrund einer Aussage und eben dieser Chat-Verläufe für ein Jahr zu entziehen...
Macht es Sinn, mir einen Anwalt zu holen?
-- Editiert von Moderator am 14.05.2019 13:01
-- Thema wurde verschoben am 14.05.2019 13:01
Entzug der Fahrerlaubnis rechtskräftig?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Nun nach der letzten Vorladung, bekam ich von der Führerscheinstelle einen Brief, dass ich am 10. Mai meinen Führerschein für ein Jahr abgeben muss,
Solch eine Befristung gibt es nicht bei Entziehung im Verwaltungsrechtsweg. Die Fahrerlaubnis ist komplett weg (erloschen) und muss neu beantragt werden. Dafür wird die FSST 1 Jahr kang saubere Drogenscreenings haben wollen (so kommt das 1 Jahr zustande)
Zitat:aufgrund einer Aussage, dass ich letztes Jahr im August Amphetamine konsumiert habe.
Wer hat diese Aussage gemacht?
Zitat:Ich bin momentan im 7. Monat schwanger, wohne auf dem Land und bin auf meinen Führerschein angewiesen.
Das spielt in dem Zusammenhang absolut keine Rolle. Entweder es liegen Gründe vor die FE zu entziehen, oder nicht. Wenn ja, kann man ja schlecht sagen: "Person X ist drogenbedingt nicht in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen, aber den FS lassen wir ihr trotzdem mal, weil sie schwanger ist und auf dem Land wohnt."
Zitat:Ich frag mich nun, ob es überhaupt rechtens ist, mir den Führerschein nur aufgrund einer Aussage und eben dieser Chat-Verläufe für ein Jahr zu entziehen...
Macht es Sinn, mir einen Anwalt zu holen?
Kommt drauf an, wer diese Aussage gemacht hat. War man es selber, sieht es schlecht aus. Die chats würden dann gar keine Rolle spielen.
Gegen die Entziehung gibt es nur den Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ohne Anwalt würde das keinerlei Sinn machen. Kosten grob ab 1000,00 EUR aufwärts. Ob es überhaupt Sinn macht, kommt wie gesagt darauf an, von wem die Aussage stammt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.05.2019 21:10
ZitatIch frag mich nun, ob es überhaupt rechtens ist, mir den Führerschein nur aufgrund einer Aussage und eben dieser Chat-Verläufe für ein Jahr zu entziehen... :
Man hat den Konsum harter Drogen zugegeben, da ist die Toleranzgrenze nahe bei 0.
ZitatMacht es Sinn, mir einen Anwalt zu holen? :
Die sind nicht ganz billig, 600-1200 EUR sollte man da schon rechnen.
Aber Sinn in dem Sinne das er die Akten prüft und Angriffspunkte finden könnte macht es schon.
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Bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird erfolgt eine Anhörung. Wurde hie die Möglichkeit genutzt, der Behörde mitzuteilen, dass man keine Drogen konsumiert (hat)?
ZitatBevor die Fahrerlaubnis entzogen wird erfolgt eine Anhörung. Wurde hie die Möglichkeit genutzt, der Behörde mitzuteilen, dass man keine Drogen konsumiert (hat)? :
Bisher ist noch keine Anhörung erfolgt. Ich hab bis jetzt nur das Schreiben der Führerscheinstelle bekommen und eine beiliegende Verzichtserklärung. Zu der ganzen Sache konnte ich mich bisher auch nur bei dem netten Mann von der Führerscheinstelle äußern, dem ich versicherte, keine Drogen zu konsumieren.
Sollte ich freiwillig verzichten oder warten bis evtl. Post von der Staatsanwaltschaft oder sonst wem kommt?
Das müssen Sie selber wissen. Wenn sie sich noch irgendwie gegen die Entziehung wehren wollen (mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht), dürfen Sie natürlich nicht verzichten. Ansonsten ist der Verzicht gebührentechnisch wohl etwas günstiger, als wenn formell entzogen wird. Aber hundertprozentig weiß ich das jetzt auch nicht.
