Entzug der Fahrerlaubnis unbegründet

18. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Princessamade
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entzug der Fahrerlaubnis unbegründet

Hallo und guten Abend,

Ich habe eine Frage.
Ein Freund von mir hat auf einmal einen Brief von der Polizei bekommen und wurde anonym angezeigt, wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer.
Er wurde weder von der Polizei kontrolliert oder ist sonst irgendwie aufgefallen. Er war zu diesem Zeitpunkt auf alle Fälle nüchtern.

Wie kann man dagegen vorgehen? Wie beweist man der Polizei, dass man beim fahren des Pkws nüchtern gewesen ist? Was passiert bei Aussage gegen Aussage in diesem Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Signatur:

Vielen Dank im voraus für jegliche Hilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Princessamade):
Wie kann man dagegen vorgehen?

Erst mal in dem man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.



Zitat (von Princessamade):
Wie beweist man der Polizei, dass man beim fahren des Pkws nüchtern gewesen ist?

ja, das sollte man sich in der Tat überlegen.
Auch wenn es umgekehrt ist, sollte man sich damit beschäftigen.



Zitat (von Princessamade):
Was passiert bei Aussage gegen Aussage in diesem Fall?

Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Das Gericth entscheidet wessen Aussage glaubwürdiger ist - unter Berücksichtigung der Tatsache, das der Angeklagte lügen darf das sich die Balken biegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Erst mal in dem man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.


Wenn man völlig unschuldig ist, dann ist das im Regelfall keine gute Idee.

Zitat:
Wie beweist man der Polizei, dass man beim fahren des Pkws nüchtern gewesen ist?


Die Polizei muss beweisen, dass man betrunken war.

Zitat:
Was passiert bei Aussage gegen Aussage in diesem Fall?


Eine anonyme Anzeige hat dann keinen besonders hohen Stellenwert.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn man völlig unschuldig ist, dann ist das im Regelfall keine gute Idee.

Nö, das ist immer eine gute Idee.
Nicht wenige haben sich durch unbedachte (spontane) Mitteilungen erst reingeritten. Von daher sollte man immer erst mal schweigen, sortieren, verifizieren und dann erst was äußern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Princessamade):
Entzug der Fahrerlaubnis unbegründet
Zitat (von Princessamade):
wurde anonym angezeigt, wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer.
Titel und Fallbeschreibung des EP passen nicht zusammen. Den Fahrerlaubnisentzug hat es der Beschreibung nach nicht gegeben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Von daher sollte man immer erst mal schweigen, sortieren, verifizieren und dann erst was äußern.


Das ist natürlich richtig, aber warum empfiehlst Du dann ausschließlich das Schweigen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Wie kann man dagegen vorgehen?

Da gibt es nichts, gegen das man vorgehen müsste.
Zitat:
Wie beweist man der Polizei, dass man beim fahren des Pkws nüchtern gewesen ist?

Man muss überhaupt nichts beweisen.
Wenn es zu einem Strafverfahren kommen soll, muß die Staatsanwaltschaft beweisen, daß der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss gefahren ist, und welche Promille-Werte dabei mindestens gegeben waren.
Zitat:

Was passiert bei Aussage gegen Aussage in diesem Fall?

Nix.
Denn eine Aussage "Der ist alkoholisiert Auto gefahren" ist im Strafverfahren völlig wertlos, wenn nicht eine Messung vorliegt, wie hoch der Blutalkoholspiegel zu einem Zeitpunkt X genau gewesen ist.

Wochen oder Monate später lässt sich da logischerweise gar nichts beweisen. Insofern ignoriert man das einfach, man muss sowieso nicht auf einen Anhörungsbogen der Polizei antworten, den kann man unbesorgt in den Papierkorb werfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Zitat:
Erst mal in dem man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.


Wenn man völlig unschuldig ist, dann ist das im Regelfall keine gute Idee.

Das ist immer die beste Idee, und vor allem dann, wenn man völlig unschuldig ist.

Ein bekannter Strafverteidiger sagte übrigens mal, daß mindestens die Hälfte aller Ermittlungsverfahren in sich zusammenfallen würden, wenn die Beschuldigten einfach nur die Aussage verweigern würden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Zitat:
Von daher sollte man immer erst mal schweigen, sortieren, verifizieren und dann erst was äußern.


Das ist natürlich richtig, aber warum empfiehlst Du dann ausschließlich das Schweigen?

Weil ein Beschuldigter keine Aussage machen muß, und daß er keine macht, darf ihm nicht negativ angerechnet werden, weder im Ermittlungsverfahren noch im Strafprozeß.

Macht er teilweise Aussagen, darf dagegen ihm auch ggf. angelastet werden, daß er zu einzelnen Bereichen nicht ausgesagt hat.

Außerdem ist es nun mal oberster Rechtsgrundsatz, daß nicht der Beschuldigte/Angeklagte seine Unschuld oder sonst irgendwas beweisen muß, sondern daß dem Beschuldigten/Angeklagten seine Schuld nachgewiesen werden muss.

Gelingt das nicht: Ende Gelände.

Und mit einer Zeugenaussage "Der ist betrunken gefahren!" kann man vor Gericht überhaupt nichts anfangen, weil das nun mal nix sagt. Es ist nicht strafbar, nach dem Konsum von Alkohol Auto zu fahren. Man darf grundsätzlich sogar nach dem Konsum einer Flasche Whiskey noch Auto fahren.

Es ist strafbar, mit einem Blutalkoholwert Auto zu fahren, der eine bestimmte Grenze überschreitet. In den paar Minuten, die die Flasche Whiskey braucht, um im Blut anzukommen und 0,8 Promille Blutakoholkonzentration aufzubauen, darf man Auto fahren...

(Sollte man nicht tun, aber strafrechtlich ist nun mal nur der tatsächliche Blutalkoholspiegel relevant.)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Zitat:
Ein Freund von mir hat auf einmal einen Brief von der Polizei bekommen und wurde anonym angezeigt, wegen angeblicher Trunkenheit am Steuer.


Und das (also dass die Anzeige anonym war) weiss er jetzt woher? Mir scheint hier eher jemand die Chancen einer anonymen Anzeige auszuchecken...

sondern daß dem Beschuldigten/Angeklagten seine Schuld nachgewiesen werden muss. Was durch eine anonyme Anzeige gar nicht ginge - wie soll denn Herr Anonym vor Gericht aussagen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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