Extra Parkplatz in Zone mit Parkuhr

23. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb528973-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Extra Parkplatz in Zone mit Parkuhr

Hallo, ich hab gestern ein Ticket für parken ohne Parkscheibe bekommen. Auf einem großem Parkplatz an dessen Einfahrt sich ein Parkplatzschild ohne Hinweis auf Parkuhr befindet. Also ich fahr über gesenkten Bordstein über den Fußweg auf eine für mich extra Parkfläche. Allerdings ist die Zufahrt zum Parkplatz von einer Zone mit Parkscheibenpflicht. Darauf beruft sich auch die Stadtverwaltung. Darf der extra Parkplatz wirklich NUR mit einfachem Parkplatzschild ausgewiesen sein und ich darf trotzdem nur mit Parkscheibe da 2h stehen?

-- Editiert von fb528973-57 am 23.10.2019 04:20

-- Editiert von fb528973-57 am 23.10.2019 04:20

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb528973-57):
Darf der extra Parkplatz wirklich NUR mit einfachem Parkplatzschild ausgewiesen sein und ich darf trotzdem nur mit Parkscheibe da 2h stehen?
So wie heir beschrieben, sehe ich keine Parkscheibenpflicht für den Parkplatz.

Fotos oder ein Link auf Google Streetview könnten aber bei der Beurteilung der Situation hilfreich sein.

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#2
 Von 
fb528973-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

https://photos.app.goo.gl/w3om5PMnvrbHw93N6

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und wie ist die Zone beschildert?

Mir fällt aber gar nicht ein wie das überhaupt wirksam auch für den abgebildeten Parkplatz geschehen kann, Parkzonen gelten schließlich nur auf/für Straßen (daher hätte das /P/ auch fehlen können.
Außerdem bewirkt das /P/ eine neue Regelung, also selbst wenn man der Meinung ist eine Zone schließt auch den Parkplatz mit ein scheidet das hier aus.

Fazit: Da darf gleich doppelt unbeschränkt geparkt werden.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 23.10.2019 14:33

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#4
 Von 
fb528973-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zone ist beginnend an allen Zufahrtsstrassen ausgeschildert mit Parken nur in gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe max 2h

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#5
 Von 
fb528973-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich heut Abend mal noch paar Fotos

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Danke für das Foto.

Zitat (von reckoner):
Parkzonen gelten schließlich nur auf/für Straßen
Nein, innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. So jedenfalls besagt es die StVO zu den Zeichen 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone und 292 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone.

Und genau die Situation des Fett geschrieben Zitats liegt hier vor. Ohne das 314er an der Einfahrt würden die Regeln der Parkverbotszone auch auf diesem Platz gelten. Das 314er gibt aber eine abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen innerhalb der Zone vor.

Ich bleibe bei meiner ersten Einschätzung, wonach hier keine Parkscheibenpflicht besteht, und das Knöllchen somit rechtswidrig ist.

Zitat (von fb528973-57):
ich heut Abend mal noch paar Fotos
Gerne.

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#7
 Von 
fb528973-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Fotos sind über den Link weiter oben ersichtlich. Qualität ist nicht die beste, sollte aber alles erkennbar sein.

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man auf dem extra beschilderten Parkplatz keine Parkscheibe benötigt und die maximale Parkzeit nicht begrenzt ist.

Wenn Du Dich gegen das Knöllchen wehren möchtest, ist es wichtig, dass Du der zuständigen Behörde mitteilst, dass Du der verantworlice Fahrzeugführer gewesen bist. Sonst kommt es zum Kostenbescheid gegenüber dem Fahrzeughalter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
Ja, da hast du wohl recht, ich hatte mich mal wieder von normalen Parkverboten leiten lassen (die gelten nur auf der Straße).
Ergo ist das einzelne /P/ der entscheidende Fehler, aber das reicht sicher.

Zitat:
dass Du der zuständigen Behörde mitteilst, dass Du der verantworlice Fahrzeugführer gewesen bist.
Auch ein guter Hinweis, ich bin selbst schon einmal in diese Fall getappt (konnte mich aber rauswinden).

Stefan

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
ich hatte mich mal wieder von normalen Parkverboten leiten lassen (die gelten nur auf der Straße).
Nö, die gelten wiederum nur auf der Fahrbahn und nur wenn durch Zusatzzeichen beschildert auch auf dem Seitenstreifen.

Zitat (von reckoner):
ich bin selbst schon einmal in diese Fall getappt (konnte mich aber rauswinden).
Könnte man hier auch noch. Wenn kein Verstoß vorliegt, dann kann man auch noch gegen den Kostenbescheid vorgehen. Aber es ist halt einfacher, wenn man von Haus aus den Kostenbescheid vermeidet.

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#11
 Von 
fb528973-57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Dachte mir schon das ein neues Schild neue Regeln bedeutet. Ich werds mal drauf ankommen lassen.

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb528973-57):
Ich werds mal drauf ankommen lassen.
Würde ich auch. Schon rein aus Prinzip. Kann aber etwas Nerven und Porto kosten.

Sobald die Verwarnung mit Anhörung vorliegt würde ich der Behörde mitteilen, dass ich der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen bin und das Fahrzeug ohne Parkscheibe dort abgestellt habe, weil es aufgrund der Beschilderung mit VZ 314 ausdrücklich so erlaubt ist.

Mit etwas Glück lenkt die Behörde ein und das Verfahren wird eingestellt.

Aber vermutlich wird die Behörde nicht so schnell aufgeben. Entweder schreibt sie Dir, dass Dich Deine Einlassung nach erneuter Prüfung nicht entlasten konnte und gibt Dir nochmals die "Chance" durch Zahlung des Verwarngeldes die Sache aus der Welt zu schaffen, oder sie schickt Dir einen Bußgeldbescheid.

Gegen den kannst und solltest Du dann fristgerecht Einspruch einlegen. Danach sollte das Verfahren (vermutlich gem. §47 Abs. 2 OWiG) eingestellt werden.

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