Schönen guten Tag, ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich am besten verhalte und ob ich rechtliche Schritte einschlagen sollte, oder ob das eher Sinnlos wäre.
Folgendes Problem ist vorhanden:
Meine Ex-Frau und ich haben vor ca 10 Jahren ein Auto erworben. Da sie zu diesem Zeitpunkt in der Privatinsolvenz steckte hat sie mich gebeten das Auto auf mich zuzulassen (damit man es nicht pfänden kann) und sie würde die Versicherung dafür abschließen.
Unter anderem aus dem Grund, weil ich damals noch gar keinen Führerschein
hatte und sie einiges an Schadenfreien Jahren erfahren hat.
Was ich leider nie wusste, meine Ex-Frau hat keine Versicherung abgeschlossen und nach der Scheidung bekam ich dann Post von der KFZ-Versicherung wo sie die EVB beantragt hatte.
Weil ich natürlich keinen Führerschein hatte, und dadurch keine Schadenfreien Jahre, wurde das Auto in der teuersten Klasse versichert.
Das heißt für mich, das ich knappe 1000,- € an die Versicherung zahlen darf, da ich natürlich der Halter war. Und von dem Problem das meine Ex keine Verschicherung abgeschlossen hat, nimmt sich die Versicherung natürlich nichts an.
Jetzt meine Frage....was mache ich am besten. Wie stehen die Chancen das ich das Geld bei meiner Ex einfordern kann.
Bin über Tipps und hilfreiche Beiträge sehr dankbar.
Ex hat keine Versicherung abgeschlossen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ist deine Frau 10 Jahre ohne Versicherung gefahren? Oder nur mit Haftpflicht?
Das Fahrzeug hatten wir nur ein knappes Jahr, da es dann nicht mehr durch den Tüv kam, was wohl mein Glück ist...denn Ja, sie ist die ganze Zeit ohne Versicherungsschutz gefahren.
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ZitatDas Fahrzeug hatten wir nur ein knappes Jahr, da es dann nicht mehr durch den Tüv kam, was wohl mein Glück ist...denn Ja, sie ist die ganze Zeit ohne Versicherungsschutz gefahren. :
Ohne Haftpflicht? Kann man so was überhaupt zulassen? Braucht man nicht eine Versicherungskarte, die EVB?
Zitat:ZitatDas Fahrzeug hatten wir nur ein knappes Jahr, da es dann nicht mehr durch den Tüv kam, was wohl mein Glück ist...denn Ja, sie ist die ganze Zeit ohne Versicherungsschutz gefahren. :
Ohne Haftpflicht? Kann man so was überhaupt zulassen? Braucht man nicht eine Versicherungskarte, die EVB?
Okay, also in meinem Hauptthread steht "...und nach der Scheidung bekam ich dann Post von der KFZ-Versicherung wo sie die EVB beantragt hatte."
Somit lag eine EVB vor, sonst hätte das KFZ gar nicht angemeldet werden können. Aber es wurde kein Antrag für die Versicherung gestellt.
Und somit hat die Versicherung mich dann in der höchsten klasse eingestuft, nachträglich versteht sich.
Tja, dann sieht das nicht gut aus. Du bist natürlich nicht gezwungen, bei der Versicherung zu bleiben, zumal ja eh kein Vertrag bestand. Wobei ich mich grade frage, ob eine EVB-Nummer nicht automatisch in einen Vertrag übergeht...und wieso dann die Versicherung nie nach Geld gefragt hat... aber das wissen andere hier besser.
Das Geld von der Ex zu bekommen, ist höchstwahrscheinlich illusorisch, vor dem Gesetz bist du der Halter des KFZ und auch für die Versicherung zuständig. Falls ihr euch noch einigermaßen versteht, könnte man das auf der persönlichen Ebene regeln.
ZitatTja, dann sieht das nicht gut aus. Du bist natürlich nicht gezwungen, bei der Versicherung zu bleiben, zumal ja eh kein Vertrag bestand. Wobei ich mich grade frage, ob eine EVB-Nummer nicht automatisch in einen Vertrag übergeht...und wieso dann die Versicherung nie nach Geld gefragt hat... aber das wissen andere hier besser. :
Das Geld von der Ex zu bekommen, ist höchstwahrscheinlich illusorisch, vor dem Gesetz bist du der Halter des KFZ und auch für die Versicherung zuständig. Falls ihr euch noch einigermaßen versteht, könnte man das auf der persönlichen Ebene regeln.
Also, bei der Versicherung bin ich ja nicht mehr.......die fordern halt das Geld bei mir....und das obwohl ich die EVB auch gar nicht da beantragt habe, sondern das alles meine Ex erledigt hatte....
Und mit meiner Ex verstehen.....hmm...da ist es für mich simpler mit nem Alien zu kommunizieren :D
Vielleicht hat ja noch jemand anders nen Tipp für mich?
Doch , genau das passiert. Die Zulassungsstelle teilt der Versicherung mit, dass das Fahrzeug angemeldet wurde und der Vertrag steht. Was jetzt passieren kann ist, dass die Versicherungsnehmerin keine Beiträge bezahlt hat. Die Versicherung kündigt dann den Versicherungsschutz und teilt dies der Zulassungsstelle mit, welche dann wiederum die Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst.ZitatWobei ich mich grade frage, ob eine EVB-Nummer nicht automatisch in einen Vertrag übergeht.. :
Hallo,
war das wirklich vor 10 Jahren? Dann wäre die Forderung nämlich verjährt.
Oder fehlt da noch was (Vollstreckungstitel o.ä.)?
Wo findet man den?Zitat:in meinem Hauptthread ...
Stefan
ZitatHallo, :
war das wirklich vor 10 Jahren? Dann wäre die Forderung nämlich verjährt.
Oder fehlt da noch was (Vollstreckungstitel o.ä.)?
Wo findet man den?Zitat:in meinem Hauptthread ...
Stefan
Mit Hauptthread meinte ich die aller erste Frage....
Die haben sich Kurz vor der Verjährung gemeldet... Und den Betrag gefordert.
Das ist auch die aller erste Post gewesen die ich von der Versicherung bekommen habe.
Und jetzt?
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