Exakt 0,5 Promille was nun? Existenz bedroht

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Timo91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Exakt 0,5 Promille was nun? Existenz bedroht

Guten Abend,

Ich bin Timo 27 Jahre und ganz neu hier im Forum und bräuchte gleich mal eure Meinung bzw was rechtlich möglich ist.

Zur Sache:
Bin dieses Wochenende nach einer Feier mit genau 0,5 bzw 0,25mg/l aufgehalten worden.
Nach einem Gespräch mit dem Polizisten der mich aufgehalten hat gäbe es wohl eine Möglichkeit das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Nun meine Fragen.

Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid bei mir ankommt? Kommt zuvor ein Anhörungsbogen oder ähnliches?

2. Da ich LKW Fahrer von Beruf bin und momentan in der Probezeit bin sowie einen Befristeten Vertrag bis 1.03.2020 habe wäre das wohl möglich das Ende dieser Arbeit wenn ich meinen AG darüber unterrichte. Jetzt ist die Frage wäre es möglich das Fahrverbot aufzuheben und in eine empfindliche Geldstrafe umzuwandeln?

Es geht mir weniger um das freikaufen... Ich habe 2 Kleine Kinder und meine Freundin verdient ca 1000€ also bin ich quasi alleinverdiener und auch eine Geldstrafe wäre sehr schmerzhaft.
Hätte ich weder Frau noch Kinder würde ich das Fahrverbot sofort auf mich nehmen weil es meine eigene Dummheit war...
Aber es geht mir hier um die Familie und eine Kündigung wäre eine Katastrophe die wohl kommen würde wenn es mein Chef rausbekommt.

Könnte anhand meines Arbeitsvertrages belegen das ich in der Probezeit bin und eine Befristung mit drin ist und deshalb ist das Risiko sehr hoch das aufgrund dieser Sache der Vertrag eben nicht verlängert wird.

Bisher habe ich keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr bis auf einmal Handy am Steuer:(

Wäre super wenn jemand seine Erfahrung hier schreiben kann welche Chancen ich habe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Chancen hier:
https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2001_104ff.htm

Kurzfassung:
Bei Alkohol sind die Anforderungen, dass eine Umwandlung vom Fahrverbot in ein höheres Bußgeld vom Gericht zugestanden wird, besonders hoch. Wenn die Existenz bedroht ist, wird das aber wohl ausreichen.
Für die Behauptung, dass die Existenz bedroht ist, werden Sie handfeste Nachweise brauchen - die bloße Befürchtung reicht nicht. Eine schriftlich Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie bei einem Fahrverbot sicher gekündigt werden, ist das Mindeste, was Sie vorweisen müssen.
Außerdem kann man den Beginn des Fahrverbots ja etwas selbst schieben. Sie könnten Ihren Jahresurlaub so nehmen, dass damit das Fahrverbot überbrückt wird. Gerichte erwarten das im Regelfall. Falls das bei Ihnen nicht möglich sein sollte, werden Sie dafür auch handfeste Nachweise brauchen.
Grundsätzlich: Für Angelegenheiten, bei denen es um die Existenz geht, ist ein Anwalt zu empfehlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Wenn der Richter nur ein wenig die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt verfolgt, wird das eher nichts, denn offene Stellen für LKW Fahrer sind momentan so selten, wie Fliegen auf einem frischen Kuhfladen.

Ob die "Existenzbedrohung" zieht, wenn man mit 2 Bewerbungen 3 Stellen haben kann, ist zumindest aus meiner Sicht fraglich.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Timo91):
Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid bei mir ankommt?
Das ist sehr unterschiedlich. Meistens dauert es 1-3 Monate. Ausnahmen in beide Richtungen sind möglich.

Zitat (von drkabo):
Außerdem kann man den Beginn des Fahrverbots ja etwas selbst schieben.
Ab Rechtskraft der Entscheidung hat man 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Reicht diese Zeitspanne nicht, kann man mit einem Einspruch die Rechtskraft verzögern und somit mehr Zeit schinden.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ob die "Existenzbedrohung" zieht, wenn man mit 2 Bewerbungen 3 Stellen haben kann, ist zumindest aus meiner Sicht fraglich.
Der Wille einen Alkoholsünder als Fahrer einzustellen ist, bei viele Firmen, allerdings sehr gering.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Timo91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.
Habe heute mit einem Anwalt telefoniert dieser meinte das es wohl eher schlecht aussieht ohne eine Bestätigung des AG das mich dieser kündigt sofern ich ein Fahverbot bekomme.

Habe heute mal geschaut und es wäre möglich das ich den ganzen November Urlaub bekommen könnte da in diesem Monat in der Firma zu wenig Arbeit ist wegen Saisongeschäft etc.

Wäre es hier möglich das man einen Einspruch einlegt bzw darum bittet das Fahrverbot erst im November anzutreten? Wäre ja dann mehr als die 4 Monate Aufschub.

Bis dahin hätte ich auch den nötigen Urlaub aufgebaut.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Habe heute mit einem Anwalt telefoniert dieser meinte das es wohl eher schlecht aussieht ohne eine Bestätigung des AG das mich dieser kündigt sofern ich ein Fahverbot bekomme.

Ja, das hatte ich aber auch schon geschrieben.

Zitat:
Wäre es hier möglich das man einen Einspruch einlegt bzw darum bittet das Fahrverbot erst im November anzutreten? Wäre ja dann mehr als die 4 Monate Aufschub.

Die 4 Monate beginnen mit der Rechtskraft. des Bußgeldbescheids. Wenn Sie Einspruch einlegen, beginnen die 4 Monate erst dann, wenn der Einspruch entweder von einem Gericht abgelehnt wird oder Sie den Einspruch zurücknehmen. D.h. mit geschicktem Einlegen eines Einspruchs und rechtzeitiger Rücknahme (im letzten Moment bevor die Sache vor Gericht geht) kann man die Frist in die Länge ziehen. Das schrieb Demonio aber auch schon.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Üblicherweise kann man mit den Sachbearbeitern der Bußgeldstellen auch reden. Dann teilt man dem Sachbearbeiter schriftlich oder fernmündlich mit, dass man den Einspruch im Juli zurückziehen wird. Dann hat man von Juli bis November die 4 Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Timo91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten werde es mit Einspruch rausziehen bis Ende Oktober da ich dort 4 Wochen Überstunden etc abbauen werde.

Eine Frage hätte ich noch. Da ich wie gesagt befristet angestellt bin und der Vertrag definitiv nicht weitergeht wenn das mein AG erfährt...

Bekommt der AG Kenntnis von der bußgeldstelle oder woher auch immer über das Fahrverbot oder ganz sicher nicht?


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#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein, Dein Arbeitgeber bekommt keine Mitteilung von irgendeiner Behörde.

Aber in der Firma finden ja vermutlich regelmäßige Führerscheinkontrollen statt. Während des Fahrverbotes kannst Du auch Deinem Arbeitgeber gegenüber keinen Führerschein vorweisen. Wenn Du im Urlaub oder Überstundenausgleich bist, ist das natürlich egal.

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