Fachärztliches Gutachten nach positivem Drogentest (THC)

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2016 22:41:36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fachärztliches Gutachten nach positivem Drogentest (THC)

Liebe Community,

vor einem halben Jahr wurde ich in Hessen bei einer Routine Alkohol- und Drogenkontrolle angehalten und auf Drogen getestet. Ich hatte am Tag davor einen Joint geraucht und der Bluttest ergab einen aktiven THC-Wert von 1,2 ng/ ml Blut. Ich musste meinen Führerschein einen Monat abgeben und ein Bußgeld bezahlen. Vor ca. 5 Wochen kam erneut ein Brief von der Führerscheinstelle mit der Aufforderung ein fachärztliches Gutachten erstellen zu lassen, um herauszufinden wie mein Konsumverhalten ist. Je nach dem was dabei rauskommt wird eine MPU angeordnet oder nicht. Dieses Gutachten besteht aus einem medizinischen Check (erwartet mich in einem Monat) beim TÜV bei einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Weiterbildung, sowie 2 Urintests, die danach im Zeitraum von 4-8 Wochen stattfinden sollen (so die Auskunft vom TÜV). Zunächst einmal finde ich im Internet nichts über das Thema 'Fachärztliches Gutachten' und somit zu meiner eigentlichen Frage: Was genau erwartet mich bei diesem Gutachten bzw. bei dem medizinisches Check und wie habe ich mich dort zu verhalten. Die Urintests werden mit absoluter Sicherheit negativ ausfallen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie ich mit dem Arzt über mein Konsumverhalten sprechen soll. Wird er direkt eine MPU anordnen, wenn ich sage, dass ich schon öfter gekifft habe als das eine Mal bei dem ich erwischt wurde?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von euch zu diesem Thema ein wenig erzählen könnte und mir Tipps geben, wie ich mich am besten zu verhalten habe und vielleicht weiß ja auch jemand was da genau auf mich zukommt.

Danke schon mal im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php#gutachten

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.01.2016 22:41:36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, das hilft mir schon mal ganz gut. Mich würde trotzdem noch etwas genauer interessieren was der Arzt da mit mir machen wird und wie er mich untersucht oder unterhält er sich nur mit mir!?

Außerdem studiere ich im EU-Ausland und besitze neben der deutschen auch diese Staatsangehörigkeit. Ich könnte recht einfach innerhalb von max. 3 Wochen meinen deutschen Führerschein gegen den hier eintauschen. Hätte das irgendwelche Vorteile für meine Sache oder abgesehen davon hätte es in der Zukunft einen Vorteil für mich, wenn ich sowieso hauptsächlich nur in Deutschland Auto fahre bzgl. Punkte oder gar Führerscheinentzug.
Danke nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10643 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Schatzwhy):
Hätte das irgendwelche Vorteile für meine Sache oder abgesehen davon hätte es in der Zukunft einen Vorteil für mich


Hätte den Vorteil, dass Sie im EU-Ausland fahren dürfen.
In Deutschland bleibt der Führerschein aus dem EU Ausland ungültig, wenn Ihnen hier die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.01.2016 22:41:36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar, danke. Und wie sähe das mit Punkten aus beispielsweise wenn ich geblitzt werde. Bekäme ich die trotzdem in Deutschland wenn ich einen anderen Führerschein hätte??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Klar, und dazu ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein - anscheinend ist Ihnen die Bedeutung des Wortes UNGÜLTIG irgendwie nicht bekannt. Der PKW kann in solchen Fällen übrigens beschlagnahmt werden: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.01.2016 22:41:36
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Da haben Sie mich scheinbar falsch verstanden. Es ging darum, ob ich mit einem ausländischen Führerschein Punkte in Deutschland bekomme. Natürlich wenn dort meine Fahrerlaubnis noch gültig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Bitte langsam und gründlich Antwort Nr. 3 lesen!

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Es ging darum, ob ich mit einem ausländischen Führerschein Punkte in Deutschland bekomme.

Klar.
Man kann sogar Punkte bekommen, wenn man gar keinen Führerschein hat (weder einen deutschen, noch einen ausländischen).
Aber wenn Sie in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein geblitzt werden, während der deutsche noch entzogen ist, dann sind die Punkte Ihr geringstes Problem. -> siehe Antwort #3

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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