Das ist doch eine Kombination. Sinngemäß heißt es in dem Schreiben doch ungefähr, "Aufgrund des Vorfalls XYZ besteht Grund zur Annahme, dass Sie aufgrund von Drogenkonsum nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Daher beabsichtige ich Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bevor ich das mache, gebe ich Ihnen hiermit die Möglichkeit sich zu dem Sachbverhalt zu äußern. Um eine kostenpflichtige Entziehung der Farerlaubnis zu vermeiden, können Sie auch freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten. Dazu..."ZitatBisher ist noch keine Anhörung erfolgt. Ich hab bis jetzt nur das Schreiben der Führerscheinstelle bekommen und eine beiliegende Verzichtserklärung. :
Wenn Du jetzt nichts unternimmst, dann wird Dir wohl die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn Du wirklich keine Drogen, die die Fahreignung ausschließen, konsumiert haben solltest, dann ist es jetzt an Dir schleunigst den Dialog mit der Führerscheinstelle zu suchen. Der erste ansprechpartner ist Dein Sachbearbeiter. Kommst Du bei ihm nicht weiter, dann solltest Du nach dem Leiter der Führerscheinstelle verlangen.
So, ich war Mitte der Woche bei einer Anwältin, die mir half, eine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache zu formulieren.
Sie sagte mir, dass eine MPU und der Führerscheinentzug noch gar nicht nötig ist. Normalerweise läuft das ganze Prozedere so, dass ich nach der Stellungnahme ein medizinisch-psychologisches Gutachten ablegen soll, in dem mir ein Psychologe dann bestätigt (oder auch nicht), dass ich nicht süchtig und geeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen bin...
Das Gerede von MPU und Führerscheinentzug wäre wohl eine "Masche" der Führerscheinstelle
Heute bekam ich dann erneut ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass ich immer noch den Führerschein abgeben und 150€ zahlen soll.
Auf meine schriftliche Stellungnahme wurde absolut gar nicht eingegangen. Auch das medizinisch-psychologische Gutachten (oder wie auch immer man das Ding genau nennt) wurde mit keinem Wort erwähnt... Mittlerweile kann ich nur noch darüber lachen.
Ich werde am Montag erneut die Anwältin aufsuchen und ihr das Schreiben nochmals vorlegen.
Danke euch auf jeden Fall für die bisherigen Antworten.
Zitateine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache zu formulieren. :
Da würde mich mal der Wortlaut interessieren.
ZitatSie sagte mir, dass eine MPU und der Führerscheinentzug noch gar nicht nötig ist. :
Irritierende Aussage angesichts der Tatsache das die Behörde ganz anders sieht ...
Zitat:
Irritierende Aussage angesichts der Tatsache das die Behörde ganz anders sieht ...
Irritierend ist die ganze Sache hier auf jeden Fall, wenn der Anwalt etwas anderes sagt, als die Behörden. Wem ich da jetzt Glauben schenken möchte, weiß ich nicht so recht...
Laut der Anwältin erfolgt eine MPU und der Führerscheinentzug eben erst dann, wenn die Drogenscreenings bei dem Med.-psych. Gutachten negativ waren bzw. der behandelnde Arzt einen als nicht fahrtauglich abgestempelt hat.
Wieso der ganze Kram (wenn es denn dann so auch stimmt, wie es die Anwältin sagte) bei mir einfach übergangen wird, frag ich mich eben.
Ist ja schon ein klitzekleiner Unterschied zwischen Führerscheinentzug, Haarproben und mind. 1000€ oooder Gutachten, Urinscreening und ca. 500€...
Zitat:Sie sagte mir, dass eine MPU und der Führerscheinentzug noch gar nicht nötig ist. Normalerweise läuft das ganze Prozedere so, dass ich nach der Stellungnahme ein medizinisch-psychologisches Gutachten ablegen soll, in dem mir ein Psychologe dann bestätigt (oder auch nicht), dass ich nicht süchtig und geeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen bin...
Das Gerede von MPU und Führerscheinentzug wäre wohl eine "Masche" der Führerscheinstelle
So wäre es in etwa, wenn unklar ist, ob Sie (harte) Drogen konsumieren / konsumiert haben.
Aus Sicht der Führerscheinstelle scheint aber fest zu stehen, dass Sie harte Drogen konsumiert haben. Wenn der Drogenkonsum (harte Drogen) nicht mehr "unklar" ist, sondern erwiesen ist, dann darf auch sofort entzogen werden - ohne vorherige Begutachtung o.ä.
Jetzt stellt sich die spannende Frage, wie die Führerscheinstelle zu dieser Ansicht gekommen ist.
Offenbar hat die Führerscheinstelle Informationen vorliegen, die über den bloßen Verdacht des Konsums hinausgehen und Sie bei der Führerscheinstelle als erwiesenen Konsumenten dastehen lassen.
