Erstantrag Führerschein Klasse B..

16. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
0matti0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstantrag Führerschein Klasse B..

Guten Tag zusammen :)

Ich wurde vor ca 3 Jahren zu Fuß mit einem Joint von der Polizei erwischt.... Es kam ein Brief, dass der Staatsanwalt es eingestellt hat.4 Monate später habe ich einen Antrag für die Führerscheinklasse AM ( Roller 50ccm ) gestellt, worauf von der Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis erteilt wurde, die jedoch davon wissen das ich mit einem Joint erwischt wurde aber von weiteren Maßnahmen absehen werden, solange ich nicht nochmal aufällig werde.

Den Führerschein der Klasse AM habe ich jedoch nicht fertig gemacht, weil mir Roller fahren irgendwie zu gefährlich ist.... :D

Nun zur eigentlichen Frage:Ich möchte nun den Führerschein der Klasse B beantragen, bin nicht weiter mit THC aufgefallen... Habe ich da irgendetwas zu befürchten? Oder mach ich mir umsonst so Gedanken darüber? Weil, die Fahrerlaubnis der Klasse AM wurde mir ja auch kurz nach dem Vorfall mit dem THC genehmigt.

Vielleicht kennt sich da ja iemand so ein bisschen mit aus?

Grüße aus Berlin...



-- Editier von 0matti0 am 16.04.2016 12:29

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da droht schlimmstenfalls die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens. Nach Ihrer Schilderung dürfte aber selbst das eher unwahrscheinlich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0matti0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für Ihre Antwort...

Also kann die Führerscheinstelle, obwohl damals die Klasse AM genehmigt wurde jetzt trotzdem sagen, nee machen wir nicht?

Das wäre doch irgendwie komisch..
Mit Roller dürfte man also fahren wenn man Kifft oder mal damit erwischt wurde und mit dem Auto nicht?
Also so würde ich das dann verstehen...

Ps.. Das kiffen habe ich seit einem Monat komplett eingestellt und habe auch nicht vor damit wieder anzufangen.



-- Editiert von 0matti0 am 16.04.2016 12:57

-- Editiert von 0matti0 am 16.04.2016 13:09

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Also kann die Führerscheinstelle, obwohl damals die Klasse AM genehmigt wurde jetzt trotzdem sagen, nee machen wir nicht?

Theoretisch schon. Neue Klasse = neue Entscheidung. Wie das in der Praxis aussieht, muss man abwarten. Ich würde es als unwahrscheinlich ansehen, dass da noch was kommt.

Zitat:
Mit Roller dürfte man also fahren wenn man Kifft oder mal damit erwischt wurde und mit dem Auto nicht?
Also so würde ich das dann verstehen...

Für einen LKW-Führerschein gibt es auch andere Kriterien was die Fahreignung angeht, als für einen PKW-Führerschein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0matti0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

:D
also sollte man damit rechnen, das die Wahrscheinlichkeit einen bekifften Rollerfahrer auf der Straße zu begegnen höher ist als bei einem Autofahrer?

Da die Rollerfahrer die auffällig wurden trotzdem Roller fahren dürfen und die Autofahrer ebend nicht?!

Finde ich persönlich total unlogisch.. Müssten doch alle gleich behandelt werden, egal was ich fahre.. Aber gut, wenn es so ist....

Also fährt man bekifft und dazu noch betrunken Mofa, das wäre ok? Ironie ;)

-- Editiert von 0matti0 am 16.04.2016 15:32

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


Dass nicht alle Verkehrsmittel gleich behandelt werden, erkennen Sie doch schon daran, dass es für Radfahrer und Autofahrer unterschiedliche Promille-Grenzen gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0matti0
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja leider ist es dann so.... :augenroll:

Hoffentlich kommt da bei mir nicht noch irgendetwas doofes..
Habe seit Anfang diesen Jahres bis mitte März regelmäßig gekifft :(

Mir ist ja klar das Drogen im Straßenverkehr nichts zutun haben, deswegen habe ich das Kiffen auch ganz sein gelassen. Fühle mich auch viel besser ohne kiffen!

Sollte es zu einem ÄG kommen, würde man da noch was feststellen können?
Zählen nur die aktiven THC Werte oder auch die Abbauprodukte?

Ohman.. nicht das alles umsonst war :( ((

-- Editiert von 0matti0 am 16.04.2016 15:48

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#7
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Ja, auch die Abbauprodukte, oder eben genau die, weil Aktives THC im Urin nicht getestet werden kann, nach einigen Tagen bis Woche auch aus dem Körper ist. Und aktives THC nur im Blut gesehen sein würde. Und bei diese Regelmäßigen Konsum ist das Abbauprodukt THC-COOH bis zu 3 Monate Nachweisbar.
Kannst dich selber Prüfen, Urintests für THC-COOH mit Cuttoff von 20ng kaufen (ich meine unter 20ng sind nicht zu bekommen). Wenn der Negativ wird, bist du kurz davor Sauber zu sein. Aber bedenke, immer noch wärest du bei einem Labor Urintest positiv, weil die auch unter 20ng messen können. Ebenso Blutkontrollen.
Daher rechne das nach einen negativen 20ng Cutoff Test bestimmt noch 2 Wochen vergehen, bis man 100% sauber ist.

-- Editiert von Au-dee am 16.04.2016 22:40

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