Ersterteilung/Führerschein

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
bollé
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersterteilung/Führerschein


Hallo zusammen,

ich bin 23 und habe vor über 3 Jahren die Erteilung zum Führerschein beantragt und sollte wegen besitzes einer geringen Menge Marihuana eine Haaranalyse abgeben, die mir ca 300 Eurokostet hätte +(125 Euro für den Brief der Zulassunsstelle mit der bitte um eine Haaranalyse)die ich auch zahlen mußte. Jetzt möchte ich schon gerne die Fahrerlaubnis erwerben muss ich jetzt immernoch zu einer kostspieligen Haaranalyse?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Kommt auf die Aktenlage an. Aber wahrscheinlich schon.

Wäre es denn eine Problem eine negative Probe abzugeben?

Wurde die Fahrerlaubnis damals versagt oder der Antrag zurückgezogen?

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#2
 Von 
bollé
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Zulassungstelle vor ca. 3 Wochen sagte man mir, dass ich die Erteilung neu beantragen muss, jetzt möchte ich gern wisen ob ich mit der Beantragung auch gleich wieder teure Post von der Zulassungsstelle bekomme?

mfg Bollé

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Geh doch einfach mal zum Amt und bitte um Akteneinsicht in Deine Führerscheinakte. Dabei kannst Du auch Fragen ob es Probleme geben könnte.

Die Frage ist natürlich auch, ob die FEB ein Führungszeugnis verlangt und ob da was drinnen steht.

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#4
 Von 
bollé
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ein Führungszeugnis verlangt die FEB, dieses hab ich auch schon beantragt und erhalten es beinhaltet keine Einträge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wieso erhältst Du das Führungszeugnis? Wenn die FEB ein Führungszeugnis verlangt, dann hat es die Belegart O und wird direkt an die FEB geschickt.

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Freudenfeuer:
Sicher könnte die FEB explizit auch Belegart O verlangen, es stellt sich jedoch die Frage, ob hier ein Behördenführungszeugnis wirklich relevant andere Informationen enthalten würde als ein normales. Was hat denn die FEB davon, wenn sie erfährt, dass eine Straftat z.B. im Zusammenhang mit eine Gewerbe begangen wurde? Insofern würde ich mein Glück mit dem normalen Führungszeugnis durchaus versuchen. Auch andere Behörden wie etwa das Bundesamt für Zivildienst geben sich mit Belegart N zufrieden. Die hat zudem den Vorteil, dass die Behörde das Führungszeugnis, wenn sie es nicht mehr braucht theoretisch an den Bürger zurückgeben könnte.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
s stellt sich jedoch die Frage, ob hier ein Behördenführungszeugnis wirklich relevant andere Informationen enthalten würde als ein normales.
Genau aus diesem Grund ;)

Bei einer Ersterteilung muß die FEB kein Führungszeugnis verlangen, kann dieses aber tun. Wenn dann wird sie nach meinem Kenntnisstand immer Belegart O fordern. Aber auch da mag es vielleicht Ausnahmen geben.

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#8
 Von 
bollé
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe heute mal wieder mit der FEB telefoniert, diesmal sagte man mir, das ich einen neuen Antrag stellen muss. da er alte verfallen ist.

Nun meine Frage, wenn in meinem Führungszeugnis keine Eintragungen stehen, dürfte es doch keine Probleme mit der Erteilung geben?
Oder bezieht sich die FEB noch auf andere Daten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die FEB hat die Daten in der Führerscheinakte. Offensichtlich wurde der Antrag damals nicht zurückgezogen und die Erteilung der Fahrerlaubnis versagt. Dadurch wurde die Verjährung gehemmt und begann erneut zu laufen.

Du wirst auch heute bei Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Haaranalyse gebeten werden. Der Konsum von Drogen schließt eine Fahreignung aus. Woher, wenn nicht durch eine Haaranalyse, soll die FEB wissen ob Du Drogen konsumierst oder nicht. Woher soll sie also wissen ob Du zum Führen von KFZ geeignet bist oder nicht. Wenn Du keine Drogen konsumieren solltest hättest Du ausser der finanziellen Belastung und ein wenig Zeitaufwand keine Nachteile durch die Haaranalyse. Wenn Du aber noch konsumierst, oder bis vor kurzem konsumiert hast solltest Du Dir Zeit, Mühe und Geld für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sparen.

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