Ex macht Falschaussage Polizei Führerschein weg

13. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
leane
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ex macht Falschaussage Polizei Führerschein weg

Ich habe bereits gegen meinen Ex (Araber) eine Anzeige wegen stalking im Juli und eine Anzeige am 06.10.2013 wegen Körperverletzung auf dem Park gemacht, wo auch ein Passant-Zeuge vor Ort war, der die Polizei rief.
Zum Sachverhalt am 11.10.2013
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Ich war am 11.10.2013 kurz vor 18.00 Uhr im Aldi einkaufen, wo es ein Kassenzettel sowie die EC-Karten-Abrechnung als Beweis gibt, sowie meine gekauften Lebensmittel, die sich noch in meinen KFZ befinden.
Sofort danach bin ich auf einen Park gefahren. Mein Auto parkte ich am Park, wo es immer noch steht.
Ich saß auf dem Park in Begleitung von Jugendlichen, später dann auf einer anderen Bank mit einem Unternehmer (Reinigungs-Firma)und wir tranken Wein, welchen ich zuvor im Aldi gekauft hatte. So gegen 20.30 Uhr tauchte auf einmal aus der Dunkelheit mein Ex hinter uns an der Bank auf und stalkte mich wieder. Ich verließ sofort mit meiner Begleitung den Park und setzte mich alleine in mein Fahrzeug und verschloss die Türen, in der Hoffnung, dass mein Ex bald wieder verschwindet und wärmte mich außerdem auf. Aber er blieb neben meinen Fahrzeug stehen und rief anschließend die Polizei mit der Behauptung ich wäre mit meinem Auto vom Kaufland (welcher sich direkt um die Ecke befindet) unter Alkohol-Einfluß gefahren.
Aber ich habe mein Auto bereits vor ca. 3 h geparkt und war niemals im Kaufland, auch nicht in der Nähe und mein Motor war kalt. Warum sollte ich dort einkaufen, wenn ich doch gerade zuvor im Aldi eingekauft habe.
Die Lüge kommt nur daher, weil ich gegen ihn Anzeige erstattet habe und mit einem Mann auf dem Park saß und mein Ex sehr eifersüchtig ist und mir Schaden zufügen will und außerdem will er, dass ich die Anzeige vom 06.10.2013 gegen ihn zurücknehmen soll. (das hat er mir bereits am Telefon mitgeteilt.
Die Polizei nahm mich mit auf das Revier und entzog mir meinen Führerschein und meinen Auto-Schlüssel wegen fahren unter Alkohohl mit 1,6 Promille.
Als Beweis würde ich gerne meinen Einkaufzettel, Einkauf im Fahrzeug, Ec-Karten-Abrechnung vom Aldi und die Namen der Zeugen vom Park vorlegen.
Außerdem möchte ich meinen Führerschein sowie meinen Auto-Schlüssel zurück, denn ich habe keine Straftat begangen und mein Fahrzeug nicht bewegt. Ich habe mich lediglich zum Schutz vor meinen Ex in mein Fahrzeug eingeschlossen.
Mein Ex hat mich in den 3 Jahren Beziehung viele male extrem geschlagen, was auch der Polizei bekannt ist.

Was kann ich machen, ich bitte um Rat!


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>und setzte mich alleine in mein Fahrzeug und verschloss die Türen, in der Hoffnung, dass mein Ex bald wieder verschwindet und wärmte mich außerdem auf. <hr size=1 noshade>


Ist mit "wärmte mich außerdem auf" gemeint, dass der Motor an war?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leane
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, Motor war kalt, darauf antwortet mir Polizei, Kaufland ist ja auch direkt um die Ecke

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


Sehr mysteriöse Geschichte.

Wurde überhaupt eine Blutprobe genommen?
Und wenn ja: Warst du damit einverstanden?

Wie wurden die 1,6 Promille bestimmt?
Mit einem tragbaren Gerät, dass die Polizisten im Auto hatten oder mit einem stationären Gerät auf der Polizeiwache?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Nicht aussagen, Anwalt beauftragen.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nicht aussagen, Anwalt beauftragen. <hr size=1 noshade>


Nicht aussagen ist natürlich erstmal(!) richtig.
Aber bevor man sich in Kosten stürzt (für einen Anwalt) sollte man doch erstmal selbst versuchen zu klären, was hier genau an Verfahren läuft.
Es ist in meinen Augen nämlich gar nicht sicher, dass die angebliche Trunkenheitsfahrt verfolgt wird. Deshalb fragte fragte ich weiter oben, ob der Promillewert überhaupt gerichtsverwertbar festgestellt wurde.
Es *könnte* ja auch sein, dass die Polizisten rein zur Gefahrenabwehr tätig geworden sind: Sie sehen jemand im Auto sitzen, besoffen, auf dem Fahrersitz, mit Schlüssel in der Hand. Da müssen die einem den Schlüssel wegnehmen, um zu verhindern das der jemand losfährt und andere gefährdet. Das gibt keine Strafe (weil man ja nicht gefahren ist). Man muss nur 24h später seinen Schlüssel wieder selbst auf der Polizeiwache abholen.
Und wenn die Fragestellerin 1,6 Promille intus hate, ist es ja durchaus möglich, dass sie nicht alles mitbekommen hat, was die Polizisten ihr erklärt haben.

