Nehmen wir mal an Herr Müller 31 Jahre alt, hat seinen Führerschein für einen Monat am 11.10.06 beim Amtsgericht abgegeben und hätte es am 11.11.06 wieder erhalten müssen (da der 11.11.06 ein Samstag ist, natürlich am 13.11.06).
PROBLEM: Er bekommt aber am 09.11.06 Post vom Amtsgericht, das die Rechtskraft erst am 19.10.06 in kraft tritt und er somit erst am 19.11.06, also 8 Tage später als mündlich beim Amtsgericht vereinbart seinen Führerschein bekommt und somit vorerst kein Auto fahren darf.
FRAGE: Wer hat dafür die Verantwortung zu tragen, besteht dort die Möglichkeit ein Teil des Bußgeldes 224 € erstatten zu lassen, besteht überhaupt die Möglichkeit jemanden dafür in Regress zu ziehen und macht es Sinn vorher Auto zu fahren ?
FAHRVERBOT - besteht die Möglichkeit einen Teil des Bußgeldes erstatten zu lassen?
Ist er aufgefordert worden, den Führerschein beim Amtsgericht abzugeben?
Üblicherweise wird der Führerschein bei der Bußgeldstelle abgegeben, die den Bußgeldbescheid verhängt hat.
Wo der Führerschein abzugeben ist, ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen.
Ich nehme daher an, dass Herr Müller den Führerschein an der falschen Stelle abgegeben hat und daher die Zeitverzögerung selbst zu verantworten hat.
Dementsprechend gibt es dafür weder Schadenersatz noch eine Ermäßigung des Bußgeldes. Wenn herr Müller vor dem 19.11. wieder Auto fährt, dann macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Sollte ich mit meinen Annahmen zum Sachverhalt falsch liegen, dann bitte ich um genaue Schilderung der Aufforderung im Bußgeldbescheid, wo der Führerschein abzugeben ist.
Mündliche Vereinbarungen sind wertlos. Man wird sich immer auf die offizielle Rechtskraft im Schreiben des Amtgerichtes berufen.
Einen Teil des Bussgeldes können Sie natürlich nicht zurückfordern, da Sie ja keine Leistung eingekauft haben, die bei einer mangelhaften Lieferung beanstandet werden kann. Das Bussgeld wird allein durch den BKat festgelegt. Ein Regress ist aussichtslos.
Ich kann nur davon abraten, sich vor Ablauf der Sperrfrist hinters Steuer zu setzen. Das ist eine Straftat und sollten Sie dabei erwischt werden wird die führerscheinlose Zeit nur noch länger ausfallen.
Viele Grüße,
barchetta
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Herr Müller hat aber den Anforderungen seines Anwaltes befolgt und seinen Führerschein beim Amtsgericht abgegeben, weil es vorher zur einer Gerichtsverhandung gekommen ist, wobei die Richterin das Fahrverbot von 2 auf 1 Monat herab gesetzt hat.
FRAGE: Warum hat der Rechtsanwalt gesagt den Führerschein beim Amtsgericht ab zu geben und kann dies davon abhängen weil es vorher zu einer Gerichtsverhandlung kam ?
Herr Müller hat aber den Anforderungen seines Anwaltes befolgt und seinen Führerschein beim Amtsgericht abgegeben, weil es vorher zur einer Gerichtsverhandung gekommen ist, wobei die Richterin das Fahrverbot von 2 auf 1 Monat herab gesetzt hat.
FRAGE: Warum hat der Rechtsanwalt gesagt den Führerschein beim Amtsgericht ab zu geben und kann dies davon abhängen weil es vorher zu einer Gerichtsverhandlung kam ?
Herrn Müller ist bekannt das der Führerschein eigendlich beim Straßenverkehrsamt abgegeben werden muss und nicht beim Amtsgericht.
Herr Müller hat aber den Anforderungen seines Anwaltes befolgt und seinen Führerschein beim Amtsgericht abgegeben, weil es vorher zur einer Gerichtsverhandung gekommen ist, wobei die Richterin das Fahrverbot von 2 auf 1 Monat herab gesetzt hat.
FRAGE: Warum hat der Rechtsanwalt gesagt den Führerschein beim Amtsgericht ab zu geben und kann dies davon abhängen weil es vorher zu einer Gerichtsverhandlung kam ?
Da hat der Anwalt den Herrn Müller schlicht und einfach schlecht beraten. Ein Blick in den Bussgeldbescheid hätte verraten, wo der FS abzugeben ist.
Das Amtsgericht leitet den FS auf dem Dienstweg weiter und das kann halt mal länger dauern.
In meinem Fall war es beispielsweise die Bussgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat.
Das Verfahren hat m. E. keinen Einfluss darauf.
Viele Grüße,
barchetta
Wenn ein Fahrverbot verhängt wurde kann die Führerscheinstelle nichts mit dem Führerschein anfangen.
Vielmehr muss der Führerschein beim ordnungsamt abgegeben werden oder einer anderen behörde, die sich bereiterklärt den führerscheinin verwahrung zu nehmen und die eigentlich zuständige stelle über die verwahrung informiert.
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