Und so lange man nicht weiß, welche belastenden Informationen die Führerscheinstelle vorliegen hat, ist alles weitere nur Stochern im Nebel.
ZitatOffenbar hat die Führerscheinstelle Informationen vorliegen, die über den bloßen Verdacht des Konsums hinausgehen :
Haben sie:
Zitataufgrund einer Aussage, dass ich letztes Jahr im August Amphetamine konsumiert habe. :
Dann hat die Fragestellerin ja hoffentlich hier ich war Mitte der Woche bei einer Anwältin, die mir half, eine schriftliche Stellungnahme zu der ganzen Sache zu formulieren ausführlich die belastende Aussage bestritten.
Dann ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden. Du darfst nicht mehr Fahren. Tust Du das doch, dann begehst Du eine Straftat.ZitatHeute bekam ich dann erneut ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass ich immer noch den Führerschein abgeben und 150€ zahlen soll. :
Damit hat sich die anwältin disqualifiziert. Das Fahrerlaubnisrecht gehört wohl nicht zu ihren Stärken. Gehört das Verkehrsrecht überhaupt zu ihren Fachgebieten.ZitatLaut der Anwältin erfolgt eine MPU und der Führerscheinentzug eben erst dann, wenn die Drogenscreenings bei dem Med.-psych. Gutachten negativ waren bzw. der behandelnde Arzt einen als nicht fahrtauglich abgestempelt hat. :
Im Zweifelsfalle der Behörde, denn sie hat die Möglichkeit Fakten zu schaffen, was sie ja bereits gemacht hat.ZitatWem ich da jetzt Glauben schenken möchte, weiß ich nicht so recht... :
Du hast jetzt die Möglichkeit, die Entscheideung der Behörde zu akzeptieren oder vor dem Verwaltungsgericht dagegen Klage einzureichen. Solltest Du Letzteres machen wollen, dann solltest Du Dir einen Anwalt suchen, der sich mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennt, und ausserdem die Frist beachten, innerhalb derer der Rechtweg beschritten werden kann.
ZitatDamit hat sich die anwältin disqualifiziert. Das Fahrerlaubnisrecht gehört wohl nicht zu ihren Stärken. Gehört das Verkehrsrecht überhaupt zu ihren Fachgebieten. :
Tatsächlich zählen Betäubungsmittelrecht und Führerscheinangelegenheiten zu ihren Fachgebieten. Habe die Anwältin ja nach den Fachgebieten gewählt und nicht nach Sympathie.
Danke für eure Antworten!
Ich habe heute noch einmal einen Beratungstermin bei ihr und lege ihr das letzte Schreiben der Führerscheinstelle vor.
Bin gespannt, was sie dazu zu sagen hat...werde mich auf jeden Fall bei euch nochmal melden und berichten.
Dass da "für 1 Jahr" steht glaube ich nicht. Aber das war die Ankündigung der Entziehung der Fahrerlaubnis für den 10. Mai. Am 4. Mai hast Du Dich an dieses Forum gewandt. Da war zwar nicht mehr viel Zeit, aber man hätte vielleicht noch etwas retten können. Aber leider hast Du Dir auch dann noch Zeit gelassen. Das Schreiben hast Du zudem sicherlich schon einige Tage früher bekommen.ZitatNun nach der letzten Vorladung, bekam ich von der Führerscheinstelle einen Brief, dass ich am 10. Mai meinen Führerschein für ein Jahr abgeben muss :
Nun ist also der 10. Mai vorbei, und die Fahrerlaubnis wurde wie angekündigt entzogen.Dies geht aus folgendem Schreiben hervor:
Die 150 € sind die Gebühren für die Entziehung. Um diese Gebühren zu sparen hatte Dir die Behörde den freiwilligen Verzicht angeboten. Aber das ist ja in diesem Thread alles schon diskutiert worden. Die Tatsache, dass Du noch im Besitz des Führerscheins bist, ändert nichts an der Entziehung der Fahrerlaubnis.ZitatHeute bekam ich dann erneut ein Schreiben der Führerscheinstelle, dass ich immer noch den Führerschein abgeben und 150€ zahlen soll. :
Ich auch.ZitatBin gespannt, was sie dazu zu sagen hat :
Ja, das wäre schön.Zitatwerde mich auf jeden Fall bei euch nochmal melden und berichten. :
Die Anwältin wird es schon richten.....
Deswegen ja auch die Entziehung und nicht der "billige" freiwillige Verzicht.
Gegen die Entziehung kann man ja Rechtsmittel einlegen
Und jetzt?
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