Beispiel:
Pressemeldung

Vielleicht sollte sich die Fragestellerin persönlich zur Polizeidienststelle begeben und den Schlüssel (und den Führerschein) zurückverlangen.
Möglicherweise bekommt sie beides ganz einfach zurück.





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-- Editiert drkabo am 14.10.2013 09:44

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#6
 Von 
leane
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

zuerst haben sie mich pusten lassen, auf der Wache kam nach 1 h ein Amtsarzt und entnahm mir Blut, halbe Stunde später nochmals Blut und Test mit Finger und so, anschließend konnte ich gehen.
Nach Frage meines Schlüssels und Papiere, nein ist weg, da es einen Zeugen (Ex) gibt, der behauptet, er hat gesehen wie ich die paar Meter (Kaufland bis Park) gefahren wäre. Obwohl Auto schon 3 h parkte und ich meinen Ex auf dem Park traf, der mich beim Verlassen wieder verfolgte.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)


Dann hat die Polizei schon das volle Programm durchgezogen und scheint davon auszugehen, dass wirklich eine Trunkenheitsfahrt vorgelegen hat.
Anscheinend hatten die Polizisten keinen Grund, an der Aussage des Ex zu zweifeln. Dass du nicht gefahren bist, hat man dir einfach nicht geglaubt. Die Polizisten kennen ja die Vorgeschichte nicht.

Wenn ein Bürger bei der Polizei anruft und sagt "Ich habe leane gerade besoffen Auto fahren gesehen" und leane wird dann besoffen in einem Auto sitzend angetroffen, dann würde ich als Polizist es auch nicht für glaubwürdig halten, wenn leane mir dann mit 1,6 Promille entgegenlallt "Isch war es aber nischt...".
(Das ist jetzt nicht gegen dich gemeint, sondern so wirkt die Geschichte auf einen Außenstehenden. Und die Polizisten sind halt Außenstehende.)

Ich fürchte, hier ist tasächlich anwaltliche Hilfe erforderlich.
Du solltest die Leute auftreben, die mit dir zusammen im Park getrunken haben (in der Hoffnung, dass die nüchtern genug waren, um deine Version bestätigen zu können.)



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
leane
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Polizist, der vor Ort war, kennt mich bereits im Zusammenhang mit den Schlägereien von meinem Ex und damals wollte er mir helfen und ich habe vor 3 Jahren keine Anzeige gemacht bzw. zurückgenommen und seitdem ist er sehr sauer auf mich und sagte einmal zu meinem Ex "Ich kriege dich noch".
Mein Ex stand wohlgesagt neben meinem parkenden Auto als er die Polizei rief und mein Motor war kalt. Aussage von Polizei Motor wird bei der kurzen Strecke nicht warm.

Ich denke, mein Ex will mich nur mit der Anzeige erpressen, damit ich die wegen Körperverletzung 5 Tage zuvor zurücknehme.

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#9
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Ich denke, mein Ex will mich nur mit der Anzeige erpressen, damit ich die wegen Körperverletzung 5 Tage zuvor zurücknehme.


Das macht ja keinen Sinn; die Anzeige hat dein Ex gemacht, zurückziehen kann man die nicht. Und er wird ja auch kaum dann, wenn du deine Anzeige (genauer: den Strafantrag) zurücknimmst, zur Polizei gehen und sagen "das mit der Trunkenheitsfahrt war gelogen".

Vielmehr wollte sich dein Ex doch eher *rächen* für die andere Anzeige.

quote:
Der Polizist, der vor Ort war, kennt mich bereits im Zusammenhang mit den Schlägereien von meinem Ex und damals wollte er mir helfen und ich habe vor 3 Jahren keine Anzeige gemacht bzw. zurückgenommen und seitdem ist er sehr sauer auf mich


Das ist ja auch nicht logisch; er könnte auf deinen Ex sauer sein, aber er wird doch nicht dir als Opfer der damaligen Tat fälschlich eine Straftat anhängen wollen, weil er dir anlastet, daß er damals deinen Peiniger nicht drangekriegt hat. So verquer denken sicher Menschen auch mal, aber die arbeiten eher selten bei der Polizei.

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