Ich hatte vor Jahren eine Schwere Trennung von meiner Freundin.
Es lagen noch einige persönliche Sachen von ihr bei mir herum, die hab ich in ein paket getan und wollte sie ihr auf meinem Weg zur Arbeit vorbeibringen.
Ich war etwas spät dran und sie war schon auf dem Weg zur Uni mit ihrem neuen Freund und kam mir entgegen.
Also wendete ich und dachte mir, das liegt auf dem Weg und ich gebs ihr auf dem Uni-Parkplatz und fuhr ihr nach.
Ich wunderte mich, warum sie so komische Umwege fuhr und plötzlich fuhr sie in eine Polizei-Dienststelle.
Sie zeigte mich an, daß ich sie mit dem Auto bedrohe und verfolge, was aber nicht stimmte, ich wollte lediglich das Paket abgeben. Also nix mit Stalking und so.
Dann erhielt ich einen Brief vom Landratsamt, daß ich mich melden soll zwecks Unterredung und ärztlicher Untersuchung. Nur erhielt ich den Brief an dem Tag um ca. Mittag und hätte schon um 10 Uhr dort sein sollen. Ich habe angerufen und es wurde mir gesagt, daß ein Fehler unterlaufen ist. Ich bekomme eine neue Ladung.
Neue Ladung kam, aber siehe da! Es war die exakte Kopie von dem ersten Brief, also mit Datum ca. 2 Wochen vorher. Also ne Zeitmaschine habe ich leider nicht.
Ich rief nochmal an. Man entschuldigte sich.
Dann war ich auf einer Weihnachtsfeier. Wohlgemerkt, ohne Auto. Ich wurde abgeholt und heimgefahren. Es floß natürlich Glühwein und die Rückkehr war ca. 5 Uhr morgens.
Um kurz nach 8 Uhr klingelte es bei mir. Standen zwei Polizeibeamte vor der Tür und hielten mir das dritte Schreiben unter die Nase und meinten, ich muß jetzt mitkommen. Ich konnte mich grade noch rasieren, der Polizist kam sogar mit ins Badezimmer. Ich kam mir vor wie ein Schwerverbrecher.
Es wurde Alkoholtest gemacht. Natürlich war ich nicht nüchtern. Aber ich durfte auch die Rechtsbehelfsbelehrung nicht in Anspruch nehmen sonst hätten sie mich in Handschellen gelegt.
Ich wurde für einen Tag in eine Psychiatrie gebracht. Die wollten überprüfen ob ich fahrtauglich bin. An diesem Tag hat der Stationsarzt auch meine Ex mit ihrem Freund befragt. Die haben mich natürlich schwer belastet.
Nach ca. 2 Wochen kam der Bescheid, daß ich meinen Führerschein abgeben muß. Das ließ ich mir nicht gefallen. Ging vor Gericht, gewann und bekam meinen Schein wieder.
Nach einigen Monaten kam erneut ein Schreiben vom Landratsamt. Daß ich meinen Schein abgeben muß weil ich offenbar Alkoholiker bin. Wegen der Blutentnahme nach der Weihnachtsfeier. Jetzt bin ich ihn wieder los.
Ich werde mich den geforderten Maßnahmen des Landratsamtes aber nicht unterwerfen weil
1.) Ich wurde als Musiker nachts oft kontrolliert, jedesmal alkoholfrei.
2.) Ich lasse mich nicht als Alkoholiker verdammen, da ich es nicht bin.
3.) Meine Ex-Freundin versucht alles, sogar noch schlimmeres um mich mundtot und unbeweglich zu machen, da sie befürchtet, daß ihr jahrelanges Doppel-Leben publik wird.
Die Angelegenheit liegt seit langer Zeit bei meinem Rechtsanwalt, der sich jedoch nicht darum kümmert.
Ich halte den letzten Entzug der Fahrerlaubnis für Willkür des Landratsamtes, da es den ersten Prozess verloren hat. Sozusagen als Rache.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Welche Heilmittel gibt es?
Vielen Dank für Tips und Berichte.
Achja: Ich habe 0 Punkte in Flensburg und bin bisher absolut unfallfrei gefahren, trotz europaweitem Außendienst.
FS-Entzug obwohl nicht mit Alkohol am Steuer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Welche Rechtsgrundlage wird denn angeführt?
Bei einem feuchten Alkoholiker liegt tatsächlich keine Fahreignung vor und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Allerdings muss auch der Nachweis geführt werden dass es sich um einen Alkoholiker und keinen Mißbräuchler handelt. Dies ist wiederum sehr schwierig und mit einem einmaligen Alkoholtest nicht möglich.
BTW: Wieviel Promille wurden denn danach gemessen?
Schonmal über rechtliche Schritte gegen die Ex nachgedacht?
Ja, gegen meine Ex war ich schon vor Gericht, es kam zu einem vergleich.
Sie war natürlich bei der Verhandlung nicht anwesend, was zu erwarten war.
Und ja, es war ein einmaliger Alkoholtest, aber wie geschrieben nach einer Weihnachtsfeier und ohne daß ich gefahren bin.
