Erhöhte Geldbuße

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
emres
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhte Geldbuße

Hallo,
ich habe ein ziemlich großes Problem.Folgendes:
Ich bin Kurierfahrer.Ende Februar bin ich beim telefonieren mit dem Handy am Steuer von 3 Polizisten gesehen worden.Es war eine kleine,kurze Straße.Ich war im Begriff am Straßenrand anzuhalten,fuhr gerade mal in Schrittgeschwindigkeit,da sahen mich 3 Polizisten,die da vorbei gingen.Ich bin natürlich angeschrieben worden,meine Bitten und Erklärungsversuche halfen natürlich nicht.
Nun gut,habe gedacht,40 € und 1 punkt.Aber heute traf mich der Schlag,als ich den Bußgeldbescheid las.Nämlich:
Geldbuße 240 € + Gebühren und Auslagen,insgesamt 263,50 €
Grund,weil ich schon einige male wegen zu schnell fahren und Falschparken vorbestraft und mit 8 Punkten vorbelastet bin.Also die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWIG erhöht.
Kann das wahr sein,dass sich die Strafe um 6 fache erhöht werden kann?
Es übersteigt meine Wirtschaftliche Verhältnisse enorm,bin nicht Imstande das zu bezahlen,wo ich schon sowieso den Job aufgegeben habe,weil ich seit langem nichts verdiene (bin Selbständig) und hoch verschuldet bin.
Was meint ihr,habe ich eine Chance,wenn ich dagegen Einspruch einlege?
Oder soll ich der Behörde gleich anbieten,dass ich dafür ins Knast gehe?
Ich würde mich auf Ernstgemeinte Vorschläge sehr freuen.Vielen Dank.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Bist Du Dir sicher, dass das Bußgeld nur für das Telefonieren am Steuer verhängt wurde?

Typischerweise wird das Bußgeld um 50% erhöht, wenn es sich um einen wiederholten Verstoß handelt. Da es sich aber wohl um den ersten Verstoß bzgl. Telefonieren am Steuer handelt, kann ich nicht einmal die Erhöhung des Bußgeldes nachvollziehen.

Hast Du schon bei der Behörde angerufen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat und nachgefragt, ob es sich evtl. um einen Schreibfehler handelt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.678 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen