Führerscheinentzug wegen Opiatabhängigkeit

30. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
osman3535
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug wegen Opiatabhängigkeit

Hallo,

ich wurde nach einer rasanter Fahrt von der Polizei angehalten, auf die Frage ob ich Drogen genommen hätte, gab ich an, dass ich Opiate nehme.Darauf hin wurde mir Blut abgenommen und der Führerschein entzogen.Laut der Blutuntersuchung liegt der Wert oberhalb des Therapiebereiches, aber ich habe nur 1 Tablette (40 mg)genommen,und kann mir den hohen Wert nicht erklären.Nach einer Gerichtsverhandlung wurde mir der Führerschein nach 3 Monaten wieder zurück gegeben, und ich musste noch eine Strafe von 300,-€ zahlen.Es wurde auch festgestellt, dass man mit "normaler Dosierung" damit Auto fahren darf.

Nach ca. einem Jahr bekam ich von der Stadt einen Brief:"Da Sie Opiatabhängig sind, dürfen Sie kein Auto fahren, Ihnen wird hiermit der Führerschein entzogen".Ich ging erneut vors Gericht.
Aber der Richter vergleicht es mit Heroin und verdonnert mich zur einer 9 monatigen Sperrfrist mit 4 Drogenscreenings und einer MPU.
Ich bekam die Tabletten wegen meinen Schmerzen vom Arzt.


Laut den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrteignung darf der jenige mit Opiaten fahren, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.


Ich finde es einfach ungerecht, was kann ich dagegen noch machen.

Mit freundlichen
Grüßen
Osman

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, bzw. keine weiteren Rechtsmittel mehr zugelassen sein sollten kannst Du da nichts machen.

Im Übrigen darf man auch nach Einnahme ärztlich verordneter Opiate nicht so ohne weiteres ein KFZ führen.

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#2
 Von 
osman3535
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für deine Antwort.
Kann mann nicht an eine nächst höhere Instanz gehen?

Gruß
Osman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Steht doch im Urteil ob, und wenn ja, welche Rechtsmittel zugelassen sind.

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