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Mich würde dennoch die genannte Rechtsgrundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis interessieren. So ganz ohne ärztliches Gutachten und / oder MPU ist für mich nämlich keine Rechtsgrundlage gegeben.
Auch interessant wäre die Frage wieviel Promille oder mg/l Du damals gepustet hast. Aber beide Fragen hatte ich ja bereits gestellt.
Da die mich am frühen Morgen ausm Bett geholt haben und ich dann zum Amtsarzt mußte hatte ich ca. 1,7 Promille.
Der genannte Grund des erneuten Entzuges lautet "Durch Alkoholismus nicht fähig zum Führen eines Kraftfahrzeuges".
Aber wie gesagt, ich wurde oft kontrolliert mit immer Ergebnis 0,0
Nur 1x mit 0,3 Promille (Atemluft).
Alkoholismus schließt eine Fahreignung in der Tat aus. Eine BAK von 1,7‰ deutet zwar auf Alkoholmissbrauch hin, ist aber mit Sicherheit kein Beweis für Alkoholismus. Bei Alkoholmissbrauch wiederum ist eine Fahreignung nur bei mangelnden Trennungsvermögen nicht gegeben. Das heisst man muss dann schon beim Fahren erwischt werden.
Eben und genau das ist nicht geschehen. Keine Alkoholfahrt.
Meine Ex war aber so ungeschickt und hat in einem anderen Forum darüber öffentlich geschrieben und ich habe es mir kopiert.
Der Inhalt lautete, daß ich sie mit meinem Auto bedroht hätte und sie mich angezeigt hat. Sie ist an einen Polizisten geraten dessen Tocher ein Stalking-Opfer war.
Der wollte natürlich sofort heftig dagegen vorgehen.
Sie gab überall an, daß ich Alkoholiker bin.
Das Landratsamt glaubt natürlich ihren Darstellungen und möchte von mir ein psychologisches Gutachten.
Dieses Gutachten lag bereits bei der ersten Führerscheinverhandlung vor.
Nach dem zweiten Entzug fordert das Landratsamt jetzt aber, daß ich mich nochmal durch einen Psychologen attestieren lasse, daß ich ein Jahr völlig alkoholfrei bin.
Eigentlich wäre das kein Problem, aber jetzt schalte ich auf stur. Denn ich lasse mich nicht vermleumden, daß ich Alkoholiker sei nur weil sie mir eins reindrücken will.
Man könnte mich 100mal, sogar nach Disco oder Bandauftritt prüfen und ich müßte keine Angst haben denn mehr als 1 Bier wenn ich fahre gibt es bei mir nicht.
Das Problem ist, dass es gegen die Anordnung einer MPU kein Rechtsmittel gibt. Erst gegen die Folgen einer Nichtbeibringung kann man Rechtsmittel einlegen. Das heißt im Klartext: Selbst wenn die Anordnung einer MPU falsch und widerrrechtlich erfolgt sein sollte kann man auf dem Rechtsweg nichts dagegen machen. Entweder man liefert fristgerecht ein positives Gutachten ab, oder die Fahrerlaubnis wird entzogen. Lediglich gegen den aus der Nichtbeibringung eines Gutachtens erfolgten Entzug der Fahrerlaubnis kann man auf dem Rechtsweg vorgehen.
Das zweite Problem ist, dass bei einem Alkoholiker die Hürden für ein positive MPU sehr hoch liegen. Kurzfristig ist die Beibringung eines positiven Gutachtens nicht möglich.
Ich würde das Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der FEB suchen und Einblick in die Führerscheinakte nehmen. Dabei würde ich mir vom Sachbearbeiter mal genau erklären lassen wie die FEB zu der Erkenntnis gekommen ist, dass Du Alkoholiker seist. Ggf. könnte es sinnvoll sein den Sachbearbeiter um eine Kopie der Akten zu bitten, oder wenn er es nicht machen sollte, die Akte abzufotografieren. Damit könntest Du Dich ggf. mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt über die weitere Vorgehensweise beraten.
Freudenfeuer,
vielen herzlichen Dank für die Tips.
Noch zur Info: Es wurde keine MPU beantragt, lediglich der indirekte Nachweis der Leberwerte über ein Jahr der von einem Psychologen gefordert wird.
Weihnachtliche Grüße
Rumfahrer
Wurden die Leberwerte auch erbracht? Wenn ja, waren sie im Normbereich?
Ebenfalls frohe Weihnachten trotz all dem Ärger.
Herzlichen Dank Freudenfeuer,
Ich habe zweimal Leberwerte erbracht. Sie waren im Normbereich. Aber ich wollte es mir ersparen jeden Monat zum Arzt zu gehen.
Ich bin froh, daß ich gesund bin und zu keinem Arzt muß.
Und darüberhinaus - bitte nicht lachen - ich habe eine höllische Phobie vor Nadeln.
Und wie gesagt, ich lasse mich nicht abstempeln und zwingen.
Fröhliche Weihnachtstage wünsche ich auch
Und jetzt?
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